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Letzte Änderung: September 27, 2023

3150 P1 Anwesenheit der Schüler

EINFÜHRUNG

Der Provo City School District ist der Ansicht, dass das Lernen und die Leistungen der Schüler in direktem Zusammenhang mit der Anwesenheit und dem Engagement in der Schule stehen. Darüber hinaus sind persönliche Verantwortung und Rechenschaftspflicht, die durch regelmäßigen Schulbesuch demonstriert werden, eine wesentliche Lebenskompetenz. Diese Verfahren wurden in dem Bestreben entwickelt, den staatlichen Gesetzen zu entsprechen und proaktiv mit den Eltern und der Gemeinde zusammenzuarbeiten, um die regelmäßige Anwesenheit aller Schüler in Provo zu fördern. Der Schulbezirk ist davon überzeugt, dass dies im besten Interesse der Schüler und der Gemeinde ist, und verpflichtet sich, in Harmonie mit den Eltern/Erziehungsberechtigten zu arbeiten, um sie bei ihrer Verantwortung für den Schulbesuch ihrer Kinder zu unterstützen.

DEFINITIONEN

Abwesenheit/Abwesend

Die Nichtteilnahme eines Schülers, der einer Klasse oder einer Unterrichtsstunde zugeteilt ist. "Abwesenheit" oder "abwesend" bedeutet nicht mehrfaches Zuspätkommen. Die Eltern werden jedes Mal per automatischer Nachricht benachrichtigt, wenn ihr Schüler unentschuldigt fehlt.

Genehmigte Schulveranstaltung/Büro Entschuldigte Abwesenheit

Eine Veranstaltung oder Aktivität, die von der Schule gesponsert und von der Schulverwaltung genehmigt wird. Ein Schüler kann an einer genehmigten Schulveranstaltung oder Aktivität als Mitglied eines Teams, einer Klasse, eines Clubs oder einer Gruppe teilnehmen. Eine "genehmigte Schulaktivität" und eine "vom Büro entschuldigte Abwesenheit" sind entschuldigte Abwesenheiten, jedoch sind die Schüler dafür verantwortlich, alle verpassten Schularbeiten zu erledigen, die aus den Abwesenheiten resultieren.

Mitteilung über Anwesenheitsprobleme

Eine proaktive schriftliche Mitteilung, um die Eltern zu benachrichtigen, wenn ein Schüler chronisch abwesend ist (zehn Prozent (10%) oder mehr der Schultage/Klassenstunden fehlt) oder mindestens fünf (5) Mal während des laufenden Schuljahres geschwänzt hat.

Teilnahme an der Beschlusskonferenz

Ein von den Schulbehörden beantragtes Treffen mit den Schülern und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten, bei dem sie aufgefordert werden, mit der Schule zusammenzuarbeiten, um den regelmäßigen Schulbesuch des Schülers sicherzustellen.

Verhaltensbiologische Gesundheit

Die Auswirkungen, die die Handlungen eines Schülers auf seine körperliche oder geistige Gesundheit haben können, und die Bedingungen, unter denen Dienstleistungen von Sozialarbeitern, Beratern, Psychiatern, Neurologen, Verhaltensanalytikern, Psychologen und Ärzten angemessen wären.

Chronischer Absentismus

Ein Zustand, in dem ein Schüler mindestens zehn Prozent (10%) Prozent oder mehr der Schultage/Klassenstunden aufgrund von Abwesenheit aus irgendeinem Grund (entschuldigte, unentschuldigte Abwesenheit oder Suspendierung) versäumt hat, was dazu führen kann, dass Schüler Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens in der Grundschule, beim Erreichen von Leistungen in der Mittelschule und beim Abschluss der High School haben.

Gesetz über die Schulpflicht (53G-6-202)

Die Eltern eines Schülers, der mindestens sechs (6) und höchstens achtzehn (18) Jahre alt ist, sind verpflichtet, ihren schulpflichtigen Minderjährigen während des Schuljahres des Bezirks, in dem der Schüler wohnt, in einer öffentlichen oder regulären Privatschule anzumelden und zu schicken. Es stellt ein Vergehen der Klasse B dar, wenn ein Elternteil es vorsätzlich oder ohne triftigen Grund unterlässt, einen schulpflichtigen Minderjährigen in der Schule anzumelden, es sei denn, es liegt eine Befreiung gemäß Utah Code 53G-6-204 vor. 2 Der Provo City School District erstattet bei Verstößen gegen dieses Gesetz Anzeige bei der zuständigen Stadt-, Kreis- oder Bezirksstaatsanwaltschaft.

