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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1509 Entlassung, Befreiung von Aufgaben und Suspendierung des Superintendenten

Terminierung

Der Superintendent kann während seiner Amtszeit mit einer Zweidrittelmehrheit des Verwaltungsrats entlassen werden.

Keine nachteiligen Maßnahmen aus unrechtmäßigen Gründen

Die Entscheidung des Verwaltungsrats, den Superintendenten zu entlassen, zu kündigen oder eine andere nachteilige Beschäftigungsmaßnahme gegen ihn zu ergreifen, darf nicht darauf beruhen, dass der Superintendent seine von der Verfassung garantierten Rechte wahrgenommen hat, und darf nicht unrechtmäßig auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung oder Alter beruhen.

Aufgezählte Ursachen

Gründe für die Entlassung des Superintendenten können unter anderem sein:

  1. Mängel, auf die in Bewertungen, ergänzenden Memoranden oder anderen Mitteilungen hingewiesen wurde;
  2. Vernachlässigung von Pflichten oder Verantwortlichkeiten oder die Erledigung persönlicher Angelegenheiten während der Schulzeit;
  3. Inkompetenz oder Ineffizienz bei der Erfüllung der erforderlichen oder zugewiesenen Aufgaben;
  4. Gehorsamsverweigerung oder Nichteinhaltung von Direktiven, Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften des Verwaltungsrats;
  5. Trunkenheit oder übermäßiger Konsum von alkoholischen Getränken; illegaler Konsum von Drogen, Halluzinogenen oder anderen kontrollierten Substanzen oder der Besitz, Konsum oder das Stehen unter dem Einfluss von Alkohol, alkoholischen Getränken, Drogen oder kontrollierten Substanzen, während man sich auf dem Schulgelände befindet, im Rahmen der Aufgaben des Superintendenten handelt oder an einer von der Schule oder dem Distrikt gesponserten Aktivität teilnimmt;
  6. Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens oder eines Verbrechens mit moralischer Verwerflichkeit;
  7. Nichteinhaltung der beruflichen Verhaltensnormen des Distrikts;
  8. Eine nicht anderweitig gesetzlich geschützte Behinderung, die die Erfüllung der erforderlichen Aufgaben beeinträchtigt;
  9. Unsittlichkeit, d.h. ein Verhalten, das nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht mit den anerkannten moralischen Normen der Gemeinschaft, zu der der Distrikt gehört, übereinstimmt;
  10. Jegliche Aktivität, ob im Zusammenhang mit der Schule oder anderweitig, die aufgrund ihrer Bekanntheit in der Öffentlichkeit oder der Kenntnis der Schüler, des Lehrkörpers oder der Gemeinde die Effektivität des Superintendenten im Distrikt beeinträchtigt oder mindert;
  11. Gründe, die im individuellen Arbeitsvertrag angegeben sind und besondere Beschäftigungsbedingungen widerspiegeln, oder das Fehlen einer gültigen Aufsichtsbescheinigung;
  12. Das Versäumnis, eine effektive Arbeitsbeziehung oder ein gutes Verhältnis zu Eltern, der Gemeinschaft, dem Personal oder dem Vorstand aufrechtzuerhalten;
  13. Tätlicher Angriff auf einen Mitarbeiter oder Schüler;
  14. Fälschung von Aufzeichnungen oder anderen Dokumenten im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Distrikts;
  15. Falsche Darstellung von Tatsachen gegenüber dem Vorstand oder anderen Distriktbeamten bei der Durchführung von Distriktgeschäften;
  16. Misswirtschaft mit dem Eigentum des Distrikts;
  17. Missmanagement der finanziellen Ressourcen des Distrikts; oder
  18. Versäumnis, angemessen für die Sicherheit der Schüler zu sorgen.

