Letzte Änderung: Dezember 5, 2023
Richtlinie 3310 P1 Sichere Schulen
Definitionen
Kurzfristige Aussetzung
Ist ein vorübergehender Ausschluss eines Schülers von der Schule für einen Zeitraum von zehn (10) aufeinanderfolgenden Schultagen oder weniger. Ein Schüler, der suspendiert ist, kann nach dem Ermessen des Schulleiters Zugang zu Hausaufgaben, Tests und anderen schulischen Aufgaben über ein Hausaufgabenprogramm erhalten, darf aber während der Dauer der Suspendierung nicht am regulären Schulunterricht oder an Aktivitäten oder Veranstaltungen der Schule oder des Bezirks teilnehmen.
Langfristige Aussetzung
Bedeutet, dass ein Schüler für einen Zeitraum von mehr als zehn (10) aufeinanderfolgenden Schultagen vom Unterricht ausgeschlossen wird. In einem solchen Fall darf der suspendierte Schüler während des Zeitraums der Suspendierung weder den regulären Unterricht besuchen noch an schulischen oder bezirklichen Aktivitäten oder Veranstaltungen teilnehmen. Der Schulbezirk wird jedoch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten, um alternative Ausbildungsplätze und -programme für die Schüler bereitzustellen, sofern dies angemessen und machbar ist.
Ausweisung
Bedeutet, dass die Schulbehörde einen Schüler für einen bestimmten (mehr als zehn (10) aufeinanderfolgende Schultage) oder unbestimmten Zeitraum von der Schule ausschließt. In einem solchen Fall erhält der/die ausgeschlossene Schüler/in während der Dauer des Ausschlusses keine Bildungsleistungen des Schulbezirks. Alle Ausschlüsse müssen mindestens einmal jährlich vom Superintendenten oder seinem Beauftragten überprüft werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten von Schülern, die von der Schule verwiesen werden, sind dafür verantwortlich, die Schulpflichtgesetze des Staates Utah einzuhalten, indem sie andere Bildungsangebote für den Schüler bereitstellen und alle damit verbundenen Kosten übernehmen.
Feuerwaffe
Umfasst unter anderem Handfeuerwaffen, Gewehre, Schrotflinten oder jedes Gerät, aus dem ein Projektil durch die Wirkung eines Sprengstoffs ausgestoßen wird.
Faksimile-Feuerwaffe oder ähnlich aussehende Feuerwaffe
Dazu gehören unter anderem Startpistolen, Luftdruckwaffen, Schreckschusspistolen oder Spielzeugpistolen.
Waffe
Dazu gehören unter anderem Schusswaffen, Messer, Sprengstoffe, schädliche oder brennbare Stoffe, Kampfsportwaffen oder andere gefährliche Gegenstände, Materialien oder Vorrichtungen, die dazu verwendet werden oder ohne weiteres in der Lage sind, Tod oder schwere Körperverletzungen zu verursachen.
Sprengkörper und schädliche oder entzündliche Stoffe
Dazu gehören unter anderem Bomben, Kugeln und Munition, Feuerwerkskörper, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten, Reizgas, Pfefferspray, Streichhölzer und Feuerzeuge.
Besitz oder Verwendung
Bezeichnet den Besitz, die Kontrolle, das Halten, das Aufbewahren, das Inhalieren, das Schlucken, das Injizieren oder den Konsum von Tabak, Alkohol, Drogen, Drogenutensilien oder anderen kontrollierten Substanzen. Die Begriffe "verteilen" oder "verkaufen" bedeuten den tatsächlichen oder versuchten Verkauf, die Weitergabe, Lieferung oder Abgabe von Tabak, Alkohol, Drogen, Drogenutensilien oder anderen kontrollierten Substanzen an andere. Der Begriff "andere ähnlich schädliche Substanzen" umfasst unter anderem den unangemessenen oder illegalen Gebrauch von Inhalationsmitteln, verschreibungspflichtigen Medikamenten oder frei verkäuflichen Medikamenten.
Tabak
Dazu gehören Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, rauchlose Zigaretten, elektronische Zigaretten oder andere Formen von Tabakerzeugnissen. 2
Gang
Wie in dieser Richtlinie definiert, bedeutet "Bande" jede dauerhafte Organisation, Vereinigung oder Gruppe von drei (3) oder mehr Personen, ob formell oder informell, die als eine ihrer Hauptaktivitäten die Begehung von Straftaten hat. "Gangs" haben einen eindeutigen Namen oder identifizierbare Zeichen, Symbole oder Markierungen, und ihre Mitglieder verhalten sich einzeln oder gemeinsam kriminell, bedrohlich oder gewalttätig gegenüber Personen oder Eigentum oder verursachen eine unangemessene und erhebliche Störung oder die Gefahr einer Störung des Unterrichts, der Aktivitäten, des Programms oder einer anderen Funktion der Schule.
Bandenaktivitäten
Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
- Das Tragen, Besitzen, Benutzen, Verteilen, Ausstellen oder Verkaufen von Kleidung, Schmuck, Bekleidungsstücken, Emblemen, Abzeichen, Tätowierungen, Accessoires, Symbolen, Schildern oder anderen Dingen, die auf eine Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer Bande hinweisen;
- Handlungen oder Äußerungen verbaler oder nonverbaler Art (z. B. blinkende Zeichen, Graffiti, Gesten, Händeschütteln usw.), die die Mitgliedschaft in einer Bande oder die Zugehörigkeit zu einer Bande demonstrieren;
- Anwerbung anderer Personen für die Mitgliedschaft in einer Bande;
- Aufforderung an eine Person, "für Schutz zu zahlen", oder sonstige Einschüchterung, Schikanierung, Vergeltung, Bedrohung oder Belästigung einer Person;
- Besitz einer Waffe, von Alkohol, Tabak, Betäubungsmitteln, Drogenutensilien oder sonstigem Schmuggelgut;
- Begehung einer illegalen Handlung; und/oder
- Ermutigung oder Anstiftung einer anderen Person zu körperlicher Gewalt gegen eine andere Person oder zur Beschädigung von Eigentum.
Pornografisches oder unanständiges Material
Bedeutet jedes Material, das als definiert ist:
- Jugendgefährdend, wie z. B. die Beschreibung oder Darstellung von Nacktheit, sexuellem Verhalten, sexueller Erregung, Missbrauch usw. in jeglicher Form;
- Pornografisch, wenn man die Normen der Gemeinschaft anwendet, an das ungesunde Interesse an Sex appelliert, offenkundig anstößig ist und keinen ernsthaften literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert hat; oder
- Unerlaubter Geschlechtsverkehr oder sexuelle Unmoral.
Körperliche Züchtigung
Bezeichnet die absichtliche Zufügung von körperlichen Schmerzen am Körper eines Schülers als Disziplinarmaßnahme.
Bezirksdisziplinarausschuss
Der Ausschuss wird nach dem Ermessen des stellvertretenden Superintendenten für Schülerdienste eingerichtet und kann sich aus Schulverwaltern, Sozialarbeitern, Schulberatern, Schulpsychologen, Lehrern und/oder anderen Personen zusammensetzen, um bei Verstößen gegen das Verhalten von Schülern zu helfen oder Empfehlungen für Disziplinarmaßnahmen abzugeben und alternative Schulplätze und -programme als Konsequenzen vorzuschlagen.
Anhörungsbeauftragter des Bezirks für Disziplinarmaßnahmen
Der Distrikt setzt einen unparteiischen Anhörungsbeauftragten ein, der die Entscheidungen des Disziplinarausschusses überprüft und eine Entscheidung trifft, die ein ordnungsgemäßes Disziplinarverfahren für Schüler gewährleistet.
Leitlinien für die Disziplinierung
Reziprozität und Immatrikulation
In Übereinstimmung mit den Gegenseitigkeitsvereinbarungen und Absprachen mit anderen Schulbezirken im Bundesstaat Utah ist es im Provo City School District üblich, die von anderen Schulbezirken und Schulen gegen einen Schüler verhängten Disziplinarmaßnahmen anzuerkennen und zu respektieren. Dementsprechend wird der Provo City School District keinen Schüler aufnehmen, der derzeit von einem anderen Schulbezirk oder einer anderen Schule suspendiert oder ausgeschlossen ist. Darüber hinaus kann einem Schüler die Aufnahme in den Provo City School District verweigert werden, wenn er in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten von einem anderen Schulbezirk oder einer anderen Schule suspendiert oder verwiesen wurde.
