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Letzte Änderung: Dezember 4, 2023

Richtlinie 3246 P1 Angemessene Gewalt

Die Verantwortlichen im Bildungswesen müssen sicherstellen, dass die Schulen das Lernen in einem sicheren und gesunden Umfeld für alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter fördern. Es sollten konsequente Anstrengungen unternommen werden, um den Einsatz von Zwangs- und Isolationsmaßnahmen zu vermeiden, und jede verhaltensbezogene Intervention muss mit dem Recht des Kindes auf eine würdevolle und respektvolle Behandlung und auf Schutz vor Missbrauch vereinbar sein.

Die folgenden Verfahren dienen als Orientierungshilfe, wenn die ungewöhnlichen Umstände, die "angemessene Gewalt" erfordern, angewendet werden können.

Definitionen

Körperliche Züchtigung

Bezeichnet die absichtliche Zufügung von körperlichen Schmerzen am Körper eines minderjährigen Kindes als Disziplinarmaßnahme.

Physische Zurückhaltung

Bedeutet eine persönliche Einschränkung, die die Fähigkeit einer Person, ihre Arme, Beine, ihren Körper und/oder ihren Kopf frei zu bewegen, immobilisiert oder reduziert. Körperliche Einschränkung schließt "Forceful Physical Guidance" ein, nicht aber "Gentle Physical Guidance" oder "Physical Escort". o "Forceful Physical Guidance" ist die körperliche Führung eines Schülers durch die richtigen Bewegungen, um eine Aufgabe zu erledigen oder ihn an einen sicheren Ort zu führen, als Reaktion auf mäßigen Widerstand seitens des Schülers, der eine unmittelbare Gefahr für sich selbst und/oder andere darstellt. Da das Verfahren die Fähigkeit des Schülers, seinen Rumpf, seine Arme, seine Beine und/oder seinen Kopf frei zu bewegen, einschränkt, immobilisiert oder reduziert, wird das Verfahren als eine Form der körperlichen Zurückhaltung betrachtet. o "Sanfte physische Anleitung" bedeutet, dass ein Schüler physisch durch die richtigen Bewegungen geführt wird, um eine Aufgabe zu erledigen oder eine Fertigkeit zu demonstrieren, und zwar als Reaktion auf einen leichten Widerstand des Schülers, der keine Gefahr für ihn selbst und/oder andere darstellt, während gleichzeitig die Fähigkeit des Schülers, seinen Rumpf, seine Arme, Beine und/oder seinen Kopf frei zu bewegen, nicht eingeschränkt, immobilisiert oder reduziert wird. 

Physische Begleitung

Bezeichnet ein vorübergehendes Berühren oder Festhalten der Hand, des Handgelenks, des Arms, der Schulter oder des Rückens mit dem Ziel, einen Schüler zu veranlassen, sich von einer Stelle zu einer anderen zu bewegen, ohne dass der Schüler einen wesentlichen Widerstand leistet.

Abgeschiedenheit

In Bezug auf einen Schüler bedeutet dies, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: o Der Schüler wird vom Schulpersonal in einem geschlossenen Bereich untergebracht; o Der Schüler wird absichtlich von Erwachsenen und Gleichaltrigen isoliert; und o Der Schüler wird am Verlassen des geschlossenen Bereichs gehindert oder geht vernünftigerweise davon aus, dass er am Verlassen des Bereichs gehindert wird.

Unmittelbare Gefahr

Bedeutet die Gefahr von körperlicher Gewalt/Aggression gegen sich selbst und/oder andere, die zu schweren körperlichen Schäden führen kann. 

Mechanische Rückhaltung

Jede Vorrichtung oder jeder Gegenstand, der dazu dient, die Bewegungsfreiheit eines Schülers einzuschränken.

Sicherheitsmaßnahmen im Notfall

Bedeutet die Anwendung von Isolation oder körperlicher Fixierung, wenn ein Schüler eine unmittelbare Gefahr für sich selbst und/oder andere darstellt, und dient nicht zu disziplinarischen Zwecken.