Distrikt Anwesenheitsklasse

Ein Kurs zur Vorbeugung von Schulschwänzen und chronischem Fernbleiben von der Schule, der von Schülern und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten besucht werden muss.

Besuchsmediation auf Bezirksebene

Ein Interventionsprogramm zur Wiederherstellung des Schulschwänzens, das der Schulbezirk mit den Eltern/Erziehungsberechtigten durchführt, wenn ein Schüler, der regelmäßig die Schule schwänzt, seine Anwesenheit nicht ausreichend verbessert hat (mindestens fünf (5) zusätzliche Fehlzeiten während des laufenden Schuljahres), nachdem er zur Teilnahme an einer Konferenz zur Behebung der Anwesenheit aufgefordert wurde.

Anhörung zum Thema Schulschwänzen

Eine disziplinarische Anhörung, die vom Schulbezirk für ein gewohnheitsmäßiges Schulschwänzen in der siebten (7.) Klasse oder höher durchgeführt wird, wenn ein Schüler seine Anwesenheit nicht ausreichend verbessert hat (mindestens fünf (5) zusätzliche Fehlzeiten während des laufenden Schuljahres), nachdem er zur Teilnahme an einer Konferenz zur Behebung der Anwesenheit aufgefordert wurde.

Entschuldigte Abwesenheit

Das Fernbleiben eines Schülers von der Schule kann von einem Erziehungsberechtigten beantragt und von der Schulleitung aus einem der folgenden triftigen Gründe entschuldigt werden:

  1. eine Krankheit, die entweder psychisch, verhaltensbedingt oder körperlich sein kann (Dokumentation durch einen Arzt oder eine psychiatrische Fachkraft nicht erforderlich);
  2. einen Termin beim Arzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden;
  3. der Tod eines Familienmitglieds oder eines engen Freundes;
  4. einen familiären Notfall;
  5. eine Familienaktivität;
  6. eine genehmigte Schulaktivität/entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst;
  7. eine Abwesenheit, die durch einen Plan zur Gesundheitsvorsorge oder andere Vorkehrungen, ein individuelles Bildungsprogramm (IEP) gemäß dem Individuals with Disabilities Education Act (IDEA) oder einen Plan für Vorkehrungen gemäß Abschnitt 504 entschuldigt ist; oder
  8. jede andere Entschuldigung, die vom Distrikt im Einklang mit dem Gesetz von Utah als gültig anerkannt wird.

Ein Elternteil kann eine Abwesenheit über eine von der Schule genehmigte Nachrichtenmethode innerhalb eines angemessenen Zeitraums entschuldigen, der von der jeweiligen Schule festgelegt wird, jedoch nicht mehr als eine Woche nach der Abwesenheit.

Gewöhnlich schwänzt

Ein Schüler im schulpflichtigen Alter ab der siebten (7.) Klasse, der nicht mit den Bemühungen der Schulbehörden kooperiert, die Anwesenheitsprobleme des Schülers in der Konferenz zur Lösung der Anwesenheitsprobleme zu lösen, indem er mindestens fünf (5) weitere Male während des laufenden Schuljahres die Schule schwänzt.

Psychische Gesundheit

Das emotionale, psychologische und soziale Wohlbefinden einer Person, das sich darauf auswirken kann, wie eine Person denkt, fühlt und handelt, einschließlich der Art und Weise, wie eine Person mit Stress umgeht, Beziehungen zu anderen aufbaut und gesunde Entscheidungen trifft.

Anzeige eines Verstoßes gegen die Schulpflicht

Eine formelle Mitteilung der Schulverwaltung an die Eltern/Erziehungsberechtigten eines schulpflichtigen Kindes der Klassen eins (1) bis sechs (6), wenn das schulpflichtige Kind mindestens zehn (10) Mal während des Schuljahres die Schule schwänzt. Die Mitteilung über den Verstoß gegen die Schulpflicht enthält eine Anweisung an die Eltern/Erziehungsberechtigten, sich mit einer Schulbehörde zu einer Konferenz über die Anwesenheit des Schülers zu treffen, um die Anwesenheit des Schülers zu besprechen, und wird den Eltern/Erziehungsberechtigten des schulpflichtigen Kindes persönlich übergeben oder per Einschreiben zugesandt.