Körperliche Bestrafung/körperliche Fesselung
Ein Schulangestellter darf einem Schüler, der vom Schulbezirk unterrichtet wird, keine körperliche Züchtigung auferlegen oder diese veranlassen. Dieser Abschnitt verbietet nicht die Anwendung von angemessener und notwendiger körperlicher Zurückhaltung oder Gewalt zur Selbstverteidigung oder unter anderen geeigneten Umständen:
- um in den Besitz einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Gegenstandes zu gelangen, der sich im Besitz oder unter der Kontrolle eines Schülers befindet;
- um den Schüler und/oder eine andere Person vor körperlichen Schäden zu schützen;
- um einen gewalttätigen oder störenden Schüler aus einer Situation zu entfernen; oder
- um Eigentum vor Beschädigung oder Zerstörung zu schützen.
Alternative zur Suspendierung oder Ausweisung
Zur Unterstützung von Schülern, deren Verhalten in der Schule wiederholt nicht den angemessenen Erwartungen entspricht, steht ein ganzes Spektrum von Interventionsstrategien zur Verfügung. Bevor ein Schüler wegen wiederholten vorsätzlichen Ungehorsams, Missachtung der Autorität oder störenden Verhaltens, das nicht gewalttätig oder extrem ist und einen sofortigen Schulverweis rechtfertigt, suspendiert oder von der Schule verwiesen wird, sind nach Treu und Glauben Anstrengungen zu unternehmen, um einen Disziplinarplan umzusetzen, der den Verbleib des Schülers in der Schule ermöglicht. Es sollte eine Reihe von Maßnahmen ausprobiert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- ein Gespräch mit dem Schüler;
- Anpassung des Stundenplans;
- Kontakt mit den Eltern/Erziehungsberechtigten;
- Eltern-/Erziehungsberechtigten-/Schülerkonferenzen;
- Verhaltensverträge;
- nach der Schule nachholen;
- kurzfristige, schulinterne Suspendierung;
- kurzfristige, häusliche Aussetzungen;
- Einbeziehung und Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team;
- angemessene Bewertung;
- Heimstudium;
- alternative Bildungsangebote und -programme; und
- ggf. Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden.
Der Bezirk arbeitet auch mit dem Bildungsministerium des Bundesstaates Utah zusammen, um Schüler zu motivieren und ihnen Anreize zu bieten:
- direkt und regelmäßig angemessenes Verhalten belohnen oder anerkennen;
- unmittelbare und direkte Konsequenzen gegen Schüler zu verhängen, die sich nicht an die Verhaltensregeln des Bezirks oder der Schule halten; und
- den Schüler in der Schule zu halten oder auf andere Weise das Lernen des Schülers unter angemessener Aufsicht oder Verantwortung fortzusetzen.
Notfälle und/oder Sicherheitsprobleme
Ein Schulleiter kann einen Schüler für bis zu zehn (10) Schultage suspendieren, während er Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit des Schülers oder andere Notfälle untersucht, die das pädagogische Umfeld innerhalb der Schule oder des gesamten Schulbezirks unmittelbar und erheblich stören können.
Anwesenheit der Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schüler
Als Teil eines Disziplinarplans für einen Schüler kann eine Schule die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers mit Zustimmung der Lehrer des Schülers auffordern, den Unterricht mit dem Schüler für einen von einem Schul- oder Bezirksverwalter festgelegten Zeitraum zu besuchen. Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht zustimmen oder nicht mit dem Schüler am Unterricht teilnehmen, wird der Schüler gemäß den Bestimmungen der Schul- und Bezirksdisziplinarrichtlinien suspendiert oder des Unterrichts verwiesen.
Befugnis zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
Schulleiter und/oder stellvertretende Schulleiter sind befugt, einen Schüler für bis zu zehn (10) Schultage zu suspendieren.
Der Superintendent und/oder seine/ihre Beauftragte(n) können einen Schüler für bis zu einem (1) Schuljahr (einhundertachtzig (180) Schultage) suspendieren.
Der Schulrat kann einen Schüler für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum ausschließen. Alle Ausschlüsse werden jedoch vom Superintendenten oder seinem Beauftragten überprüft, und die Ergebnisse werden dem Ausschuss mindestens einmal pro Schuljahr mitgeteilt.
Gründe für disziplinarische Maßnahmen
Ein Schüler kann aus einem der folgenden Gründe suspendiert, von der Schule verwiesen und/oder mit anderen Disziplinarmaßnahmen belegt werden:
- Häufiger oder eklatanter vorsätzlicher Ungehorsam, Missachtung der Autorität oder störendes Verhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unflätige, gotteslästerliche, vulgäre oder beleidigende Sprache, Schlägereien, Tätlichkeiten, Drohungen und/oder andere unangemessene und erhebliche Störungen des Unterrichts, von Aktivitäten, Veranstaltungen oder anderen Funktionen der Schule;
- Nichtvorlage eines ordnungsgemäßen Ausweises oder von Informationen auf Anfrage der Schulbehörden;
- Diskriminierung und Belästigung (einschließlich sexueller, rassistischer, religiöser, behinderungsbedingter oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale);
- Beteiligung an Bandenaktivitäten;
- Besitz oder Verwendung von pornografischem oder unanständigem Material auf dem Schulgelände;
- Unbefugtes Betreten oder Herumlungern auf dem Schulgelände, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus, Graffiti oder sonstige mutwillige Zerstörung oder Verunstaltung von Schuleigentum oder dem Eigentum anderer;
- Krimineller Unfug; terroristische Drohungen; Einschüchterung; Belästigung; Mobbing; Schikane; Verhalten oder angedrohtes Verhalten, das eine unmittelbare und erhebliche Bedrohung für das Wohlergehen, die Sicherheit oder die Moral anderer Schüler, des Schulpersonals oder den Betrieb der Schule darstellt;
- Erniedrigendes Verhalten, ob einvernehmlich oder nicht, einschließlich körperlicher Gewalt, Fesselung, unangemessener Berührungen, unangemessener öffentlicher Zurschaustellung von Zuneigung oder unangemessener Entblößung von Körperteilen, die normalerweise in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden;
- Unzulässige Verwendung von Mobiltelefonen, MP3-Playern, iPods, Laserpointern und anderen elektronischen Geräten;
- Der Konsum, Besitz, Verkauf oder Vertrieb von Drogen oder kontrollierten Substanzen, Imitationen kontrollierter Substanzen, anderen ähnlich schädlichen Substanzen oder Drogenutensilien. Ferner wird der Missbrauch von rezeptfreien Produkten durch Schüler verboten. Alle Medikamente müssen unter der Kontrolle der Schulkrankenschwester oder eines von ihr beauftragten Mitarbeiters stehen und von ihr verabreicht werden;
- Der Gebrauch, der Besitz, der Verkauf oder der Vertrieb von alkoholischen Getränken;
- Gebrauch, Besitz, Verkauf oder Vertrieb von Tabakerzeugnissen, einschließlich E-Zigaretten;
- Die Verwendung, der Besitz, der Verkauf oder der Vertrieb von echten oder fiktiven (ähnlich aussehenden) Feuerwaffen, Waffen, Messern, Sprengkörpern, chemischen Stoffen, schädlichen oder brennbaren Materialien, Kampfsportwaffen oder anderen gefährlichen Gegenständen;
- Der tatsächliche oder angedrohte Gebrauch einer echten oder fiktiven (ähnlich aussehenden) Feuerwaffe, einer Waffe, eines Messers, eines Sprengkörpers, eines schädlichen oder entflammbaren Materials, einer Kampfsportwaffe oder anderer gefährlicher Gegenstände mit der Absicht, eine andere Person einzuschüchtern oder den normalen Schulbetrieb zu stören;
- Brandstiftung;
- Missbrauch von Computern, E-Mails oder dem Internet;
- Schulschwänzen oder Verstöße gegen die Anwesenheitspflicht;
- Verstöße gegen Kleidungs- und Pflegevorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Tragen von Gegenständen, die auf eine Bandenzugehörigkeit hinweisen; das Tragen von Gegenständen, die mit Tabak, Alkohol, Drogen oder illegalen Aktivitäten in Verbindung stehen; das Tragen von Gegenständen, die unanständig sind; unanständige Entblößung; oder das Tragen von Gegenständen, die das schulische Umfeld wesentlich stören oder von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie es wesentlich stören;
- Jeder andere schwerwiegende Verstoß, der einen anderen Schüler oder das Schulpersonal betrifft, oder der in einem Schulgebäude, auf dem Schulgelände oder in Verbindung mit einer Schulaktivität oder -veranstaltung stattfindet;
- Die Begehung einer Handlung, die nach Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht eine Straftat darstellen würde;
- Beteiligung an einer der oben genannten Verhaltensweisen außerhalb der Schule oder schulbezogener Aktivitäten und Veranstaltungen oder vor oder nach den Schulstunden, die das schulische Umfeld wesentlich und erheblich stören oder von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie es wesentlich und erheblich stören; und/oder
- Diebstahl oder Beschädigung von Schuleigentum: Schüler, die wegen Diebstahls, mutwilliger Zerstörung oder Verunstaltung von Schuleigentum bestraft werden, müssen für den Schaden aufkommen oder Vorkehrungen treffen, um die Kosten für den Schaden abzuarbeiten. Andernfalls werden die offiziellen schriftlichen Noten, das Abschlusszeugnis und die Abschriften einbehalten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin haften ebenfalls für Schäden, wie im Utah Code vorgesehen. Wenn der Schüler und seine Eltern/Erziehungsberechtigten nicht in der Lage sind, für den Schaden aufzukommen, oder wenn die Schule in Absprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers feststellt, dass dem Interesse des Schülers nicht gedient wäre, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten für den Schaden aufkämen, dann sorgt die Schule für ein Programm freiwilliger Arbeit des Schülers anstelle der Zahlung.
