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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1529 Entlassung, Befreiung von Aufgaben und Suspendierung des Geschäftsführers

Terminierung

Der Geschäftsverwalter kann während seiner Amtszeit mit einer Zweidrittelmehrheit des Verwaltungsrats entlassen werden.

Keine nachteiligen Maßnahmen aus unrechtmäßigen Gründen

Die Entscheidung des Verwaltungsrats, den Betriebswirt zu entlassen, zu kündigen oder eine andere nachteilige Beschäftigungsmaßnahme gegen ihn zu ergreifen, darf nicht auf der Ausübung seiner von der Verfassung garantierten Rechte oder unrechtmäßig auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung oder Alter beruhen.

Aufgezählte Ursachen

Gründe für die Kündigung des Geschäftsführers können unter anderem sein:

  1. Mängel, auf die in Bewertungen, ergänzenden Memoranden oder anderen Mitteilungen hingewiesen wurde;
  2. Vernachlässigung von Pflichten oder Verantwortlichkeiten oder die Erledigung persönlicher Angelegenheiten während der Schulzeit;
  3. Inkompetenz oder Ineffizienz bei der Erfüllung der erforderlichen oder zugewiesenen Aufgaben;
  4. Gehorsamsverweigerung oder Nichteinhaltung von Direktiven, Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften des Verwaltungsrats;
  5. Trunkenheit oder übermäßiger Konsum von alkoholischen Getränken, illegaler Konsum von Drogen, Halluzinogenen oder anderen kontrollierten Substanzen oder der Besitz, der Konsum oder das Stehen unter dem Einfluss von Alkohol, alkoholischen Getränken, Drogen oder kontrollierten Substanzen, während er sich auf dem Schulgelände befindet, im Rahmen seiner Pflichten handelt oder an einer von der Schule oder dem Bezirk gesponserten Aktivität teilnimmt;
  6. Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens oder eines Verbrechens mit moralischer Verwerflichkeit;
  7. Nichteinhaltung der beruflichen Verhaltensnormen des Distrikts;
  8. Eine nicht anderweitig gesetzlich geschützte Behinderung, die die Erfüllung der erforderlichen Aufgaben beeinträchtigt;
  9. Unsittlichkeit, d.h. ein Verhalten, das nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht mit den anerkannten moralischen Normen der Gemeinschaft, zu der der Distrikt gehört, übereinstimmt;
  10. Jede Aktivität, ob im Zusammenhang mit der Schule oder anderweitig, die aufgrund ihrer Bekanntheit oder ihres Wissens unter Schülern, Lehrkräften oder in der Gemeinschaft die Effektivität des Geschäftsverwalters im Bezirk beeinträchtigt oder verringert;
  11. Gründe, die im individuellen Arbeitsvertrag angegeben sind und besondere Beschäftigungsbedingungen widerspiegeln, oder das Fehlen einer gültigen Aufsichtsbescheinigung;
  12. Das Versäumnis, eine effektive Arbeitsbeziehung oder ein gutes Verhältnis zu Eltern, der Gemeinschaft, dem Personal oder dem Vorstand aufrechtzuerhalten;
  13. Tätlicher Angriff auf einen Mitarbeiter oder Schüler;
  14. Fälschung von Aufzeichnungen oder anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Distrikts;
  15. Falsche Darstellung von Tatsachen gegenüber dem Vorstand oder anderen Distriktbeamten bei der Durchführung von Distriktgeschäften;
  16. Misswirtschaft mit dem Eigentum des Distrikts;
  17. Missmanagement der finanziellen Ressourcen des Distrikts; oder
  18. Versäumnis, angemessen für die Sicherheit der Schüler zu sorgen.