Anzeige wegen Schulschwänzens

Eine förmliche Mitteilung der Schulverwaltung an ein schulpflichtiges Kind und dessen Eltern/Erziehungsberechtigte in der siebten (7.) Klasse oder höher, wenn das schulpflichtige Kind mindestens zehn (10) Mal während des Schuljahres die Schule schwänzt. Die Mitteilung über das Schulschwänzen enthält eine Anweisung an den Schüler und seine/ihre Eltern/Erziehungsberechtigten, sich mit einer Schulbehörde zu einer Konferenz über die Anwesenheit des Schülers zu treffen, um die Anwesenheit des Schülers zu besprechen, und wird den Eltern/Erziehungsberechtigten des schulpflichtigen Kindes persönlich übergeben oder per Einschreiben zugesandt. 

Eltern/Erziehungsberechtigte

Ein sorgeberechtigter Elternteil des Minderjährigen, ein gesetzlich bestellter Vormund eines Minderjährigen oder eine andere Person, die vorgibt, eine Autorität über den Schüler auszuüben, die von einem sorgeberechtigten Elternteil oder einem gesetzlich bestellten Vormund ausgeübt werden könnte.

Angemessen unterbringen

Eine Anforderung an den Distrikt, sich nach besten Kräften zu bemühen, einem Elternteil/Erziehungsberechtigten die Ausübung des Elternrechts zu ermöglichen, ohne dass dies wesentliche Auswirkungen auf das Personal und die Ressourcen hat, einschließlich der Arbeitsbedingungen der Angestellten, der Sicherheit und der Aufsicht in der Schule und bei schulischen Aktivitäten sowie der effizienten Zuweisung von Ausgaben; und zwar unter Abwägung (1) der Elternrechte, (2) der Bildungsbedürfnisse der Schüler, (3) der akademischen und verhaltensbezogenen Auswirkungen auf einen Klassenraum, (4) der Arbeitsbelastung eines Lehrers und (5) der Gewährleistung des sicheren und effizienten Betriebs einer Schule, wie im Utah Code 53G-6-801 dargelegt.

Kind im Schulalter

Bezeichnet einen Minderjährigen, der mindestens sechs Jahre alt, aber jünger als 18 Jahre ist, und der nicht emanzipiert ist. 

Überspringen/Schneiden

Eine absichtliche, ungerechtfertigte und unberechtigte Abwesenheit eines Schülers, die oft dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Schüler nicht im Unterricht angetroffen wird oder das Schulgelände ohne Erlaubnis verlässt. Das Überspringen oder Schwänzen des Unterrichts gilt als unentschuldigtes Fehlen, das in der Regel nicht von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten entschuldigt werden kann.

Unpünktlich/zu spät

Wenn ein Schüler nach dem Läuten der Verspätungsglocke zum Unterricht kommt. Wenn ein Schüler mit mehr als fünfzehn (15) Minuten Verspätung zum Unterricht kommt, wird dies als "Zuspätkommen" gewertet. Wenn ein Schüler nach Ablauf von mehr als der Hälfte (½) des gesamten Unterrichtstages (Sekundarstufe) bzw. Schultages (Grundschule) zum Unterricht erscheint, wird das Zuspätkommen als "unentschuldigtes Fehlen" gewertet und unterliegt den Bestimmungen dieser Richtlinie für unentschuldigtes Fehlen, sofern es nicht ordnungsgemäß entschuldigt wurde. Eine Verspätung, die dazu führt, dass ein Schüler zu spät zur Schule kommt, kann von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten aus triftigen Gründen entschuldigt werden, die mit entschuldigten Abwesenheiten vergleichbar sind.

Schulschwänzer

Ein Zustand, in dem ein Schüler ohne gültige Entschuldigung mindestens die Hälfte (½) des Schultages abwesend ist. Ein Schüler kann nicht mehr als einmal an einem Tag als Schulschwänzer betrachtet werden.

