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Zuletzt geändert am: Mai 9, 2017

Transportberechtigung

  • Der Superintendent zahlt die staatlichen Transportmittel nur für die Beförderung förderfähiger Schüler aus.
  • Der Superintendent legt die Beförderungsberechtigung für Grundschüler (k-6) und Schüler der Sekundarstufe (7-12) entsprechend den in Subsections 53A-17a-127(1) und (2) angegebenen Kilometern von zu Hause bis zur besuchten Schule im Auftrag der örtlichen Schulbehörde fest.
    • ein Schüler, der im Kindergarten bis zur sechsten Klasse eingeschrieben ist und mindestens 1-1/2 Meilen von der Schule entfernt wohnt.
    • ein Schüler der Klassen sieben bis 12, der mindestens zwei Meilen von der Schule entfernt wohnt.
  • Ein Schüler, in dessen IEP die Beförderung als notwendige begleitende Dienstleistung ausgewiesen ist, hat Anspruch auf Beförderung, unabhängig von der Entfernung zur Schule, die er nach Zuweisung durch die örtliche Schulbehörde besucht.
  • Die Entfernung von der Wohnung zur Schule wird wie folgt bestimmt: Von der Mitte des öffentlichen Weges (Straße, Durchgangsstraße, Gehweg oder Autobahn), der für die Öffentlichkeit zugänglich ist, gegenüber dem regulären Eingang des Hauses, in dem der Schüler wohnt, über den nächstgelegenen öffentlichen Weg (Durchgangsstraße, Straße, Gehweg oder Autobahn), der regelmäßig für die Öffentlichkeit zugänglich ist, bis zur Mitte des öffentlichen Weges (Durchgangsstraße, Straße, Gehweg oder Autobahn), der für die Öffentlichkeit zugänglich ist, gegenüber dem nächstgelegenen öffentlichen Eingang zum Schulgelände, das der Schüler besucht.

(Utah Code 53A-17a-127, R277-600-4)

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