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Letzte Änderung: Dezember 5, 2023

Richtlinie Nr. 3320 Verbot von Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltung

Zweck und Philosophie

Die Schulbehörde ist bestrebt, allen Schülern und Angestellten des Schulbezirks ein sicheres und geschütztes Lern- und Arbeitsumfeld zu bieten. Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltung beeinträchtigen die Fähigkeit eines Schülers, akademische Leistungen zu erbringen, und beeinträchtigen die Fähigkeit eines Mitarbeiters, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen. Darüber hinaus können Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltung die Gesundheit und das Wohlbefinden eines Schülers oder Mitarbeiters direkt beeinträchtigen und zu übermäßigen Fehlzeiten, körperlichen Erkrankungen, geistigen und emotionalen Ängsten sowie langfristigen sozialen und psychologischen Folgen beitragen. Der Vorstand weist den Superintendenten an, Verfahren zu entwickeln, um Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltungsmaßnahmen zu stoppen und zu verhindern.

Definitionen

Mobbing

bedeutet, absichtlich oder wissentlich eine Handlung zu begehen, die die körperliche Gesundheit, die Sicherheit oder das seelische Wohlergehen eines Schülers oder Angestellten gefährdet, mit dem Ziel, dem Schüler oder Angestellten Angst vor Schaden zu machen oder sein Eigentum zu beschädigen. In der Regel handelt es sich bei Mobbing um ein Verhalten, das darauf abzielt, persönlichen Schaden oder Kummer zu verursachen, das in einer Situation oder Beziehung auftritt, in der ein Ungleichgewicht an Macht oder Stärke besteht, und das sich im Laufe der Zeit wiederholen kann. Das in dieser Richtlinie beschriebene Verhalten stellt Mobbing dar, unabhängig davon, ob die Person, gegen die sich das Verhalten richtet, es anordnet, ihm zustimmt oder es duldet.

Physisches Mobbing

beinhaltet körperliche Brutalität, die die physische Gesundheit und Sicherheit eines Schülers oder Mitarbeiters gefährdet, und umfasst unter anderem Schieben, Greifen, Kneifen, Auspeitschen, Schlagen, Brandmarken, Quetschen, Elektroschocks, Schubsen, Stoßen, Stolpern, Treten, Schlagen, Auftragen einer schädlichen Substanz auf den Körper, Aussetzen gegenüber den Elementen oder Zerstören von Eigentum. Mobbing kann Folgendes beinhalten:

  • Konsum von Lebensmitteln, Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen; 
  • andere körperliche Aktivitäten, die die körperliche Gesundheit und Sicherheit eines Schülers oder Mitarbeiters gefährden;
  • jede erzwungene oder genötigte Handlung oder Aktivität sexueller Natur oder mit sexuellen Konnotationen, wie z. B. die Aufforderung an eine Person, Kleidungsstücke zu entfernen oder private Bereiche des Körpers zu entblößen oder zu berühren; und/oder 
  • die physische Behinderung der Bewegungsfreiheit eines Schülers oder Mitarbeiters.

Psychologisches Mobbing

Dazu gehören unter anderem die soziale Isolierung einer Person, erniedrigende oder sarkastische Kommentare oder Gesten und/oder bedrohliche Kommentare oder Verhaltensweisen. 2

Mündliches/schriftliches Mobbing

Dazu gehören unter anderem Beschimpfungen, gemeine Hänseleien, das Verbreiten falscher Gerüchte, Einschüchterung, sexuelle Bemerkungen, Belästigungen und/oder Drohungen oder Verhalten, die mündlich oder schriftlich geäußert werden.