Bezahlter Urlaub oder Freistellung von der Arbeit

Der Verwaltungsrat kann den Superintendenten durch Mehrheitsbeschluss aus einem beliebigen Grund beurlauben oder in eine andere Position mit gleichwertigen Bezügen und arbeitsbezogenen Leistungen versetzen, wobei eine solche Maßnahme keine Kündigung darstellt. Werden diese Maßnahmen jedoch aus einem triftigen Grund ergriffen, hat der Superintendent Anspruch auf die im folgenden Abschnitt beschriebene Mitteilung und kann eine Anhörung beantragen, um die Maßnahme anzufechten, wie im Abschnitt über die Anhörung unten vorgesehen.

Hinweis

Bevor der Superintendent gekündigt oder eine andere Beschäftigungsmaßnahme aus wichtigem Grund ergriffen wird, ist er in angemessener Weise über die vorgeschlagene Maßnahme zu unterrichten, wobei die Gründe so ausführlich darzulegen sind, dass er in die Lage versetzt wird, einen etwaigen Fehler nachzuweisen. Der Superintendent wird über die Namen der gegnerischen Zeugen und die Art ihrer Aussage informiert.

Anhörung

Wünscht der Superintendent nach schriftlicher Mitteilung angehört zu werden und die vorgeschlagene Maßnahme des Ausschusses anzufechten, so stellt er innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Anhörung vor dem Ausschuss. Die Anhörung wird zu einem Termin anberaumt, der dem Superintendenten eine angemessene Zeit zur Vorbereitung einer angemessenen Verteidigung einräumt, jedoch nicht mehr als 30 Tage nach Erhalt des schriftlichen Antrags durch den Ausschuss, es sei denn, die Anhörung wird im gegenseitigen Einvernehmen verschoben.

Der Ausschuss kann die Anhörung in öffentlicher Sitzung oder in nichtöffentlicher Sitzung durchführen, wenn die Sitzung gemäß Grundsatz 1402 ordnungsgemäß geschlossen ist, es sei denn, der Superintendent beantragt eine öffentliche Anhörung; in diesem Fall ist die Anhörung öffentlich.

Bei der Anhörung vor dem Ausschuss kann der Superintendent einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Der Superintendent hat auch das Recht, die Beweise zu hören, auf die sich die Anschuldigungen stützen, alle gegnerischen Zeugen ins Kreuzverhör zu nehmen und Beweise für seine Unschuld oder mildernde Umstände vorzulegen. Vor einer Kündigung oder nachteiligen Maßnahme aus wichtigem Grund stellt der Ausschuss fest, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung oder Maßnahme vorliegt. Diese Feststellung stützt sich ausschließlich auf die in der Anhörung vorgelegten Beweise. Die Kündigung kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit des Verwaltungsrats erfolgen.

Der Ausschuss teilt dem Superintendenten seine Entscheidung innerhalb von 15 Tagen nach der Anhörung mit.

Aufhängung

Der Superintendent kann nach dem Ermessen des Verwaltungsrats durch Mehrheitsbeschluss bis zum Ergebnis der Kündigungsanhörung in einen unbezahlten Urlaub versetzt werden.

Mitteilung an das State Board of Education

Der Präsident des Verwaltungsrats benachrichtigt den Bildungsrat des Bundesstaates Utah, wenn der Verwaltungsrat den Superintendenten entlässt oder andere Maßnahmen gegen ihn ergreift und die Entlassung oder Maßnahme auf eine rechtskräftige gerichtliche oder behördliche Feststellung oder auf die Feststellung des Verwaltungsrats von Sittenwidrigkeit, unprofessionellem Verhalten oder beruflicher Inkompetenz zurückzuführen ist, die zu einer Entlassung oder Suspendierung für mehr als eine Woche führt oder die anderweitig eine Überprüfung durch den Bildungsrat des Bundesstaates rechtfertigt.

Rechtliche Hinweise & Synopse:

Utah Admin. Vorschrift R277-514-5 (B) (2004)

Mitteilung an das State Board of Education

Genehmigt durch den Bildungsrat:  

August 13, 2013

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