Disziplinarische Maßnahmen
Es liegt in der Verantwortung der Schulangestellten, ein verbotenes Verhalten einem Schulverwalter oder einem zuständigen Vorgesetzten zu melden. Jeder Schüler, der gegen diese Richtlinie oder eine andere Richtlinie zum Verhalten und Benehmen von Schülern verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Die Konsequenzen müssen streng und fair sein und der Schwere des Verstoßes entsprechen. Wenn es die Umstände zulassen, sollte ein ganzes Spektrum von Konsequenzen angewandt werden. Zu den disziplinarischen Maßnahmen gehören unter anderem Nachsitzen vor oder nach der Schule, Suspendierung innerhalb der Schule, kurzfristige Suspendierung, langfristige Suspendierung, Schulverweis, Ausschluss von oder Verlust von außerschulischen Aktivitäten, Bewährung und/oder alternative schulische Unterbringung. Bei der Verhängung einer solchen Disziplinarmaßnahme sind alle Fakten und Umstände des/der Vorfälle(s) zu berücksichtigen.
Kontinuum der Konsequenzen
Disziplinarstufen und -konsequenzen
Stufe 1
Zu den Verfehlungen der Stufe 1 gehören unter anderem die folgenden:
- 1-1 Herumlungern
- 1-2 Profane, obszöne, rassistische, unanständige, unmoralische oder ernsthaft beleidigende Sprache, Gesten, unanständige Vorschläge oder Ausstellungen
- 1-3 Tragen/Zeigen von Bandenkleidung, Zeichen oder Utensilien
- 1-4 Verhalten, das störend wirkt
- 1-5 Nichtvorlage eines ordnungsgemäßen Ausweises oder von Informationen auf Anfrage der Schulbehörden
- 1-6 Gehorsamsverweigerung und/oder Ungehorsam
- 1-7 Schlägerei - zwei Personen, keine Verletzungen
- 1-8 Sexuelle Belästigung I
- 1-9 Besitz eines Brandsatzes
- 1-10 Verwendung einer störenden Vorrichtung
- 1-11 Vandalismus I (Schaden unter $200.00)
- 1-12 Belästigung I
- 1-13 Verstöße gegen die Kleidung oder Körperpflege
- 1-14 Mobbing I: Spott, Hänseleien, Beschimpfungen, Verbreitung von Gerüchten, Drohungen oder obszöne Gesten, Ausschluss anderer aus einer Gruppe oder Manipulation von Freundschaften.
- 1-15 Cyber-Mobbing
- 1-16 Diebstahl I (weniger als $299.00)
Disziplinarische Maßnahmen
- Minimum: Schüler/Verwalter-Konferenz und/oder Suspendierung bis zu 10 Schultagen
- Maximal: Suspendierung und Überweisung an den Distrikt-Disziplinarausschuss zur alternativen Unterbringung oder Suspendierung für bis zu 90 Schultage
Stufe 2
Zu den Verfehlungen der Stufe 2 gehören unter anderem die folgenden:
- 2-1 Kriminelle Aktivitäten
- 2-2 Diebstahl ($300.00-$999.00)
- 2-3 Besitz einer Waffe (echt, gleich aussehend oder vorgetäuscht)
- 2-4 Angriffe
- 2-5 Prügeleien - mit Verletzung(en) oder mit mehr als zwei Personen
- 2-6 Unbefugtes Betreten
- 2-7 Belästigung II
- 2-8 Unsittliche Entblößung
- 2-9 Verwendung eines Brandsatzes
- 2-10 Vandalismus II (Schaden von $200.00 oder mehr, aber weniger als $1000)
- 2-11 Sexuelle Belästigung II
- 2-12 Schikanen
- 2-13 Bandenbeteiligung II (jeder Verstoß der Stufe 1, der während der Beteiligung an einer Bandenaktivität begangen wurde)
- 2-14 Mobbing II - Schlagen, Treten, Körperverletzung, Zerstörung von Eigentum, Anwerben von Personen, die jemanden für Sie angreifen.
- 2-15 Cyber-Mobbing
Disziplinarische Maßnahmen
- Minimum: Schüler-/Eltern- oder Erziehungsberechtigten-/Verwalterkonferenz und/oder Suspendierung bis zu 10 Schultagen
- Maximum: Suspendierung und Überweisung an den Distrikt-Disziplinarausschuss zur alternativen Unterbringung oder Suspendierung für bis zu 180 Schultage
Stufe 3
Zu den Verfehlungen der Stufe 3 gehören unter anderem die folgenden:
- 3-1 Besitz einer Feuerwaffe
- 3-2 Verwendung einer (echten, ähnlich aussehenden oder vorgetäuschten) Waffe
- 3-3 Schwere Körperverletzung
- 3-4 Brandstiftung
- 3-5 Erpressung
- 3-6 Sexuelle Batterie
- 3-7 Unmittelbare Gefährdung einer Person
- 3-8 Tätlicher Angriff auf Schulpersonal
- 3-9 Vandalismus III (Schaden über $1.000)
- 3-10 Bandenbeteiligung III (jeder Verstoß der Stufe 2, der während der Beteiligung an einer Bandenaktivität begangen wurde)
- 3-11 Diebstahl III (mehr als $1.000,00, was eine Straftat ist)
Disziplinarische Maßnahmen
Jeder Verstoß der Stufe 3
Die Eltern/Erziehungsberechtigten und die Polizei werden benachrichtigt, und der Schüler wird für bis zu zehn Schultage suspendiert. In dieser Zeit wird der Schüler an den Disziplinarausschuss des Bezirks verwiesen, um eine alternative Unterbringung, eine Suspendierung oder einen Schulverweis zu erwirken.
Drogen und Alkohol Erläuterung und Konsequenz
Disziplinarmaßnahmen: Gebrauch oder Besitz von Alkohol, Drogen, Drogenutensilien oder anderen kontrollierten Substanzen.
Erste Zuwiderhandlung
Ein Schüler kann für bis zu 10 Schultage von der Schule suspendiert und an den Distrikt-Disziplinarausschuss zur alternativen Unterbringung oder Suspendierung für bis zu 90 Schultage verwiesen werden. Einem Schüler kann die Fortsetzung des Schulbesuchs gestattet werden, wenn er sich für ein vom Bezirk genehmigtes Interventionsprogramm anmeldet und dieses zusammen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten besucht.
- Der Schulleiter oder der Beauftragte hat während der Aussetzung folgende Aufgaben:
- Benachrichtigen Sie die zuständige Strafverfolgungsbehörde und übergeben Sie ihr alle beschlagnahmten Beweise und Informationen;
- Benachrichtigen Sie den/die Erziehungsberechtigte(n);
- Anberaumung einer Eltern-/Erziehungsberechtigtenkonferenz während des Aussetzungszeitraums; Besprechung der Richtlinien und Verfahren des Provo City School District zu Anwesenheit, ordnungsgemäßem Verhalten, sicheren Schulen und Drogenmissbrauch mit dem Schüler und den Eltern/Erziehungsberechtigten; und
- Überweisung des Schülers und der Eltern/Erziehungsberechtigten an das von der Schule vorgesehene Schülerhilfsprogramm und/oder an ein genehmigtes Präventionsprogramm.
- Der Student muss:
- Geben Sie die Quelle des mit diesem Verstoß verbundenen Materials an;
- mit den Eltern/Erziehungsberechtigten an einem anerkannten Präventionsprogramm teilnehmen, dessen Kosten von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden; und
- Sie dürfen nicht an schulischen oder vom Bezirk geförderten Aktivitäten teilnehmen, bis die Suspendierung aufgehoben oder beendet ist.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Maßnahmen wird der Disziplinarausschuss des Bezirks angerufen, um eine alternative Unterbringung oder eine Suspendierung für bis zu 90 Schultage zu erwirken.