Cyber-Mobbing

bedeutet die Verwendung des Internets, eines Mobiltelefons oder eines anderen Geräts, um einen Text, ein Video oder ein Bild zu senden oder zu posten, in der Absicht oder in dem Wissen oder in rücksichtsloser Unkenntnis, dass der Text, das Video oder das Bild eine Person verletzen, in Verlegenheit bringen, einschüchtern, belästigen, Aggressionen gegenüber ihr ausdrücken oder sie bedrohen wird, unabhängig davon, ob die Person das Verhalten veranlasst, ihm zugestimmt oder es geduldet hat oder ob sie freiwillig auf die elektronische Kommunikation zugegriffen hat. Beispiele hierfür sind unter anderem das Versenden von gemeinen, vulgären oder bedrohlichen Nachrichten oder Bildern, das Veröffentlichen sensibler oder privater Informationen über die Zielperson, das Vorgeben, jemand anderes zu sein, um eine Person zu verletzen, unhöfliche Kommentare, Lügen, Stalking, Drohungen, Erpressung, Belästigung und die Übermittlung von unangemessenen, wenig schmeichelhaften oder peinlichen Bildern, Fotos und/oder Videos.

Schikanen

bedeutet, absichtlich oder wissentlich eine Handlung zu begehen, die:

  • die körperliche Gesundheit und Sicherheit eines Schülers oder Mitarbeiters gefährdet; 
  • Brutalität körperlicher Art wie Stoßen, Greifen, Kneifen, Auspeitschen, Schlagen, Brandmarken, Gymnastik, Quetschen, Elektroschocks, Schieben, Stoßen, Stolpern, Treten, Schlagen, Auftragen einer schädlichen Substanz auf den Körper, Aussetzen gegenüber den Elementen oder Zerstören von Eigentum; 
  • den Konsum von Lebensmitteln, Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen beinhaltet;
  • andere körperliche Aktivitäten beinhaltet, die die körperliche Gesundheit und Sicherheit eines Schülers oder Mitarbeiters gefährden; 
  • eine erzwungene oder genötigte Handlung oder Aktivität sexueller Natur oder mit sexuellen Konnotationen beinhaltet, wie z. B. die Aufforderung an eine Person, Kleidungsstücke zu entfernen oder private Körperbereiche zu entblößen oder zu berühren; oder
  • die physische Behinderung der Bewegungsfreiheit eines Schülers oder Angestellten beinhaltet; und:
  1. zum Zweck der Aufnahme in ein Team, eine Organisation, ein Programm oder eine Veranstaltung der Schule oder einer von der Schule gesponserten Organisation erfolgt oder eine Bedingung für die Mitgliedschaft oder Aufnahme oder die fortgesetzte Mitgliedschaft oder Aufnahme in einem solchen Team ist; oder
  2. Wenn die Person, die die Tat begeht, wusste, dass der Schüler oder Angestellte Mitglied oder Anwärter auf die Mitgliedschaft in einem schulischen oder von der Schule gesponserten Team, einer Organisation, einem Programm oder einer Veranstaltung ist, dem/der die Person, die die Tat begeht, angehört oder an dem/der sie teilnimmt.

Das hier beschriebene Verhalten stellt eine Schikane dar, unabhängig davon, ob die Person, gegen die sich das Verhalten richtet, das Verhalten anordnet, ihm zustimmt oder es duldet.

Belästigung

bedeutet, einer anderen Person wiederholt in objektiv erniedrigender oder herabsetzender Weise Aussagen mitzuteilen, die zu einem feindlichen Lern- oder Arbeitsumfeld für diese Person beitragen.

Vergeltungsmaßnahmen

eine Kommunikationshandlung, die als Vergeltung gegen eine Person gedacht ist, die Mobbing, Belästigung oder Schikane gemeldet hat, oder um die Untersuchung oder die Reaktion auf eine Meldung von Mobbing, Belästigung und/oder Schikane unangemessen zu beeinflussen.

