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Letzte Änderung: März 19, 2024

Richtlinie 4006 Verfahren 1: Exkursionen

Exkursionen werden definiert als vom Schulbezirk gesponserte Reisen von höchstens einem Tag Dauer außerhalb des Schulgeländes unter der Aufsicht eines Lehrers, die mit einem genehmigten Studiengang in Verbindung stehen, um den Schülern eine direkte Lernerfahrung zu ermöglichen, die im Klassenzimmer nicht möglich ist.

Es gelten die folgenden allgemeinen Verfahren: 

  1. 1. Mitarbeiter müssen die Genehmigung ihres Vorgesetzten einholen, bevor sie mit Schülern oder Eltern über mögliche Ausflugsaktivitäten sprechen. Die Beaufsichtigung von Ausflügen muss durch einen Distriktmitarbeiter erfolgen, vorzugsweise durch den betreuenden Lehrer/Aktivitätsberater/Trainer. Alle Betreuer müssen entweder Mitarbeiter des Distrikts sein, unter der direkten Aufsicht eines Distriktmitarbeiters stehen oder gemäß Distriktrichtlinie und -verfahren 5630 zugelassen sein und ihre Fingerabdrücke genommen haben. 
  2. Die Transportkosten für Schulausflüge, die während der Schulzeit stattfinden, werden vom Bezirk getragen. 
  3. Die Zahlungen müssen gemäß den Buchhaltungsverfahren des Distrikts abgewickelt werden.
  4. Genehmigung im Konzept: Vor der detaillierten Planung und der Beteiligung von Eltern oder Schülern erstellt die Lehrkraft eine konzeptionelle Beschreibung und Begründung für die vorgeschlagene Reise.
  5. Planung der Reise: Nach der Genehmigung des Konzepts ist das Personalmitglied dafür verantwortlich, gemeinsam mit dem Schulleiter einen detaillierten Plan zu erstellen, der den Lehrplan, die Aufsicht, die Reiseroute, die Kosten, die Kosten für die Schüler, Pläne für die Mittelbeschaffung und andere Details enthält.
  6. Genehmigung von Ausflügen: Der Schulleiter erteilt in Absprache mit dem Bezirksamt die Genehmigung für solche Ausflüge. 
  7. Jede Schule legt jährlich ein Budget für Exkursionen fest. 
  8. Es liegt in der Verantwortung des Schulleiters, jede Exkursion zu genehmigen und den von der Lehrkraft und den Schülern angewandten Prozess zu überwachen. Das Personalmitglied muss dem Schulleiter mindestens zwei Wochen vor der Exkursion ein ausgefülltes Antragsformular für die Exkursion vorlegen. Jede Exkursion muss in den Lehrplan integriert und mit Aktivitäten im Klassenzimmer koordiniert werden, die ihren Nutzen und ihre Beziehung zum Unterrichtsprogramm verbessern.
  9. Der Bedienstete setzt sich mit dem Ort der Exkursion in Verbindung, um besondere Vorkehrungen zu treffen, damit die gewünschte Aktivität mit dem Unterricht im Klassenzimmer koordiniert werden kann.
  10. Das Personalmitglied ist dafür verantwortlich, zusätzliche erwachsene Aufsichtspersonen für die Reise zu organisieren (allgemeiner Richtwert: ein Erwachsener für maximal zehn Schüler). Der Schulleiter und das verantwortliche Personalmitglied sollten bei der Zuweisung von erwachsenen Aufsichtspersonen eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, darunter: Alter der Schüler, besondere Bedürfnisse der Schüler, Ort, Einrichtungen, mögliche Gefahren, geplante Aktivitäten und andere geeignete Bedingungen. Der Schulleiter kann beschließen, einen Beauftragten zu ernennen, der das verantwortliche Personalmitglied bei der Beaufsichtigung der Reise unterstützt.
  11. Es liegt in der Verantwortung der Lehrkraft/des Veranstalters der Exkursion, dafür zu sorgen, dass alle Schüler in den Bussen und zu jeder Zeit während der Exkursion anwesend sind.