Bezahlter Urlaub oder Freistellung von der Arbeit

Der Verwaltungsrat kann durch Mehrheitsbeschluss den Geschäftsführer aus einem beliebigen Grund beurlauben oder in eine andere Position mit gleichwertiger Bezahlung und arbeitsbezogenen Leistungen versetzen; eine solche Maßnahme gilt nicht als Kündigung. Werden diese Maßnahmen jedoch aus einem triftigen Grund ergriffen, so hat der Geschäftsverwalter Anspruch auf die im folgenden Abschnitt beschriebene Mitteilung und kann eine Anhörung beantragen, um die Maßnahme anzufechten, wie im nachstehenden Abschnitt über Anhörungen vorgesehen.

Hinweis

Vor einer Kündigung des Geschäftsführers oder einer anderen Maßnahme aus wichtigem Grund ist der Geschäftsführer in angemessener Weise über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten, wobei die Gründe so ausführlich darzulegen sind, dass er in die Lage versetzt wird, etwaige Fehler nachzuweisen. Der Geschäftsführer wird über die Namen der gegnerischen Zeugen und die Art ihrer Aussagen unterrichtet.

Anhörung

Wünscht der Geschäftsführer nach schriftlicher Benachrichtigung angehört zu werden und die vorgeschlagene Maßnahme des Verwaltungsrats anzufechten, stellt er innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung einen schriftlichen Antrag auf Anhörung vor dem Verwaltungsrat. Die Anhörung wird zu einem Termin anberaumt, der dem Geschäftsführer eine angemessene Zeit zur Vorbereitung einer angemessenen Verteidigung einräumt, jedoch nicht mehr als 30 Tage nach Eingang des schriftlichen Antrags beim Verwaltungsrat, es sei denn, die Anhörung wird einvernehmlich verschoben.

Der Ausschuss kann die Anhörung in öffentlicher Sitzung oder in nichtöffentlicher Sitzung durchführen, wenn die Sitzung gemäß Grundsatz 1402 ordnungsgemäß geschlossen ist, es sei denn, der Geschäftsführer beantragt eine öffentliche Anhörung; in diesem Fall ist die Anhörung öffentlich.

Bei der Anhörung vor dem Ausschuss kann der Geschäftsführer einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Der Geschäftsführer hat außerdem das Recht, die Beweise zu hören, auf die sich die Anschuldigungen stützen, alle gegnerischen Zeugen ins Kreuzverhör zu nehmen und Beweise für seine Unschuld oder mildernde Umstände vorzulegen. Vor einer Kündigung oder nachteiligen Maßnahme aus wichtigem Grund stellt der Verwaltungsrat fest, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung oder Maßnahme vorliegt. Diese Feststellung stützt sich ausschließlich auf die in der Anhörung vorgelegten Beweise. Die Kündigung kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit des Verwaltungsrats erfolgen.

Der Verwaltungsrat teilt dem Geschäftsleiter seine Entscheidung innerhalb von 15 Tagen nach der Anhörung mit.

Aufhängung

Nach dem Ermessen des Verwaltungsrats, der mit Stimmenmehrheit beschließt, kann der Betriebswirt bis zum Abschluss der Anhörung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in bezahlten Urlaub versetzt werden.

Mitteilung an das State Board of Education

Der Superintendent benachrichtigt den Bildungsrat des Bundesstaates Utah, wenn der Bildungsrat den Betriebswirt entlässt oder andere Maßnahmen gegen ihn ergreift und die Entlassung oder Maßnahme auf einer rechtskräftigen gerichtlichen oder behördlichen Feststellung oder einer Feststellung des Bildungsrates von Sittenwidrigkeit, unprofessionellem Verhalten oder beruflicher Inkompetenz beruht, die eine Entlassung oder Suspendierung für mehr als eine Woche zur Folge hat oder die anderweitig eine Überprüfung durch den Bildungsrat des Bundesstaates rechtfertigt.

Rechtliche Hinweise und Synopse:

Utah Admin. Vorschrift R277-514-5 (B) (2004)

Mitteilung an das State Board of Education

Genehmigt durch den Bildungsrat:

August 13, 2013

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