Verbot von Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltungsmaßnahmen

Der Provo City School District verbietet Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltungsmaßnahmen gegen Schüler oder Angestellte durch andere Schüler oder Angestellte in der Schule/Arbeit, auf dem Schul- oder Bezirkseigentum, bei schul-/Arbeitsbezogenen Aktivitäten und Veranstaltungen, im Schulbus, an einer Schulbushaltestelle oder auf dem Weg zu oder von einem der oben genannten Orte. Der Schulbezirk fordert alle Opfer von Mobbing und alle Personen, die Zeuge eines solchen Vorfalls werden, auf, den Vorfall bzw. die Vorfälle unverzüglich zu melden.

Der Provo City School District verbietet das Schikanieren oder Cyber-Mobbing von Schülern oder Angestellten durch andere Schüler oder Angestellte zu jeder Zeit und an jedem Ort. Der Bezirk fordert alle Opfer von Schikane oder Cyber-Mobbing und alle Personen, die Kenntnis von Schikane oder Cyber-Mobbing haben, auf, den Vorfall/die Vorfälle sofort zu melden.

Kein Schüler oder Angestellter darf sich an Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Schüler, Angestellten, Ermittler oder Zeugen eines mutmaßlichen Vorfalls von Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung beteiligen. Der Schulbezirk fordert alle Opfer von Vergeltungsmaßnahmen und alle Personen, die Kenntnis von Vergeltungsmaßnahmen haben, auf, den/die Vorfall/Vorfälle unverzüglich zu melden.

Kein Schüler oder Angestellter darf eine falsche Behauptung über Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Schüler oder Angestellten aufstellen.

Berichterstattung

Ein Schüler, der von Mobbing, Cybermobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung betroffen ist, sollte seinen Lehrer oder eine der Schulleitungen informieren. Ein Mitarbeiter, der von Mobbing, Cybermobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung betroffen ist, sollte seinen Vorgesetzten informieren. Ein Elternteil, ein Erziehungsberechtigter, ein Lehrer oder eine andere Person, die von Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung in der Schule Kenntnis hat, sollte die Schulverwaltung informieren. Ein Lehrer oder Verwalter, der eine Beschwerde erhält oder anderweitig von einem Vorfall von Mobbing, Cybermobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung erfährt, muss dies so bald wie möglich dem Schulleiter oder seinem Beauftragten melden.

Untersuchung

Der Schulleiter/Vorgesetzte oder die von ihm beauftragte Person, dem/der eine Beschwerde über Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltungsmaßnahmen gemeldet wird, geht der Beschwerde unverzüglich nach. Alle Fälle von Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung, die eine kriminelle Handlung darstellen, werden unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltungsmaßnahmen, die sich gegen eine Person aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, ihrer nationalen Herkunft, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, einschließlich ihres Geschlechtsausdrucks oder ihrer Geschlechtsidentität, und/oder einer anderen gesetzlich geschützten Klassifizierung richten, sind nach den Antidiskriminierungsgesetzen des Bundes verboten und unterliegen den Verfahren des U.S. Department of Education, Office of Civil Rights. Soweit es die Bundes- und Landesgesetze, die Richtlinien des Schulbezirks und die Vertraulichkeits- und Datenschutzrechte zulassen und um die Integrität der Untersuchung und der Abhilfemaßnahmen zu gewährleisten, können die Eltern oder der Erziehungsberechtigte eines Schülers, der Täter oder Opfer ist, in den Prozess der Reaktion auf ein durch diese Richtlinie verbotenes Verhalten und dessen Beilegung einbezogen werden. 

Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten

Gemäß dem Utah Code muss jeder Schulverwalter, der feststellt, dass ein Vorfall von Mobbing, Cybermobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung vorliegt, die Eltern/Erziehungsberechtigten jedes betroffenen Schülers informieren. Ebenso benachrichtigt jeder Schulverwalter die Eltern/Erziehungsberechtigten eines Schülers, der mit Selbstmord droht. Der Schulverwalter, der die Eltern/Erziehungsberechtigten gemäß diesem Abschnitt benachrichtigt, führt ein Protokoll, in dem er nachweist, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten unter Verwendung des Formulars Eltern/Erziehungsberechtigte benachrichtigen bei Mobbingvorfällen oder Selbstmorddrohungen von Schülern benachrichtigt wurden. Dieses Formular muss das Datum, die Uhrzeit und die Art der Benachrichtigung enthalten und die Art der Bedrohung oder des Vorfalls angeben. Dieses Formular und alle damit zusammenhängenden schriftlichen Mitteilungen müssen getrennt von den Schulakten des Schülers aufbewahrt werden. Das Formular kann an die Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder den/die Schüler weitergegeben werden, jedoch nicht an andere Personen oder Einrichtungen, es sei denn, dies wird durch einen gültigen Gerichtsbeschluss gemäß dem Utah Code verlangt. Das gemäß diesem Abschnitt erstellte Formular wird gemäß dem Utah Code unter dem Government Records Access and Management Act (GRAMA) als "private Aufzeichnung" eingestuft. Darüber hinaus dürfen das Formular und alle begleitenden schriftlichen Mitteilungen nicht für eigene Zwecke der Schule verwendet werden, z. B. für einen Bericht oder eine Studie, eine statistische Analyse oder zur Durchführung von Forschungsarbeiten.

Disziplinarverfahren

Jeder Schüler, der sich an Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung beteiligt, wie hier beschrieben, verstößt gegen diese Richtlinie und muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Die Konsequenzen sollten hart und fair sein und der Schwere des Verstoßes entsprechen. Es sollte ein Kontinuum von Konsequenzen zusammen mit der Umsetzung positiver Verhaltensinterventionen und Unterstützungsstrategien angewandt werden. Disziplinarmaßnahmen können unter anderem sein: Suspendierung, Schulverweis, Ausschluss von oder Verlust der Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten, Auflösung eines Teams, einer Organisation oder einer anderen Gruppe, Bewährung, alternative schulische Unterbringung und/oder Überweisung an die Strafverfolgungsbehörden bei kriminellen Handlungen. Bei der Verhängung einer solchen Disziplinarmaßnahme sind alle Fakten und Umstände des/der Vorfälle(s) zu berücksichtigen. Förmliche Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht allein auf eine anonyme Meldung von Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung gestützt werden. Es ist ein ordnungsgemäßes Disziplinarverfahren einzuhalten. Soweit es die Bundes- und Landesgesetze, die Richtlinien des Schulbezirks und das Recht auf Vertraulichkeit und Datenschutz zulassen, können die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schülers, der von Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltung betroffen ist, allgemein darüber informiert werden, dass gegen den/die Täter disziplinarische Maßnahmen ergriffen wurden, doch sind spezifische Einzelheiten über die disziplinarischen Maßnahmen eines Schülers gemäß dem Federal Educational Rights and Privacy Act (FERPA) vor der Offenlegung geschützt.

Jeder Mitarbeiter, der sich an Mobbing, Cybermobbing, Belästigung, Schikane oder Vergeltungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie beteiligt, verstößt gegen diese Richtlinie und muss mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Die Konsequenzen sollten hart und fair sein und der Schwere des Verstoßes entsprechen. Angestellte mit einer Berufszulassung können zusammen mit allen Beweisen an die Utah Professional Practices Advisory Commission (UPPAC) verwiesen werden, um Untersuchungen und mögliche Disziplinarmaßnahmen gegen die Berufszulassung einzuleiten. Bei strafbaren Handlungen werden auch die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Disziplinarverfahren werden gemäß den geltenden Distriktsvereinbarungen, Absichtserklärungen und Distriktsrichtlinien durchgeführt.

Verbreitung der Politik

Diese Richtlinie wird auf der Website des Distrikts veröffentlicht und kann auch in den Anmeldeunterlagen für Schüler, in den Handbüchern für Schüler und Angestellte, in den Informationsbroschüren für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie in anderen geeigneten Schulpublikationen auf Anweisung des Distrikts veröffentlicht werden.