Zweiter Verstoß
Ein Schüler wird für 10 Tage von der Schule suspendiert. Während dieser Zeit wird der Schüler an den Distrikt-Disziplinarausschuss verwiesen, der eine Suspendierung von bis zu 90 Schultagen verhängen kann.
- Der Schulleiter oder sein Beauftragter muss:
- Benachrichtigung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und Übermittlung aller beschlagnahmten Beweismittel und Informationen an die Behörde; und
- Benachrichtigen Sie die Eltern/Erziehungsberechtigten und setzen Sie eine Konferenz an.
- Der Student muss:
- Erkundung der Bildungsmöglichkeiten, die während der Aussetzung zur Verfügung stehen; und
- Nicht an schulischen oder vom Distrikt geförderten Aktivitäten oder Programmen teilnehmen, bis er/sie vom Distrikt-Disziplinarausschuss wieder eingestellt wurde.
- Wiederaufnahme Wenn ein Schüler während des Aussetzungszeitraums in die Schule zurückkehren möchte, muss er/sie einen Antrag an den Distrikt-Disziplinarausschuss stellen und nachweisen, dass er/sie alle folgenden Punkte erfüllt hat:
- Teilnahme an einer formalen Drogenbeurteilung, wobei die Kosten für die Beurteilung von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden;
- Befolgen Sie alle Bewertungsanforderungen;
- Nachweis über den Abschluss des am besten geeigneten Interventionsprogramms auf der Grundlage der Beurteilung durch eine zugelassene Person oder Einrichtung, wobei die Kosten für das Interventionsprogramm von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden; und
- Nachweis, dass er/sie der Schulverwaltung persönlich die Quelle des Alkohols oder der kontrollierten Substanz, die mit dem Verstoß in Verbindung steht, offengelegt hat.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Maßnahmen wird der Disziplinarausschuss des Bezirks angerufen, um eine alternative Unterbringung oder eine Suspendierung für bis zu 90 Schultage zu erwirken.
Dritter Verstoß
Der Schüler wird für 10 Tage von der Schule suspendiert. Während dieser Zeit wird der Schüler an den Distrikt-Disziplinarausschuss verwiesen, um eine alternative Unterbringung oder eine Suspendierung für bis zu einem Schuljahr zu erwirken, oder an den Vorstand, um von der Schule verwiesen zu werden.
- Der Schulleiter oder sein Beauftragter muss:
- Benachrichtigen Sie die zuständige Strafverfolgungsbehörde;
- Übergabe aller beschlagnahmten Beweismittel und Informationen an die Behörde; und
- Benachrichtigen Sie die Eltern/Erziehungsberechtigten und setzen Sie eine Konferenz an.
Disziplinarmaßnahmen: Verkauf oder Vertrieb von Alkohol, Drogen, Drogenutensilien oder anderen kontrollierten Stoffen.
Der Schüler wird suspendiert und an den Distrikt-Disziplinarausschuss zur alternativen Unterbringung oder zur Suspendierung für bis zu einem Schuljahr oder an die Schulbehörde zur Ausweisung überwiesen.
- Der Schulleiter oder sein Beauftragter muss:
- Benachrichtigen Sie die zuständige Strafverfolgungsbehörde;
- Übergabe aller beschlagnahmten Beweismittel und Informationen an die Behörde; und
- Benachrichtigen Sie den/die Erziehungsberechtigte(n).
- Wenn ein Schüler die Schule wieder besuchen möchte, muss er/sie einen schriftlichen Antrag an den Distrikt-Disziplinarausschuss und den Vorstand stellen und nachweisen, dass er/sie Folgendes getan hat:
- Teilnahme an einer formellen Bewertung des Alkohol- und/oder kontrollierten Drogenmissbrauchs, wobei die Kosten für die Bewertung von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden;
- Befolgen Sie alle Bewertungsanforderungen;
- Erfolgreicher Abschluss des am besten geeigneten Interventionsprogramms auf der Grundlage einer Bewertung durch eine zugelassene Person oder Einrichtung, wobei die Kosten für das Interventionsprogramm von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden; und
- die Quelle der Materialien, die mit dem Verstoß in Verbindung stehen, dem Schulverwalter persönlich mitgeteilt hat.
Erläuterung und Konsequenzen des Tabakkonsums
Erklärung zum Tabakkonsum
Der Provo City School District verbietet Schülern den Gebrauch, den Besitz, den Verkauf oder die Verteilung von Tabakwaren.
Der Schulbezirk wird unabhängig von gerichtlichen Maßnahmen disziplinarische Maßnahmen bei Verstößen gegen die vorstehende Erklärung ergreifen. Alle Schmuggelware wird beschlagnahmt.
Disziplinarmaßnahmen bei Tabakkonsum
Erste Zuwiderhandlung
Der Schulleiter oder sein Beauftragter muss:
- eine Vorladung aussprechen; und
- Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten
Zweiter und folgende Verstöße
- Der Schulleiter oder sein Beauftragter muss:
- Erteilen Sie eine Vorladung;
- Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten; und 10 3310 P1 Sichere Schule c.
- Überweisung des Schülers und der Eltern/Erziehungsberechtigten an ein genehmigtes Beurteilungs- und/oder genehmigtes Interventionsprogramm, wobei die Kosten für das Programm von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden.
- Der Student muss:
- Gemeinsam mit den Eltern/Erziehungsberechtigten an einem genehmigten Bewertungs- und/oder Interventionsprogramm teilnehmen.
- Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des am besten geeigneten Interventionsprogramms auf der Grundlage der Anfangsbewertung, wobei die Kosten für das Programm von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen werden.
Die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der Anforderungen des Verweises durch einen Schüler führt zu Verwaltungsmaßnahmen.
Verfahren für ein ordnungsgemäßes Disziplinarverfahren
Schüler der Regelschule
Wann immer ein Regelschüler wegen eines Verstoßes gegen die Bezirksrichtlinien disziplinarisch belangt wird, sind die Disziplinarverfahren dieser Richtlinien zu befolgen.
Kurzfristige Aussetzungen
Zehn (10) aufeinanderfolgende Schultage oder weniger.
Schulverwalter
Sobald ein Schulverwalter von einem Vorfall unterrichtet wird, der gegen die Bezirks- oder Schulrichtlinien verstößt und Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann, muss er den Vorfall unverzüglich und gründlich untersuchen und dokumentieren.
Es ist ein minimales ordnungsgemäßes Verfahren erforderlich. Der Schulverwalter informiert den Schüler mündlich oder schriftlich über den Verstoß, die Beweise für die Anschuldigung und gibt ihm Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. In der Regel gehen die Benachrichtigung und die informelle Anhörung dem Verweis des Schülers von der Schule voraus.
Der Schulverwalter benachrichtigt die sorgeberechtigten Eltern oder den Erziehungsberechtigten des Schülers mündlich oder schriftlich über Folgendes: (a) dass der Schüler für zehn (10) Schultage oder weniger suspendiert wurde; (b) die Gründe für die Suspendierung; (c) alle Bedingungen für die Suspendierung; und (d) die Zeit und den Ort, an dem die Eltern/Erziehungsberechtigten sich mit dem Schulverwalter treffen können, um die Suspendierung zu überprüfen.
Der Schulverwalter benachrichtigt auch den nicht sorgeberechtigten Elternteil/Erziehungsberechtigten über die Aussetzung des Schülers, wenn er dies schriftlich beantragt.
Der Schulverwalter bestimmt, wie das Sorgerecht für den suspendierten Schüler am besten an die Eltern/Erziehungsberechtigten übertragen werden kann. Der Schulverwalter stellt dann sicher, dass der Schüler entweder direkt in die Obhut der Eltern/Erziehungsberechtigten übergeben wird oder die Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten eingeholt hat, dass der Schüler die Schule verlassen und nach Hause gehen kann. Ein suspendierter Schüler hat das Schulgebäude und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht erreicht werden können, ist die Schule dafür verantwortlich, den Schüler für den Rest des Tages zu betreuen.
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schule in Bezug auf eine kurzfristige Aussetzung werden gegebenenfalls in Gesprächen zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten, der Schulleitung und dem Schüler geklärt.