Verbotene und zulässige Eingriffe

Die folgenden Maßnahmen sind im Provo City School District verboten:

  1. Körperliche Züchtigung im Sinne des Gesetzes;
  2. Körperliche Fesselung in Bauchlage oder mit dem Gesicht nach unten; 
  3. Körperliche Fixierung in Rückenlage oder mit dem Gesicht nach oben; 
  4. Jede Fixierung, die die Atemwege eines Schülers behindert;
  5.  Jede Beschränkung, die die primäre Kommunikationsmethode eines Schülers beeinträchtigt; 
  6. Einem Schüler um den Hals fallen; 
  7. Ohrfeigen, Schläge oder Tritte gegen einen Schüler;
  8. Festhalten oder Ziehen an den Haaren oder am Ohr; 
  9. Schmerznachgiebigkeit, Druckpunkte oder andere schmerzauslösende Techniken; 
  10. Verdrehung der Gelenke oder der Haut; 
  11. Überstreckung eines Körperteils; und/oder 
  12. Mechanische Rückhaltevorrichtungen, es sei denn, diese schützenden, stabilisierenden Vorrichtungen werden von einem zugelassenen Arzt oder einer anderen qualifizierten medizinischen Fachkraft, die im Rahmen ihrer Befugnisse nach staatlichem Recht handelt, für die Standardbehandlung des medizinischen Zustands eines Schülers verschrieben, sowie alle Vorrichtungen, die von einem Vollzugsbeamten bei der Ausübung seiner Aufgaben verwendet werden, Sicherheitsgurte und andere Sicherheitsausrüstungen, die zur Sicherung von Schülern während der Beförderung verwendet werden.

Die folgenden Eingriffe sind unter den angegebenen Bedingungen zulässig:

  1. Körperliche Fixierung, wenn ein Schüler eine unmittelbare Gefahr einer schweren körperlichen Verletzung für sich selbst und/oder andere darstellt; und
  2. Einzelhaft, wenn bei einem Schüler die unmittelbare Gefahr besteht, dass er sich selbst und/oder anderen ernsthaften körperlichen Schaden zufügt.

Der Grad der Kraft muss:

  1. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen des Vorfalls stehen;
  2. immer das zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderliche Minimum sein; und
  3. So schnell wie möglich abgesetzt werden.

Zu den Optionen für physische Interventionen gehören:

  1. Sie kommen zwischen die Schüler;
  2. Einem Schüler den Weg versperren;
  3. Einen Schüler wegschicken, indem man eine Hand in die Mitte des Rückens legt;
  4. Körperliche Begleitung;
  5. Gewaltsame körperliche Führung; und/oder
  6. Physische Zurückhaltung.

Berichtsanforderungen und Dokumentation

Wenn eine Notfall-Sicherheitsintervention eingesetzt wird, muss der Schulleiter oder sein Beauftragter:

  1. Benachrichtigen Sie die LEA und die Eltern oder den/die Vormund(e) des Schülers innerhalb von 24 Stunden;
  2. Dokumentation aller Vorfälle, die den Einsatz einer Notfall-Sicherheitsmaßnahme erfordern, einschließlich Datum und Uhrzeit der Maßnahme, Art der Maßnahme, Dauer der Maßnahme, Schulpersonal, das an der Maßnahme beteiligt war oder sie beaufsichtigt hat, etwaige Verletzungen von Schülern oder Personal, die als Folge der Maßnahme aufgetreten sein könnten, und wie die Eltern/Erziehungsberechtigten benachrichtigt wurden; und
  3. Die Dokumentation des Einsatzes von Sicherheitsmaßnahmen in Notfällen ist der Schulbehörde und/oder dem USOE auf Verlangen vorzulegen.

Praktische Überlegungen

Es wird empfohlen, dass ein Mitglied des Personals körperlich eingreift, wenn es sich um einen Schüler handelt:

  1. Behalten Sie eine ruhige und besonnene Haltung bei;
  2. Reagieren Sie nicht aus Frustration, Wut, Wutausbruch oder dem Bedürfnis, das Kind zu bestrafen;
  3. Begrenzen Sie das Reden;
  4. Verwenden Sie klare und prägnante Aussagen;
  5. Sagen Sie dem Schüler, was passieren wird, wenn er/sie nicht aufhört; und
  6. Machen Sie deutlich, dass die körperliche Fixierung aufhört, wenn sie nicht mehr notwendig ist.

