Letzte Änderung: September 14, 2023
Richtlinie 5400: Verfahren 10 Urlaub von Mitarbeitern: Urlaub
Urlaub ist eine Leistung, die von anspruchsberechtigten Arbeitnehmern für jeden gearbeiteten Monat erworben wird. Vertragsbedienstete, die 240 Tage oder mehr arbeiten, haben Anspruch auf Urlaub. Der Bildungsrat ist der Ansicht, dass der Urlaub für das Wohlbefinden jedes Mitarbeiters wichtig und notwendig ist, und ermutigt daher die Mitarbeiter, ihren Urlaub jedes Jahr vollständig zu nutzen. Das Datum und die Dauer des beantragten Urlaubs müssen vom Schulleiter/Vorgesetzten des Mitarbeiters genehmigt werden. Urlaubsanträge während des Schuljahres, die über fünf (5) Tage hinausgehen, müssen vom Direktor der Personalabteilung genehmigt werden.
Zwölfmonatige Verwaltungsangestellte und technische Fachkräfte verdienen 14 Stunden/Monat. Diese Mitarbeiter können bis zu 35 Tage Urlaub ansammeln.
Anspruchsberechtigte ESP-Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub zu den folgenden Sätzen, die sich nach den Monaten der Beschäftigung richten:
- 0-72 Monate 8 Stunden pro Monat
- 73-132 Monate 10 Stunden pro Monat
- 133-168 Monate 12 Stunden pro Monat
- 169-204+ Monate 14 Stunden pro Monat
Anspruchsberechtigte ESP-Beschäftigte können bis zu 35 Tage Urlaub ansammeln.
Da der Urlaub ein angesammeltes Vermögen ist und rechtmäßig dem Arbeitnehmer gehört, werden nicht verbrauchte Guthaben, die 20 Tage nicht überschreiten, bei Entlassung auf Initiative des Arbeitnehmers ausbezahlt. Bei einer vom Distrikt veranlassten Entlassung gibt es keine Urlaubsauszahlung.
Verabschiedet: April 25, 2016
- Überarbeitet: August 22, 2023