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Letzte Änderung: Januar 5, 2024

Richtlinie Nr. 4030 Diensttiere in Schulen

Der Schulrat des Provo City School District erkennt seine Verantwortung an, Schülern und/oder Erwachsenen mit Behinderungen die Begleitung durch ein "Servicetier" zu gestatten, wie es die Bundes- und Landesgesetze vorschreiben. Diese Richtlinie regelt die Anwesenheit von Servicetieren in den Schulen, auf dem Schulgelände, einschließlich der Schulbusse und bei Schulaktivitäten.

Ein "Diensttier" ist ein Tier, das ausgebildet und zertifiziert ist, um einer Person mit einer sensorischen, geistigen oder körperlichen Behinderung zu helfen oder sie zu unterstützen. Für die Zwecke dieser Richtlinie umfasst ein "Diensttier" jeden Hund, der individuell darauf trainiert wurde, die Arbeit oder Aufgaben zugunsten einer Person mit einer Behinderung zu erledigen". Der Diensthund muss eine aktuelle Tollwut-Marke am Halsband tragen.

Diensttiere übernehmen einige der Funktionen und Aufgaben, die Menschen mit Behinderungen nicht selbst ausführen können. Dienstleistungstiere sind keine Haustiere. Es gibt verschiedene Arten von Diensttieren, die Menschen mit Behinderungen helfen. Beispiele sind unter anderem Tiere, die:

  • als "Blindenhunde" oder "Blindenführhunde" blinden oder stark sehbehinderten Menschen helfen;".
  • Personen mit einer Hörbehinderung auf Geräusche aufmerksam machen;
  • Rollstühle ziehen oder Gegenstände für Personen mit Mobilitätseinschränkungen tragen und aufheben;
  • Unterstützung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen beim Gleichgewicht.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten eines Schülers, die der Meinung sind, dass der Schüler ein Diensttier in die Schule mitbringen muss, müssen einen schriftlichen Antrag an den Schuldirektor stellen. Der Schuldirektor entscheidet in Absprache mit dem Section 504-Koordinator für Schüler oder dem Direktor für Sonderpädagogik, ob das Diensttier in der Schule zugelassen wird oder nicht.

Ein Angestellter, der ein Diensttier in die Schule mitbringen muss, muss einen schriftlichen Antrag an den Direktor der Personalabteilung stellen, der dann entscheidet, ob das Diensttier in der Schule zugelassen wird oder nicht.

Der Vorstand weist den Superintendenten an, Verfahren zur Umsetzung dieser Politik zu entwickeln und Regeln für Servicetiere auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen aufzustellen.

Genehmigt durch den Bildungsrat

September 9, 2014

Verfahren

4030 P1 Diensttiere in Schulen

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