Die Verfahren für ein ordnungsgemäßes Verfahren dienen dem Schutz der Rechte von Schülern, wenn ein disziplinarisches Problem auftritt. Das Verfahren ist ein Verwaltungsverfahren, kein Gerichtsverfahren. Der Schüler und die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Zeit und Ort einer Anhörung sowie über die mutmaßliche(n) Verfehlung(en) informiert. In der Mitteilung über das Vergehen oder die Anschuldigung ist das Vergehen oder die Anschuldigung mit angemessener Genauigkeit anzugeben; sie beruht auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bekannt sind, und kann bei weiteren Untersuchungen oder Beweisen geändert werden. Ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet das Recht auf eine Anhörung, das Recht auf einen Rechtsbeistand und das Recht auf Berufung.
Die Verfahren für Anhörungen und Einsprüche von Eltern/Erziehungsberechtigten gegen disziplinarische Entscheidungen sind wie folgt:
- Besprechen Sie die Beschwerde mit dem Lehrer oder der Person an der Schule, mit der die Unstimmigkeiten aufgetreten sind.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schulleiter sprechen.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten eine informelle Anhörung über das Office of Student Services beantragen. Der Antrag muss schriftlich und innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung der Schule an den Provo City School District, Assistant Superintendent of Student Services, gerichtet werden. Über den Einspruch wird innerhalb von zehn (10) Schultagen entschieden.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung schriftlich einen Antrag auf Anhörung vor dem Unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten stellen. Die Anhörung findet innerhalb von zehn (10) Kalendertagen statt, und die Entscheidung ist schriftlich zu treffen.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Entscheidung des unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarmaßnahmen schriftlich einen Antrag auf eine Anhörung vor dem Bildungsausschuss des Bezirks stellen. Gewährt der Ausschuss eine Anhörung, so findet diese in einer Exekutivsitzung statt. Im Anschluss an die Anhörung teilt der Ausschuss seine Entscheidung schriftlich mit.
Der/die Anhörungsbeauftragte(n) nimmt/nehmen in jeder Phase des Verfahrens eine erneute Prüfung vor und verhandelt/verhandeln die Angelegenheit erneut, so als ob sie noch nicht verhandelt worden wäre und als ob noch keine Entscheidung ergangen wäre. Der/die Anhörungsbeauftragte(n) kann/können neue Dokumente, Informationen und Zeugenaussagen entgegennehmen und berücksichtigen. Bei einer Berufung vor dem Ausschuss berücksichtigt dieser jedoch nur die Unterlagen, Informationen und Zeugenaussagen, die bei der Anhörung durch den unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten vorgelegt wurden.
Wird der Rechtsbehelf nicht innerhalb der festgelegten Fristen eingelegt, gilt dies als Rücknahme und endgültige Erledigung der Angelegenheit.
Sobald die geschädigte Partei alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, kann sie ein Gericht anrufen.
Langfristige Aussetzung und Ausschlüsse
Mehr als zehn (10) aufeinanderfolgende Schultage.
Schulverwalter
Sobald ein Schulverwalter von einem Vorfall unterrichtet wird, der gegen die Bezirks- oder Schulrichtlinien verstößt und Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann, muss er den Vorfall unverzüglich und gründlich untersuchen und dokumentieren.
Der Schulverwalter informiert den Schüler mündlich oder schriftlich über den Verstoß, die Beweise für die Anschuldigungen und gibt ihm Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. In der Regel gehen die Benachrichtigung und die informelle Anhörung dem Verweis des Schülers von der Schule voraus.
Die Suspendierung oder der Ausschluss darf nicht länger als zehn (10) Schultage dauern, es sei denn, der Schüler und seine Eltern/Erziehungsberechtigten wurden benachrichtigt und erhielten eine angemessene Gelegenheit, sich mit dem Schulverwalter und/oder Bezirksbeamten zu treffen und auf die Anschuldigungen und die vorgeschlagenen Disziplinarmaßnahmen zu reagieren.
Der Schulverwalter unterrichtet die sorgeberechtigten Eltern oder den gesetzlichen Vormund des Schülers schriftlich über Folgendes:
- dass der Schüler für zehn (10) Schultage suspendiert worden ist;
- die Gründe für die Aussetzung;
- etwaige Bedingungen für die Aussetzung; und
- dass die Angelegenheit an den Distrikt-Disziplinarausschuss für weitere disziplinarische Maßnahmen weitergeleitet wurde. Eine Kopie dieser schriftlichen Mitteilung ist an den stellvertretenden Superintendenten für Schülerdienste zu senden.
Der Schulverwalter legt fest, wie das Sorgerecht für den suspendierten Schüler am besten an die Eltern/Erziehungsberechtigten übertragen werden kann. Der Schulverwalter stellt dann sicher, dass der Schüler entweder direkt in die Obhut der Eltern/Erziehungsberechtigten entlassen wird oder von diesen die Erlaubnis erhalten hat, die Schule zu verlassen und nach Hause zu gehen. Ein suspendierter Schüler hat das Schulgebäude und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht erreicht werden können, ist die Schule dafür verantwortlich, den Schüler für den Rest des Tages zu betreuen.
Der Schulverwalter benachrichtigt den stellvertretenden Superintendenten für Schülerbetreuung des Bezirks über den Vorfall und stellt ihm alle relevanten und notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Gegebenenfalls benachrichtigt der Schulverwalter auch die Strafverfolgungsbehörden und/oder die Division of Child and Family Services (DCFS) über den Vorfall.
Die Verfahren für ein ordnungsgemäßes Verfahren dienen dem Schutz der Rechte von Schülern, wenn ein disziplinarisches Problem auftritt. Das Verfahren ist ein Verwaltungsverfahren, kein Gerichtsverfahren. Der Schüler und die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Zeit und Ort einer Anhörung sowie über die mutmaßliche(n) Verfehlung(en) informiert. In der Mitteilung über das Vergehen oder die Anschuldigung ist das Vergehen oder die Anschuldigung mit angemessener Genauigkeit anzugeben; sie beruht auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bekannt sind, und kann bei weiteren Untersuchungen oder Beweisen geändert werden. Ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet das Recht auf eine Anhörung, das Recht auf einen Rechtsbeistand und das Recht auf Berufung.
Die Verfahren für Anhörungen und Einsprüche von Eltern/Erziehungsberechtigten gegen disziplinarische Entscheidungen sind wie folgt:
- Besprechen Sie die Beschwerde mit dem Lehrer oder der Person an der Schule, mit der die Unstimmigkeiten aufgetreten sind.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schulleiter sprechen.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten eine informelle Anhörung über das Office of Student Services beantragen. Der Antrag muss schriftlich und innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung der Schule an den Provo City School District, Assistant Superintendent of Student Services, gerichtet werden. Über den Einspruch wird innerhalb von zehn (10) Schultagen entschieden.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung schriftlich einen Antrag auf Anhörung vor dem Unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten stellen. Die Anhörung findet innerhalb von zehn (10) Kalendertagen statt, und die Entscheidung ist schriftlich zu treffen.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Entscheidung des unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarmaßnahmen schriftlich einen Antrag auf eine Anhörung vor dem Bildungsausschuss des Bezirks stellen. Gewährt der Ausschuss eine Anhörung, so findet diese in einer Exekutivsitzung statt. Im Anschluss an die Anhörung teilt der Ausschuss seine Entscheidung schriftlich mit.
Der/die Anhörungsbeauftragte(n) nimmt/nehmen in jeder Phase des Verfahrens eine erneute Prüfung vor und verhandelt/verhandeln die Angelegenheit erneut, so als ob sie noch nicht verhandelt worden wäre und als ob noch keine Entscheidung ergangen wäre. Der/die Anhörungsbeauftragte(n) kann/können neue Dokumente, Informationen und Zeugenaussagen entgegennehmen und berücksichtigen. Bei einer Berufung vor dem Ausschuss berücksichtigt dieser jedoch nur die Unterlagen, Informationen und Zeugenaussagen, die bei der Anhörung durch den unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten vorgelegt wurden.
Wird der Rechtsbehelf nicht innerhalb der festgelegten Fristen eingelegt, gilt dies als Rücknahme und endgültige Erledigung der Angelegenheit.
Wenn der Geschädigte alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, kann er ein Gericht anrufen.
Studentische Fortschritte
Der Assistant Superintendent of Student Services oder sein/e Beauftragte/r nimmt mindestens einmal im Monat Kontakt mit den Eltern/Erziehungsberechtigten jedes suspendierten oder des Landes verwiesenen Schülers unter 16 Jahren auf, um die Fortschritte des Schülers festzustellen.
Rückübernahme in die Schule
Ein suspendierter oder von der Schule verwiesener Schüler darf erst wieder in die Schule aufgenommen werden, wenn:
- der Schüler und die Eltern/Erziehungsberechtigten haben sich mit dem stellvertretenden Schulleiter getroffen, um die Suspendierung zu besprechen;
- alle Bedingungen für die Aussetzung erfüllt sind; und
- der Assistant Superintendent of Student Services, der Schüler und die Eltern/Erziehungsberechtigten haben sich auf einen Plan geeinigt, um ein erneutes Auftreten des Problems zu vermeiden.