Bildung und Ausbildung

Der Provo City School District erkennt an, wie wichtig es ist, seine Mitarbeiter und Schüler über die Prävention von Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltung aufzuklären. Zu diesem Zweck wird der Bezirk fortlaufend Schulungen und Weiterbildungen in diesem Bereich anbieten. Die Mitarbeiter und Schüler des Distrikts werden über diese Richtlinie informiert und jährlich geschult. Die Schulungen sollen den Angestellten und Schülern Strategien vermitteln in Bezug auf:

  • wie man Mobbing, Cyber-Mobbing, Belästigung und Schikanen erkennt und sich ihrer bewusst ist; 
  • Intervention und soziale Kompetenz; und 
  • die Umsetzung positiver Verhaltensinterventionen und Unterstützungsstrategien.

Die Ausbildung muss sich auf die folgenden Bereiche beziehen:

  • Offensichtliche Aggressionen wie körperliche Auseinandersetzungen (z. B. Schlagen, Stoßen und Treten) und verbale Drohungen (z. B. Beschimpfungen usw.);
  • Beziehungsaggression oder indirekte, verdeckte oder soziale Aggression (z. B. Verbreitung von Gerüchten, Einschüchterung, Anwerben eines Freundes zum Angriff auf eine andere Person und soziale Isolation);
  • Mobbing oder Schikanen sexueller Natur oder mit sexuellen Untertönen; und
  • Cyber-Mobbing (d. h. die Nutzung von E-Mail, Websites, Textnachrichten, Sofortnachrichten, Drei-Wege-Anrufen oder -Nachrichten und anderen elektronischen Mitteln für Aggressionen innerhalb oder außerhalb der Schule).

Bevor ein Angestellter, ein Schüler oder ein ehrenamtlicher Trainer an einem vom Schulbezirk geförderten Sportprogramm (schulisch oder außerschulisch) oder an einem außerschulischen Schülerclub oder einer außerschulischen Aktivität teilnimmt, muss ein Schüler, Trainer oder Berater an einer Schulung zur Prävention von Mobbing und Schikane teilnehmen. Eine solche Schulung kann in Zusammenarbeit mit der Utah High School Activities Association (UHSAA) durchgeführt werden. Schülersportler und Mitglieder außerschulischer Schülerclubs sind über die nach dem Gesetz von Utah und dieser Richtlinie verbotenen Aktivitäten zu informieren und über mögliche Konsequenzen bei Verstößen aufzuklären. Der Schulbezirk bietet allen neuen Schülern und Angestellten, die an solchen Sportprogrammen und außerschulischen Schülerclubs beteiligt sind, eine jährliche Schulung an und führt mindestens alle drei (3) Jahre eine Auffrischungsschulung für alle beteiligten Schüler und Angestellten durch. Ausbildungspläne, Trainingspläne und Teilnehmerlisten bzw. Unterschriften sind vom Bezirk bzw. von jeder Schule aufzubewahren und dem Utah State Office of Education auf Anfrage vorzulegen.

Rechtliche Hinweise

Utah Code 53G-9-604

Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten über bestimmte Vorfälle und Bedrohungen erforderlich

Utah Code 63G-2-202(7)

Zugang zu privaten, kontrollierten und geschützten Dokumenten

Utah Code 63G-2-302

Private Aufzeichnungen

Utah Code 63G-2-101, et seq.

 Gesetz über den Zugang zu staatlichen Unterlagen und deren Verwaltung

Genehmigt durch den Bildungsrat

Dezember 10, 2013

Verfahren und Formulare

Richtlinie 3320 P1 Verbot von Mobbing, Belästigung, Schikane und Vergeltungsmaßnahmen

Richtlinie 3320 F1 Benachrichtigungsprotokoll für Eltern/Erziehungsberechtigte bei Mobbingvorfällen oder Selbstmorddrohungen von Schülern

Richtlinie 3320 F2 Mobbing, Belästigung, Schikane, Vergeltungsmaßnahmen Meldeformular für Vorfälle 

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