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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1402 Geschlossene Vorstandssitzungen

Geschlossene Sitzungen

Eine geschlossene Sitzung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder abgehalten werden, sofern die Sitzung gemäß dem Utah Code öffentlich angekündigt wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. In einer nichtöffentlichen Sitzung dürfen keine Beschlüsse, Regeln, Vorschriften, Verträge oder Ernennungen genehmigt werden, und der Vorstand darf in einer solchen Sitzung auch keine Vorstellungsgespräche mit einem Bewerber für ein gewähltes Amt führen. Die Aufzeichnung und das Protokoll der öffentlichen Sitzung, in der über die Abhaltung einer nichtöffentlichen Sitzung abgestimmt wird, enthalten den Grund oder die Gründe für die Abhaltung einer nichtöffentlichen Sitzung sowie die namentliche Abstimmung der anwesenden Mitglieder für oder gegen den Vorschlag, eine solche Sitzung abzuhalten.

Zweck der geschlossenen Sitzungen

Geschlossene Sitzungen dürfen nur zu folgenden Zwecken abgehalten werden:

  1. Erörterung des Charakters, der fachlichen Eignung oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit einer Person. Der Ausschuss darf jedoch eine Person, die sich um die Besetzung eines gewählten Amtes, einer mittelfristigen Vakanz oder einer vorübergehenden Abwesenheit bewirbt, nicht in einer nichtöffentlichen Sitzung befragen, unabhängig davon, ob die Befragung eine Diskussion über den Charakter, die berufliche Kompetenz oder die körperliche oder geistige Gesundheit des Bewerbers beinhalten kann.
  2. Strategiesitzungen in Bezug auf Tarifverhandlungen oder anhängige oder bevorstehende Rechtsstreitigkeiten; oder
  3. Strategiesitzungen in Bezug auf den Kauf, den Tausch oder das Leasen von Grundstücken (einschließlich jeglicher Form von Wasserrechten oder Wasseranteilen), wenn die öffentliche Diskussion den geschätzten oder geschätzten Wert des Grundstücks offenlegen oder den Vorstand daran hindern könnte, die bestmöglichen Bedingungen zu erzielen; oder
  4. Strategiesitzungen in Bezug auf den Verkauf von Immobilien (einschließlich jeglicher Form von Wasserrechten oder Wasseranteilen), wenn die öffentliche Diskussion den geschätzten oder geschätzten Wert der Immobilie offenlegen oder den Vorstand daran hindern könnte, die bestmöglichen Bedingungen zu erzielen, jedoch nur, wenn der Vorstand zuvor öffentlich bekannt gegeben hat, dass die Immobilie zum Verkauf angeboten wird, und die Bedingungen des Verkaufs öffentlich bekannt gegeben werden, bevor der Vorstand den Verkauf genehmigt; oder
  5. Diskussion über den Einsatz von Sicherheitspersonal, -geräten oder -systemen; oder
  6. Ermittlungsverfahren bei Vorwürfen strafrechtlichen Fehlverhaltens.

Wenn die Sitzung aus einem der in # 1 oder 5 genannten Gründe geschlossen wird, muss die Person, die den Vorsitz führt, eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der sie bestätigt, dass der einzige Zweck der Schließung der Sitzung darin bestand, diese spezifischen Themen zu erörtern, und es wird weder eine Aufzeichnung noch ein Protokoll über diesen Teil der geschlossenen Sitzung angefertigt.  

Rechtliche Hinweise & Synopse

Utah Code Ann. § 52-4-204 (2013)

Geschlossene Sitzungen

Utah Code Ann. § 20A-1-510 (2012)

Besonderheiten bei geschlossenen Sitzungen

Utah Code Ann. § 52-4-205 (2013) -206(6) (2008)

Besonderheiten bei geschlossenen Sitzungen

Genehmigt durch den Bildungsrat

August 13, 2013

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