Nachforschungen und Dokumentation
Die Untersuchung und Dokumentation von Vorfällen mit Schülern durch den Schulverwalter sollte Folgendes umfassen:
- Befragung von Schülern und anderen Personen, die in den Vorfall/die Vorfälle verwickelt waren oder diese miterlebt haben;
- Aussagen von Schülern und anderen Personen einholen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder ihn beobachtet haben;
- Beschaffung und Sicherung aller relevanten Beweise;
- alle erforderlichen Formulare und sonstigen Unterlagen vorzubereiten;
- das Personal des Studentenwerks, die örtlichen Strafverfolgungsbehörden und/oder das DCFS einzubeziehen, sofern zutreffend; und
- alle sonstigen Aufgaben wahrnehmen, die zur ordnungsgemäßen Untersuchung und Dokumentation des/der Vorfälle(s) erforderlich sind.
Anhörungen
Anhörungen im Rahmen von Disziplinarverfahren für Schüler sind nicht so förmlich wie Gerichtsanhörungen. Die strikte Einhaltung der Verfahrensregeln und die Offenkundigkeit sind nicht erforderlich. Allerdings müssen bestimmte Rechte des Schülers beachtet werden. Die Anhörung muss unparteiisch sein, der Schüler hat das Recht auf Vertretung durch einen Rechtsbeistand, der Schüler muss über die allgemeine Art der gegen ihn zu verwendenden Beweise informiert werden, und es müssen stichhaltige Beweise vorgelegt werden.
Recht auf Rechtsbeistand
Obwohl ein Schüler das Recht hat, sich bei einer Anhörung von einem Rechtsbeistand vertreten zu lassen, ist der Bezirk nicht dafür verantwortlich, einen Rechtsbeistand zur Verfügung zu stellen oder für die Kosten des Schülers für die Einholung eines Rechtsbeistands aufzukommen.
Beweiskräftige Regeln
Zeugenaussagen in einem Disziplinarverfahren für Schüler unterliegen nicht der strengen Einhaltung der gerichtlichen Beweisregeln. Zeugenaussagen vom Hörensagen sind sogar zulässig. Allerdings müssen die Beweise des Distrikts, die die Disziplinarmaßnahme stützen, dem Test der "substanziellen Beweise" genügen.
Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten
Wenn ein Schüler für mehr als zehn (10) Schultage suspendiert oder von der Schule verwiesen wird, sind die Eltern/Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, einen alternativen Bildungsplan zu erstellen, der sicherstellt, dass die Ausbildung des Schülers während der Zeit der Suspendierung oder des Ausschlusses fortgesetzt wird. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können mit dem zuständigen Schulpersonal zusammenarbeiten, um zu bestimmen, wie diese Verantwortung am besten durch einen alternativen Bildungsplatz oder ein alternatives Bildungsprogramm erfüllt werden kann, das vom oder durch den Bezirk, eine private Bildungseinrichtung oder eine andere Alternative angeboten wird, die den rechtlichen und pädagogischen Bedürfnissen des Schülers entspricht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten und das Schulpersonal können die Zusammenarbeit mit der Division of Child and Family Services (DCFS), dem Jugendgericht oder anderen geeigneten staatlichen Stellen in Anspruch nehmen, um den Bildungsbedarf des Schülers zu decken. Die Kosten für Bildungsdienstleistungen, die nicht vom Schulbezirk erbracht werden, sind von den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin zu tragen.
Schülerdisziplinarverfahren für Schüler mit Behinderungen (IDEA und 504)
Kurzfristige Aussetzungen
Zehn (10) aufeinanderfolgende Schultage oder weniger.
Schulverwalter
In jeder Situation, in der ein berechtigter Schüler mit einer Behinderung gemäß IDEA oder Abschnitt 504 wegen eines Verstoßes gegen die Bezirks- oder Schulrichtlinien disziplinarisch bestraft wird, muss der Schulverwalter zunächst feststellen, ob der Schüler während des laufenden Schuljahres bereits einmal suspendiert worden ist. Falls ja, muss er feststellen, ob die Summe der Suspendierungen mehr als zehn (10) Schultage im laufenden Schuljahr beträgt. Wenn die Summe der Suspendierungen nicht mehr als zehn (10) Schultage beträgt, kann die Suspendierung fortgesetzt werden. Wenn die Gesamtzahl der Suspendierungen mehr als zehn (10) Schultage beträgt, müssen der Schulverwalter und das Personal feststellen, ob der Schüler eine Reihe von Suspendierungen erlitten hat, die ein Muster darstellen. Ein "Muster" liegt vor, wenn:
- die Serie von Suspendierungen insgesamt mehr als zehn (10) Schultage in einem Schuljahr beträgt;
- das Verhalten des Schülers ähnelt im Wesentlichen früheren Vorfällen, die zu einer Reihe von Suspendierungen führten; und
- es andere Faktoren gibt, die auf ein Muster hindeuten, wie z. B. die Dauer jeder Suspendierung, die Gesamtzeit der Suspendierung des Schülers und die zeitliche Nähe dieser Suspendierungen (d. h. je länger die Gesamtzahl der Tage und je näher sie beieinander liegen, desto wahrscheinlicher ist es, dass es sich um ein Muster handelt). Liegt ein Muster vor, handelt es sich um einen "Wechsel der Unterbringung" gemäß IDEA.
Das IEP-Team der Schule sollte eine Manifestationsbestimmung durchführen.
Bestimmung der Manifestation
Innerhalb von zehn (10) Schultagen nach der Entscheidung, die Unterbringung eines Schülers mit einer Behinderung aufgrund eines Verstoßes gegen die Bezirks- oder Schulrichtlinien zu ändern, müssen der Schulverwalter, die Eltern/Erziehungsberechtigten und die zuständigen Mitglieder des Teams für den individuellen Erziehungsplan (IEP) des Schülers entscheiden, ob das Verhalten eine Manifestation der Behinderung des Schülers ist, indem sie die folgenden Fragen beantworten:
- Wurde das fragliche Verhalten durch die Behinderung des Schülers verursacht oder stand es in einem direkten und wesentlichen Zusammenhang damit?
- War das fragliche Verhalten die unmittelbare Folge davon, dass die Schule es versäumt hat, den IEP umzusetzen?
Lautet die Antwort auf beide Fragen "nein", dann ist das Verhalten keine Manifestation der Behinderung des Schülers. In diesem Fall wird der Schüler wie jeder andere Schüler für ein ähnliches Vergehen diszipliniert; allerdings muss der Schüler während der Aussetzung weiterhin pädagogische Leistungen erhalten, um sicherzustellen, dass der Schüler eine kostenlose und angemessene öffentliche Bildung erhält. Das IEP-Team legt die pädagogischen Leistungen und die alternative Bildungseinrichtung (Interim Alternative Educational Setting, IAES) fest, in der der Schüler pädagogische Leistungen erhält. Die pädagogischen Leistungen sollten auf das Verhalten des Schülers abzielen, um dessen Wiederholung einzuschränken, den Schüler in die Lage zu versetzen, am allgemeinen Lehrplan teilzunehmen und Fortschritte bei der Erfüllung der IEP-Ziele des Schülers zu erzielen. Für den Fall, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers die Manifestations- oder Einstufungsentscheidung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens anfechten, wird der Schüler in der IAES verbleiben, bis eine solche Anfechtung erfolgt ist und eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Wenn die Antwort auf eine dieser beiden Fragen "ja" lautet, ist das Verhalten eine Manifestation der Behinderung des Schülers. In einem solchen Fall muss das IEP-Team eine funktionale Verhaltensbeurteilung (FBA) und einen Verhaltensinterventionsplan (BIP) für den Schüler durchführen und/oder überprüfen. Das IEP-Team muss den Schüler in seine vorherige Bildungseinrichtung zurückschicken, es sei denn, die Eltern/Erziehungsberechtigten und das Schulpersonal stimmen einem "Wechsel der Einrichtung" als Teil des BIP zu. Ungeachtet der Feststellung der Manifestation kann der Schulbezirk in dem Fall, dass das Schulpersonal der Meinung ist, dass das Verhalten des Schülers mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung des Schülers oder anderer Personen führen wird, eine Anhörung in einem beschleunigten Verfahren beantragen, um zu verhindern, dass der Schüler an seinen vorherigen Schulplatz zurückkehrt. In einem solchen Fall wird der Schüler bis zur Anhörung in einer IAES untergebracht, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Ist eine kurzfristige Suspendierung vom regulären Unterricht auf der Grundlage der Verfahren für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerechtfertigt, informiert der Schulverwalter den Schüler mündlich oder schriftlich über den Verstoß, die Beweise für die Anschuldigungen und gibt ihm Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. In der Regel gehen die Benachrichtigung und die informelle Anhörung dem Verweis des Schülers von der Schule voraus.