Unentschuldigte Abwesenheit

Ein unentschuldigtes Fehlen eines Schülers, das nicht durch einen triftigen Grund im Sinne der Definitionen und Bestimmungen dieser Richtlinie entschuldigt ist. Ein unentschuldigtes Fehlen wird als Schulschwänzen gewertet, wenn es nicht innerhalb einer (1) Woche nach dem Fehlen entschuldigt wird.

ANWESENHEITSNOTEN

  1. Unentschuldigtes Fernbleiben:
    • A = Unentschuldigte Abwesenheit
    • SK = Überspringen/Schneiden der Klasse
    • 8 = Verspätete Abwesenheit (zu spätes Erscheinen nach der Hälfte (½) der Unterrichtszeit/Schultag)
  2. Entschuldigte Abwesenheit:
    • E = Genehmigte Schulaktivität (von der Schule gesponserte Veranstaltung/Aktivität)
    • F = von den Eltern im Voraus genehmigte Abwesenheit (Familienaktivität, Beerdigung, Gesundheitstermin usw.)
    • H = Hausgebundener Unterricht (gemäß Schulordnung 3410)
    • HA = Genehmigte Abwesenheit für Gesundheits- oder Unterbringungsplan (IEP/504)
    • I = Suspendierung in der Schule
    • IP = Krankheit Elternteil entschuldigt (psychische, verhaltensbedingte, körperliche Gesundheit)
    • K = Vorzeitig auschecken
    • M = Abwesenheit Nachholen
    • O = Amtlich entschuldigte Abwesenheit (vom Schulverwalter genehmigt)
    • P = Entschuldigte Abwesenheit der Eltern (gültige Gründe sind in der Verfahrensdefinition angegeben)
    • S = Schulverweis außerhalb der Schule
  3. Online/Learner Validated Program:
    • P0 = Nicht eingerastet
    • P2 = Wöchentlich engagiert
  4. Unpünktlich:
    • C = Parent Excused Tardy (Elternantrag für verspätetes Erscheinen in der Schule)
    • J = Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht (von der Schulleitung genehmigt)
    • R = Verspätung Make up
    • T = Bis zu fünfzehn (15) Minuten Verspätung
    • 1 = Mehr als fünfzehn (15) Minuten Verspätung
    • 2 = Mehr als dreißig (30) Minuten Verspätung
    • 3 = Mehr als fünfundvierzig (45) Minuten Verspätung

ALLGEMEINE VERFAHREN UND ANFORDERUNGEN

Verantwortlichkeiten der Studenten

  1. Die Schüler sind verpflichtet, an jeder Unterrichtsstunde teilzunehmen, es sei denn, sie sind wie in dieser Richtlinie vorgesehen entschuldigt.
  2. Die Schüler sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und bis zum Ende des Unterrichts im zugewiesenen Klassenzimmer zu bleiben, es sei denn, sie sind wie in dieser Richtlinie vorgesehen entschuldigt:
    • Es liegt in der Verantwortung der Schüler, die zu spät kommen, sich entweder während oder nach der Unterrichtsstunde mit dem Lehrer zu treffen, um sicherzustellen, dass ihre Anwesenheit ordnungsgemäß bewertet wurde.
    • Schüler, die die Schule während des Schultages verlassen, müssen sich im Sekretariat abmelden. Damit die Abwesenheit von den Eltern entschuldigt werden kann, müssen die Schüler eine authentische Notiz oder Nachricht von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten vorlegen, oder die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen sich zum Zeitpunkt der Abmeldung mit dem Sekretariat in Verbindung setzen, um den triftigen Grund für die Abwesenheit zu dokumentieren. Meldet sich der Schüler nicht im Sekretariat ab, kann das Fehlen als Schwänzen des Unterrichts gewertet werden.
    • In Notfällen kann ein Schulverwalter die Ausleihe genehmigen, sofern die Eltern/Erziehungsberechtigten dies telefonisch oder per Nachricht bestätigen.
    • Wenn sich ein Schüler abmeldet und die Schule zu einem legitimen Zweck verlässt und später am Tag in die Schule zurückkehrt, muss er sich in der Anwesenheitsstelle melden.
  3. Nach einer Abwesenheit sind die Schüler verpflichtet, sich unverzüglich mit den Lehrern abzusprechen, um die aufgrund der Abwesenheit versäumte Arbeit innerhalb eines von der Lehrkraft festgelegten angemessenen Zeitraums nachzuholen. Es muss klar sein, dass die Teilnahme am Unterricht ein wesentlicher Aspekt des Lernens und der Bewertung des Lernens ist. Bei längerer Abwesenheit kann keine Reduzierung der Unterrichtsanforderungen erwartet werden, und längere Abwesenheit kann in vielen Klassen zu einer schlechteren Note führen, da es nicht möglich ist, die Aktivitäten einiger Klassen während der Abwesenheit des Schülers nachzuholen.
  4. Ein Verstoß gegen diese Politik kann zu den in diesen Verfahren beschriebenen Verwaltungsmaßnahmen sowie zu den genehmigten schulischen Anwesenheitsverfahren führen.