In Fällen, in denen es unangemessen ist, in einer Situation ohne Hilfe einzugreifen, kann das Personal eingreifen:

  1. Entfernen Sie andere Schüler, die gefährdet sind;
  2. Holen Sie sich Hilfe von Kollegen; 
  3. Schüler darüber informieren, dass Hilfe gerufen wurde; und/oder
  4. Versuchen Sie weiterhin, die Situation zu entschärfen.

Selbstschutz

Erwachsene haben das Recht, sich gegen einen Angriff zu schützen, sofern sie dabei keine unverhältnismäßige Gewalt anwenden.

Angemessene Gewalt-Szenarien

An einem warmen Tag sitzt ein Schüler in einem Klassenzimmer im zweiten Stock auf dem Sims an einem offenen Fenster. Er lehnt sich aus dem Fenster und scheint Gefahr zu laufen, das Gleichgewicht zu verlieren. Wenn eine Lehrkraft seine Kleidung oder seinen Arm ergreifen würde, um einen Sturz zu verhindern, wäre dies eine angemessene Gewaltanwendung. Hinweis: Die Lehrkraft würde keine körperliche Gewalt anwenden, um den Schüler zurück auf seinen Platz zu zwingen. Dies würde durch verbale Ermahnungen geschehen.

Ein lernbehinderter Schüler ist aus der Schule geflüchtet und läuft auf die belebte Straße vor der Schule zu. Wenn eine Lehrkraft ihm den Weg versperrt oder ihn an einem Arm oder einer Hand festhält, wäre dies eine angemessene Gewaltanwendung.

Ein Schüler weigert sich, nach der Pause nach drinnen zu kommen. Er versucht nicht, die Schule zu verlassen oder vor dem Personal wegzulaufen. In diesem Fall wäre eine sanfte körperliche Führung oder eine körperliche Begleitung erlaubt. Eine gewaltsame körperliche Führung oder körperliche Zurückhaltung wäre nicht angemessen, da keine unmittelbare Gefahr einer körperlichen Verletzung besteht. Wenn der Schüler sich weiterhin wehrt, muss die Schule sofort die Eltern/Erziehungsberechtigten kontaktieren.

Der Lehrer fordert einen Schüler auf, ins Büro zu gehen, weil er sich daneben benommen hat. Der Schüler geht auf den Flur, weigert sich aber, ins Büro zu gehen. Der Direktor kommt, um dem Lehrer zu helfen, und der Schüler weigert sich weiterhin, ins Büro zu gehen. In diesem Fall wäre eine sanfte körperliche Führung oder eine körperliche Begleitung erlaubt. Eine gewaltsame körperliche Führung oder körperliche Zurückhaltung wäre nicht angemessen, da keine unmittelbare Gefahr einer körperlichen Verletzung besteht.

Beanstandungen

Beschwerden von Eltern/Erziehungsberechtigten können zu einer Untersuchung im Rahmen der Disziplinarverfahren der Schule/des Schülers führen. Mögliche zusätzliche Elemente der Reaktion auf eine Beschwerde können eine Überweisung an die Personalabteilung, an die Polizei oder an Sozialdienste, die sich mit Kinderschutzverfahren befassen, und möglicherweise an die Utah Professional Practices Advisory Commission (UPPAC) sein. Bei Beschwerden würde die Politik des Distrikts in Bezug auf Zwangsmaßnahmen berücksichtigt und geprüft, ob sie befolgt wurde.

Genehmigt vom Bildungsausschuss

22. September 2014

Revidiert: November 20, 2017

Politik und Verfahren

Richtlinie Nr. 3246 Angemessene Gewaltanwendung

Richtlinie 3246 P2 Angemessene Gewalt: Abriegelung und körperliche Einschränkung

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