Der Schulverwalter unterrichtet die sorgeberechtigten Eltern oder den gesetzlichen Vormund des Schülers über Folgendes:
- dass der Schüler für zehn (10) Schultage oder weniger suspendiert worden ist;
- die Gründe für die Aussetzung;
- etwaige Bedingungen für die Aussetzung; und
- Zeit und Ort für ein Treffen der Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schulverwalter, um die Aussetzung zu überprüfen.
Der Schulverwalter benachrichtigt auch einen nicht sorgeberechtigten Elternteil/Erziehungsberechtigten über die Aussetzung des Schülers, wenn er dies schriftlich beantragt.
Der Schulverwalter legt fest, wie das Sorgerecht für den suspendierten Schüler am besten an die Eltern/Erziehungsberechtigten übertragen werden kann. Der Schulverwalter stellt dann sicher, dass der Schüler entweder direkt in die Obhut der Eltern/Erziehungsberechtigten entlassen wird oder von diesen die Erlaubnis erhalten hat, die Schule zu verlassen und nach Hause zu gehen. Ein suspendierter Schüler hat das Schulgebäude und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht erreicht werden können, wird der Schüler bis zum Ende des Schultages in der Schule verbleiben.
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schule in Bezug auf eine kurzfristige Suspendierung vom regulären Unterricht sollten in Gesprächen zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten, der Schulverwaltung und dem Schüler geklärt werden. Erforderlichenfalls wird das unten aufgeführte Berufungsverfahren durchgeführt, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten.
Die Verfahren für ein ordnungsgemäßes Verfahren dienen dem Schutz der Rechte von Schülern im Falle eines disziplinarischen Vorfalls. Das Verfahren ist ein Verwaltungsverfahren, kein Gerichtsverfahren. Der Schüler und die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Zeit und Ort einer Anhörung sowie über die mutmaßliche(n) Verfehlung(en) informiert. In der Mitteilung über das Vergehen oder die Anschuldigung ist das Vergehen oder die Anschuldigung mit angemessener Genauigkeit anzugeben; sie beruht auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bekannt sind, und kann bei weiteren Untersuchungen oder Beweisen geändert werden. Ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet das Recht auf eine Anhörung, das Recht auf einen Rechtsbeistand und das Recht auf Berufung.
Die Verfahren für Anhörungen und Einsprüche von Eltern/Erziehungsberechtigten gegen disziplinarische Entscheidungen sind wie folgt:
- Besprechen Sie die Beschwerde mit dem Lehrer oder der Person an der Schule, mit der die Unstimmigkeiten aufgetreten sind.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schulleiter sprechen.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten eine informelle Anhörung über das Office of Student Services beantragen. Der Antrag muss schriftlich und innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung der Schule an den Provo City School District, Assistant Superintendent of Student Services, gerichtet werden. Über den Einspruch wird innerhalb von zehn (10) Schultagen entschieden.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung schriftlich einen Antrag auf Anhörung vor dem Unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten stellen. Die Anhörung findet innerhalb von zehn (10) Kalendertagen statt, und die Entscheidung ist schriftlich zu treffen.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Entscheidung des unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarmaßnahmen schriftlich einen Antrag auf eine Anhörung vor dem Bildungsausschuss des Bezirks stellen. Gewährt der Ausschuss eine Anhörung, so findet diese in einer Exekutivsitzung statt. Im Anschluss an die Anhörung teilt der Ausschuss seine Entscheidung schriftlich mit.
Der/die Anhörungsbeauftragte(n) nimmt/nehmen in jeder Phase des Verfahrens eine erneute Prüfung vor und verhandelt/verhandeln die Angelegenheit erneut, so als ob sie noch nicht verhandelt worden wäre und als ob noch keine Entscheidung ergangen wäre. Der/die Anhörungsbeauftragte(n) kann/können neue Dokumente, Informationen und Zeugenaussagen entgegennehmen und berücksichtigen. Bei einer Berufung vor dem Ausschuss berücksichtigt dieser jedoch nur die Unterlagen, Informationen und Zeugenaussagen, die bei der Anhörung durch den unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten vorgelegt wurden.
Wird der Rechtsbehelf nicht innerhalb der festgelegten Fristen eingelegt, gilt dies als Rücknahme und endgültige Erledigung der Angelegenheit.
Sobald die geschädigte Partei alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, kann sie ein Gericht anrufen.
Langfristige Aussetzungen
Mehr als zehn (10) aufeinanderfolgende Schultage stellen einen "Wechsel der Unterbringung" im Sinne des IDEA dar. Mehr als zehn (10) kumulative Schultage in einem Schuljahr stellen einen "Wechsel der Unterbringung" im Sinne des IDEA dar, wenn ein Muster festgestellt wird.
Schulverwalter
Wenn ein Schulverwalter von einem Vorfall eines Schülers erfährt, der gegen die Bezirks- oder Schulrichtlinien verstößt und zu disziplinarischen Maßnahmen führen kann, muss er den Vorfall unverzüglich und gründlich untersuchen und dokumentieren. Der Schulverwalter informiert den Schüler mündlich oder schriftlich über den Verstoß, die Beweise für die Anschuldigungen und gibt ihm Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. In der Regel gehen die Benachrichtigung und die informelle Anhörung dem Verweis des Schülers von der Schule voraus. Am Tag der Entscheidung, den Schüler von der Schule zu verweisen, stellt der Schulverwalter den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Mitteilung über die Suspendierung ("Änderung der Platzierung") und eine Kopie der IDEA- oder Section 504-Verfahrensgarantien zur Verfügung.
Bestimmung der Manifestation
Innerhalb von zehn (10) Schultagen nach der Entscheidung, die Unterbringung eines Schülers mit einer Behinderung aufgrund eines Verstoßes gegen die Bezirks- oder Schulrichtlinien zu ändern, müssen der Schulverwalter, die Eltern/Erziehungsberechtigten und die zuständigen Mitglieder des Teams für den individuellen Erziehungsplan (IEP) des Schülers entscheiden, ob das Verhalten eine Manifestation der Behinderung des Schülers ist, indem sie die folgenden Fragen beantworten:
- Wurde das fragliche Verhalten durch die Behinderung des Schülers verursacht oder stand es in einem direkten und wesentlichen Zusammenhang damit?
- War das fragliche Verhalten die unmittelbare Folge davon, dass die Schule es versäumt hat, den IEP umzusetzen?
Lautet die Antwort auf beide Fragen "nein", dann ist das Verhalten keine Manifestation der Behinderung des Schülers. In diesem Fall wird der Schüler wie jeder andere Schüler für ein ähnliches Vergehen diszipliniert; allerdings muss der Schüler während der Aussetzung weiterhin pädagogische Leistungen erhalten, um sicherzustellen, dass der Schüler eine kostenlose und angemessene öffentliche Bildung erhält. Das IEP-Team legt die pädagogischen Leistungen und die alternative Bildungseinrichtung (Interim Alternative Educational Setting, IAES) fest, in der der Schüler pädagogische Leistungen erhält. Die pädagogischen Leistungen sollten auf das Verhalten des Schülers abzielen, um dessen Wiederholung einzuschränken, den Schüler in die Lage zu versetzen, am allgemeinen Lehrplan teilzunehmen und Fortschritte bei der Erfüllung der IEP-Ziele des Schülers zu erzielen. Für den Fall, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers die Manifestations- oder Einstufungsentscheidung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens anfechten, wird der Schüler in der IAES verbleiben, bis eine endgültige Entscheidung ergangen ist.