Verantwortlichkeiten der Eltern/Erziehungsberechtigten

  1. Eltern/Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule besucht, wie es das Schulpflichtgesetz von Utah vorsieht (Utah Code 53G-6-201, et seq.).
  2. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, der Schule die aktuellen Kontaktdaten der Schüler und der Eltern/Erziehungsberechtigten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnanschrift, Kontaktpersonen für Notfälle usw.) mitzuteilen sowie alle gerichtlich angeordneten Änderungen des Sorgerechts oder der Vormundschaft.
  3. Eltern/Erziehungsberechtigte werden ermutigt, die Anwesenheit ihrer Schüler zu überwachen, indem sie regelmäßig mit ihren Kindern und den Lehrern ihrer Schüler kommunizieren und auf das Schülerinformationssystem (PowerSchool) zugreifen.
  4. Es liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, die Schule zu benachrichtigen, wenn ihr/e Schüler/in aus einem triftigen Grund, wie in den Bestimmungen und Definitionen dieser Richtlinie dargelegt, abwesend ist, einschließlich folgender Punkte
    • Reichen Sie eine authentische Notiz oder Nachricht ein oder wenden Sie sich mit der gültigen Entschuldigung direkt an das Sekretariat. Wenn möglich, informieren Sie die Schule vor einer längeren Abwesenheit, einer geplanten Familienveranstaltung oder einem geplanten Arzttermin. Bei unvorhergesehenen Abwesenheiten wie Krankheit oder familiären Notfällen ist die Schule innerhalb einer (1) Woche nach dem Datum der Abwesenheit zu kontaktieren. Ein kürzerer Zeitrahmen für die Entschuldigung einer Abwesenheit kann von einzelnen Schulen im Rahmen eines genehmigten schulischen Anwesenheitsverfahrens festgelegt werden (siehe VI. Schulische Anwesenheitsverfahren).
    • Die Bestätigung der Eltern, dass eine Abwesenheit aus einem anderen Grund als dem in dieser Richtlinie genannten (siehe Definition "entschuldigte Abwesenheit") vorliegt, gilt nicht als Entschuldigung für die Abwesenheit. Nach einer (1) Woche wird ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Schulverwaltung als Schulschwänzen gewertet und bei der Feststellung des Schulschwänzens berücksichtigt, einschließlich einer möglichen Überweisung an die Justizbehörden.
    • Bei längerer Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Verletzung: Ein Schüler, der aus gesundheitlichen Gründen zehn (10) oder mehr aufeinanderfolgende Tage abwesend ist oder voraussichtlich abwesend sein wird, kann Anspruch auf Hausaufgabenbetreuung haben (siehe Schulordnung 3410). In solchen Fällen sollten sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit der Schulleitung ihres Schülers in Verbindung setzen, um diese Dienste zu koordinieren, damit die akademischen Bedürfnisse des Schülers erfüllt werden.
    • Eltern/Erziehungsberechtigte und Schüler sollten dafür sorgen, dass Kursarbeiten und Lernaktivitäten für die durch Abwesenheit versäumten Schultage/Klassenstunden erledigt werden. In solchen Fällen sollten sich Eltern/Erziehungsberechtigte vor einer voraussichtlichen längeren Abwesenheit mit den Lehrkräften in Verbindung setzen, um die zu erledigenden akademischen Aufgaben zu besprechen und einen von der Lehrkraft festgelegten angemessenen Zeitrahmen zu bestätigen.
  5. Von den Eltern/Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie sich mit den Schulbehörden treffen, auf sie zugehen und mit ihnen zusammenarbeiten, um Lösungen für die Probleme des Schulschwänzens und der Anwesenheit der Schüler zu finden, und zwar zu jedem Zeitpunkt.