  12. Für Grundschulreisen, die zehn oder mehr Meilen von der Schule entfernt sind, muss ein Bus des Schulbezirks (oder ein anderes ordnungsgemäß ausgestattetes Fahrzeug des Schulbezirks) oder ein zugelassenes öffentliches Transportunternehmen benutzt werden. Die Schüler können jedoch von ihren eigenen Eltern begleitet werden. Grundschulfahrten, die weniger als zehn Meilen von der Schule entfernt sind, können von Mitarbeitern und Eltern durchgeführt werden, die bereit sind, die gesamte gesetzliche Haftung im Zusammenhang mit der persönlichen Beförderung zu übernehmen, und die das Online-Risikomanagement-Fahrertraining und den Test absolviert haben. Siehe auch Richtlinie/Verfahren 6625 für zusätzliche Hinweise zur Beförderung mit Privatfahrzeugen.
  13. Für Fahrten in der Sekundarstufe muss ein Bus des Schulbezirks oder ein zugelassenes öffentliches Verkehrsunternehmen benutzt werden. Die Schüler können jedoch auch mit ihren eigenen Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen.
  14. Wanderausflüge in der Nähe der Schule können vom Schulleiter genehmigt werden.
  15. Das Personalmitglied ist dafür verantwortlich, die Eltern mit angemessener Vorlaufzeit zu kontaktieren und ihnen Informationen über den Zweck des Ausflugs und andere sachdienliche Informationen mitzuteilen. Jeder Schüler, der an einer Exkursion teilnimmt, muss zunächst eine von den Eltern unterzeichnete Erlaubniserklärung abgeben. Die Lehrkraft, die den Ausflug plant, ist dafür verantwortlich, dass die Erlaubnisformulare für jeden Schüler vor dem Ausflug ausgefüllt werden. Es werden nur von den Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene Erlaubnisformulare akzeptiert. Der verantwortliche Mitarbeiter/Lehrer muss Kopien aktueller und ausgefüllter Notfallkarten für jeden Schüler mit sich führen. Die Notfallausweise und/oder Erlaubnisscheine müssen die Erlaubnis der Eltern enthalten, dass ein Gesundheitsdienstleister eine medizinische Notfallbehandlung durchführen darf. Auch die Versicherungs- und Rechnungsdaten müssen angegeben werden.
  16. Im Falle eines Notfalls während einer Exkursion benachrichtigt der verantwortliche Mitarbeiter seinen Vorgesetzten, um Vorkehrungen zu treffen, damit die Eltern aller beteiligten Schüler unverzüglich benachrichtigt werden.
  17. Das Personalmitglied trifft Vorkehrungen für die Schüler, für die es verantwortlich ist und die nicht an der Exkursion teilnehmen wollen.
  18. Nach Abschluss der Exkursion sollte ein Dankesschreiben an den Gastgeber geschickt werden.
  19. Für Reisen im Zusammenhang mit außerschulischen Clubs und Aktivitäten können Gebühren erhoben werden. Alle damit verbundenen Gebühren für Reisen, Eintritt und Verpflegung müssen auf der vom Distrikt genehmigten Gebührenliste aufgeführt sein und unterliegen der Gebührenbefreiung.
  20. Wenn die Exkursion/Reise während des Frühstücks, Mittag- oder Abendessens stattfindet, müssen Mahlzeiten bereitgestellt werden. Um die finanziellen Auswirkungen auf die Familien so gering wie möglich zu halten, können die Mahlzeiten gemeinsam als Gruppe gekauft werden (z. B. Pizza, Sandwiches) oder es kann jedem Schüler ein minimaler "Pauschalbetrag" gewährt werden - $10,00 für das Frühstück, $15,00 für das Mittagessen, $20,00 für das Abendessen. Alle Mahlzeiten unterliegen der Gebührenbefreiung.

Angenommen

  • 1. Mai 2013
  • April 12, 2016
  • Juni 12, 2018
  • 11. Februar 2020
  • 12. März 2024

Politik, Verfahren und Formulare

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