Wenn die Antwort auf eine dieser beiden Fragen "ja" lautet, ist das Verhalten eine Manifestation der Behinderung des Schülers. In diesem Fall muss das IEP-Team eine funktionale Verhaltensbeurteilung (FBA) und einen Verhaltensinterventionsplan (BIP) für den Schüler durchführen und/oder überprüfen. Das IEP-Team muss den Schüler in seine vorherige Bildungseinrichtung zurückschicken, es sei denn, die Eltern/Erziehungsberechtigten und das Schulpersonal stimmen einem "Wechsel der Einrichtung" als Teil des BIP zu. Ungeachtet der Feststellung der Manifestation kann der Schulbezirk in dem Fall, dass das Schulpersonal der Meinung ist, dass das Verhalten des Schülers mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung des Schülers oder anderer Personen führen wird, eine Anhörung in einem beschleunigten Verfahren beantragen, um zu verhindern, dass der Schüler an seinen früheren Schulplatz zurückkehrt. In einem solchen Fall wird der Schüler bis zur Anhörung in einer IAES untergebracht, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Ist eine langfristige Suspendierung vom regulären Unterricht auf der Grundlage der Verfahren für einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerechtfertigt, informiert der Schulverwalter den Schüler mündlich oder schriftlich über den Verstoß, die Beweise für die Anschuldigungen und die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen. In der Regel gehen die Benachrichtigung und die informelle Anhörung dem Verweis des Schülers von der Schule voraus.
Der Schulverwalter unterrichtet die sorgeberechtigten Eltern oder den gesetzlichen Vormund des Schülers über Folgendes:
- dass der Schüler für zehn (10) Schultage oder weniger suspendiert worden ist;
- die Gründe für die Aussetzung;
- etwaige Bedingungen für die Aussetzung; und
- Zeit und Ort für ein Treffen der Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schulverwalter, um die Aussetzung zu überprüfen.
Der Schulverwalter benachrichtigt auch einen nicht sorgeberechtigten Elternteil/Erziehungsberechtigten des Schülers von der Aussetzung, sofern er dies schriftlich beantragt.
Der Schulverwalter legt fest, wie das Sorgerecht für den suspendierten Schüler am besten an die Eltern/Erziehungsberechtigten übertragen werden kann. Der Schulverwalter stellt dann sicher, dass der Schüler entweder direkt in die Obhut der Eltern/Erziehungsberechtigten entlassen wird oder von diesen die Erlaubnis erhalten hat, die Schule zu verlassen und nach Hause zu gehen. Ein suspendierter Schüler hat das Schulgebäude und das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht erreicht werden können, wird der Schüler bis zum Ende des Schultages in der Schule verbleiben.
Die Verfahren für ein ordnungsgemäßes Verfahren dienen dem Schutz der Rechte von Schülern, wenn ein disziplinarisches Problem auftritt. Das Verfahren ist ein Verwaltungsverfahren, kein Gerichtsverfahren. Der Schüler und die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über Zeit und Ort einer Anhörung sowie über die mutmaßliche(n) Verfehlung(en) informiert. In der Mitteilung über das Vergehen oder die Anschuldigung ist das Vergehen oder die Anschuldigung mit angemessener Genauigkeit anzugeben; sie beruht auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung bekannt sind, und kann bei weiteren Untersuchungen oder Beweisen geändert werden. Ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet das Recht auf eine Anhörung, das Recht auf einen Rechtsbeistand und das Recht auf Berufung.
Die Verfahren für Anhörungen und Einsprüche von Eltern/Erziehungsberechtigten gegen disziplinarische Entscheidungen sind wie folgt:
- Besprechen Sie die Beschwerde mit dem Lehrer oder der Person an der Schule, mit der die Unstimmigkeiten aufgetreten sind.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem Schulleiter sprechen.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten eine informelle Anhörung über das Office of Student Services beantragen. Der Antrag muss schriftlich und innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung der Schule an den Provo City School District, Assistant Superintendent of Student Services, gerichtet werden. Über die Beschwerde wird innerhalb von zehn (10) Schultagen entschieden.
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Entscheidung schriftlich einen Antrag auf Anhörung vor dem Unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten stellen. Die Anhörung findet innerhalb von zehn (10) Kalendertagen statt, und die Entscheidung ist schriftlich zu treffen. 18 3310 P1 Sichere Schulen
- Wird keine Einigung erzielt, können die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach der Entscheidung des unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarmaßnahmen schriftlich einen Antrag auf eine Anhörung vor dem Bildungsausschuss des Bezirks stellen. Gewährt der Ausschuss eine Anhörung, so findet diese in einer Exekutivsitzung statt. Im Anschluss an die Anhörung teilt der Ausschuss seine Entscheidung schriftlich mit.
Der/die Anhörungsbeauftragte(n) nimmt/nehmen in jeder Phase des Verfahrens eine erneute Prüfung vor und verhandelt/verhandeln die Angelegenheit erneut, so als ob sie noch nicht verhandelt worden wäre und als ob noch keine Entscheidung ergangen wäre. Der/die Anhörungsbeauftragte(n) kann/können neue Dokumente, Informationen und Zeugenaussagen entgegennehmen und berücksichtigen. Bei einer Berufung vor dem Ausschuss berücksichtigt dieser jedoch nur die Unterlagen, Informationen und Zeugenaussagen, die bei der Anhörung durch den unabhängigen Anhörungsbeauftragten für Disziplinarangelegenheiten vorgelegt wurden.
Wird der Rechtsbehelf nicht innerhalb der festgelegten Fristen eingelegt, gilt dies als Rücknahme und endgültige Erledigung der Angelegenheit.
Wenn der Geschädigte alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, kann er ein Gericht anrufen.
Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten
Wenn ein Schüler für mehr als zehn (10) Schultage suspendiert oder von der Schule verwiesen wird, sind die Eltern/Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, einen alternativen Bildungsplan zu erstellen, der sicherstellt, dass die Ausbildung des Schülers während der Zeit der Suspendierung oder des Ausschlusses fortgesetzt wird. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können mit dem zuständigen Schulpersonal zusammenarbeiten, um zu bestimmen, wie diese Verantwortung am besten durch einen alternativen Bildungsplatz oder ein alternatives Bildungsprogramm erfüllt werden kann, das vom oder durch den Bezirk, eine private Bildungseinrichtung oder eine andere Alternative angeboten wird, die den rechtlichen und pädagogischen Bedürfnissen des Schülers entspricht. Die Eltern/Erziehungsberechtigten und das Schulpersonal können die Zusammenarbeit mit der Division of Child and Family Services (DCFS), dem Jugendgericht oder anderen geeigneten staatlichen Stellen in Anspruch nehmen, um den Bildungsbedarf des Schülers zu decken. Die Kosten für Bildungsdienstleistungen, die nicht vom Schulbezirk erbracht werden, sind von den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin zu tragen.
Waffen, Drogen oder ernste Körperverletzungen
Unabhängig davon, ob das Fehlverhalten eine Manifestation der Behinderung des Schülers ist, kann das Schulpersonal einen Schüler mit einer Behinderung für bis zu fünfundvierzig (45) Tage an eine IAES verweisen, wenn das Fehlverhalten des Schülers damit verbunden war:
- Besitz oder Gebrauch einer Waffe in der Schule, auf dem Schulgelände oder bei einer Schulveranstaltung: ODER
- einer anderen Person in der Schule, auf dem Schulgelände oder bei einer Schulveranstaltung schwere körperliche Schäden zufügen.
Für die Zwecke dieses Abschnitts ist der Begriff "Waffe" definiert als ein Gerät, ein Instrument, ein Material oder eine Substanz, belebt oder unbelebt, das/die für die Verursachung von Tod oder schwerer Körperverletzung verwendet wird oder leicht dazu in der Lage ist, mit Ausnahme eines Taschenmessers mit einer Klinge von weniger als 2 ½ Zoll Länge. Für die Zwecke dieses Abschnitts haben die Begriffe "illegale Drogen" oder "kontrollierte Substanzen" die im Bundesgesetz enthaltenen Definitionen, schließen jedoch keine Substanz ein, die unter der Aufsicht eines zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe legal besessen oder verwendet wird oder die unter einer anderen Befugnis nach Bundesrecht legal besessen oder verwendet wird. Für die Zwecke dieses Abschnitts werden die Worte "schwere Körperverletzung" als Körperverletzung definiert, die Folgendes beinhaltet:
- ein erhebliches Sterberisiko;
- extreme körperliche Schmerzen;
- langwierige und offensichtliche Entstellung; und/oder
- längerfristiger Verlust oder Beeinträchtigung der Funktion eines Körperteils, eines Organs oder eines geistigen Organs.
Abschiebungen
Ausschluss eines Schülers von der Schule für einen bestimmten (mehr als zehn (10) aufeinanderfolgende Schultage) oder unbestimmten Zeitraum durch den Bildungsrat. Der verwiesene Schüler erhält während des Zeitraums des Ausschlusses keine Bildungsleistungen des Schulbezirks. Schüler mit Behinderungen, die nach dem IDEA förderfähig sind, können nicht als Disziplinarmaßnahme ausgeschlossen werden. Bei einem schwerwiegenden Verstoß eines IDEA-Schülers ist eine langfristige Suspendierung vorzunehmen.
Angenommen
Januar 26, 2015