Verantwortlichkeiten der Lehrkräfte

  1. Die Grundschullehrer müssen die Anwesenheit innerhalb der ersten fünfzehn (15) Minuten eines jeden Schultages im Schülerinformationssystem (PowerSchool) des Schulbezirks erfassen und die Schüler während des Schultages, insbesondere nach den Übergängen (Mittagessen, Pausen, Besonderheiten usw.), durch ständige Anwesenheitskontrollen überwachen.
  2. Die Lehrkräfte der Sekundarstufe müssen die Anwesenheit innerhalb der ersten fünfzehn (15) Minuten jeder Unterrichtsstunde im Schülerinformationssystem des Schulbezirks (PowerSchool) erfassen und die Schüler während der Unterrichtsstunde durch ständige Anwesenheitskontrollen überwachen.
  3. Die Lehrer sollen die Schüler ermutigen, zur Schule zu kommen, und auf abwesende Schüler zugehen, um auf unterstützende Weise herauszufinden, warum sie die Schule versäumen und was ihnen helfen würde, regelmäßiger zu erscheinen.
  4. Die Lehrer benachrichtigen die sorgeberechtigten Eltern/Erziehungsberechtigten telefonisch, persönlich oder schriftlich (E-Mail, Brief, Zwischenbericht usw.), wenn ein Schüler nachweislich schwänzt, chronisch abwesend ist oder sich verspätet, was dazu führt, dass er die Anforderungen der Klassenstufe/des Kurses nicht erfüllt.

Zuständigkeiten des Verwaltungspersonals

  1. Die Schulleitung informiert Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte zu Beginn eines jeden Schuljahres über diese Richtlinie und alle örtlichen Richtlinien und Verfahren für die Anwesenheit und/oder das Zuspätkommen.
  2. Die Schule benachrichtigt die Eltern/Erziehungsberechtigten durch eine automatische Nachricht, wenn ihr Schüler unentschuldigt fehlt.
  3. Das Verwaltungspersonal der Schule kommt dem Antrag eines Elternteils/Erziehungsberechtigten auf Entschuldigung einer Abwesenheit, wie in diesem Verfahren vorgesehen, in angemessener Weise nach und dokumentiert die Bemühungen zur Lösung der Probleme des Schulschwänzens und des chronischen Fernbleibens eines Schülers, die Folgendes umfassen können: 
    • Ausstellung von Briefen über die Besorgnis über die Anwesenheit, die Überweisung in eine Klasse, die Anzeige von Verstößen gegen die Schulpflicht und die Anzeige von Schulschwänzen;
    • Beratung des Schülers durch die Schulbehörden (Konferenz zur Lösung der Anwesenheit);
      • Anpassung des Lehrplans und des Stundenplans des Schülers;
      • Prüfung von Alternativen, die von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten vorgeschlagen werden; und
      • den Eltern eines Schülers auf Anfrage die verfügbaren Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Eltern bei der Lösung der Anwesenheitsprobleme des Schülers zu unterstützen.
    • Überwachung des Schulbesuchs des Schülers;
    • Hausbesuche machen;
    • Freiwillige Teilnahme an der Mediation bei Schulverweigerung, falls verfügbar; und
    • gegebenenfalls die Unterstützung durch die Gemeinschaft und die Strafverfolgungsbehörden in Anspruch nehmen.
  4. Das Schulverwaltungspersonal darf keine Unterlagen von einem Arzt verlangen, um eine gültige Entschuldigung für eine psychische, verhaltensbedingte oder körperliche Krankheit zu belegen (Utah Code 53G-6- 205).
  5. Die Schulverwaltung muss in angemessener Weise einem schriftlichen Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten oder des Vormunds eines Schülers nachkommen, den Schüler für eine Familienveranstaltung oder einen Besuch bei einem Gesundheitsdienstleister zu entschuldigen, ohne eine Bescheinigung des Dienstleisters einzuholen.
  6. Die Schule benachrichtigt den sorgeberechtigten Elternteil und unternimmt auf schriftlichen Antrag eines nicht sorgeberechtigten Elternteils angemessene Anstrengungen, um den nicht sorgeberechtigten Elternteil zu benachrichtigen, wenn ein Schüler während des regulären Schultages in der Schule verletzt wird oder erkrankt:
    1. Die Verletzung oder Krankheit erfordert eine Behandlung in einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung, die sich nicht auf dem Schulgelände befindet;
    2. Die Schule hat eine aktuelle Telefonnummer der zu benachrichtigenden Partei erhalten oder bemüht sich in angemessener Weise, diese zu benachrichtigen; und
    3. Wird ein nicht sorgeberechtigter Elternteil benachrichtigt, so liegt keine gerichtliche Anordnung vor, die den Kontakt mit dem Schüler einschränkt. Der sorgeberechtigte Elternteil ist dafür verantwortlich, der Schule eine beglaubigte Kopie eines solchen Gerichtsbeschlusses zukommen zu lassen.
  7. Wenn Schüler mit Behinderungen gemäß dem Individuals with Disabilities Education Act oder Schüler, die gemäß Abschnitt 504 des Rehabilitation Act oder dem Americans with Disabilities Act geschützt sind, übermäßig oft fehlen und unter die Kriterien dieser Verfahren fallen, stellen die Mitarbeiter der Schulverwaltung sicher, dass diese Verfahren in Übereinstimmung mit allen geltenden staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften angewendet werden.

ABGESTUFTE MASSNAHMEN GEGEN SCHULSCHWÄNZEN UND CHRONISCHES FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT

Stufe 1: Schulweite Unterstützung zur Förderung regelmäßiger Anwesenheit und zur Verhinderung von Fernbleiben vom Unterricht

  1. Die Schulen müssen evidenz- oder forschungsbasierte Präventionsmaßnahmen anbieten, die positive Bedingungen für das Lernen und die Eingliederung fördern, um die Anwesenheit und das Engagement der Schüler zu unterstützen. Beispiele hierfür können Bemühungen um Folgendes sein:
    • Aufbau positiver Beziehungen zu den Familien;
    • Förderung eines sicheren, unterstützenden und engagierten Schulklimas;
    • Anerkennung der guten und verbesserten Anwesenheit;
    • regelmäßige Überwachung der Anwesenheit durch Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn ihr Schüler abwesend ist; und/oder
    • Festlegung von Schülerzielen, um Fehlzeiten zu vermeiden, bevor sie sich auf die schulischen Leistungen auswirken.

Stufe 2: Gezielte Unterstützung zur Beseitigung von Hindernissen für die regelmäßige Anwesenheit von Schülern

  1. Die Schulen müssen nachweislich oder auf der Grundlage von Forschungsergebnissen gezielte Interventionen anbieten, die darauf abzielen, Hindernisse für die Anwesenheit von Schülern zu beseitigen, die zu Schulschwänzen und chronischem Fernbleiben vom Unterricht neigen. Beispiele hierfür können Bemühungen um Folgendes sein
    • frühzeitige Kontaktaufnahme mit Eltern/Erziehungsberechtigten und Schülern, um eine individuellere Betreuung zu ermöglichen;
    • Eltern/Erziehungsberechtigten helfen, zu verstehen, was ihre Kinder in der Schule lernen und welche negativen Auswirkungen chronisches Fernbleiben von der Schule hat;
    • Anleitung von Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Ermittlung von Hindernissen für die Teilnahme am Unterricht und Entwicklung eines Plans zur Verbesserung der Situation; und/oder
    • Lehrer, die Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte benachrichtigen, wenn ein Schüler versagt und/oder die Klassen- oder Stufenstandards nicht erfüllt.
  2. Die Schulen benachrichtigen die Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn ein Schüler im laufenden Schuljahr mindestens fünf (5) Mal geschwänzt hat oder eine Klasse oder einen wesentlichen akademischen Standard nicht bestanden hat, weil er chronisch abwesend war (10% oder mehr Schultage/Klassenstunden fehlten). Die Schule stellt den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Benachrichtigung über die Anwesenheit zu, die Folgendes enthält:
    • die Anwesenheit des Schülers und seine akademischen Leistungen; 
    • Klärung der Erwartungen und Ziele in Bezug auf die Anwesenheit;
    • Erinnerung an den Wert eines regelmäßigen Schulbesuchs;
    • ein Ersuchen um die Hilfe der Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Lösung der Anwesenheitsprobleme; und
    • einen Überblick über die möglichen nächsten Schritte, falls die Abwesenheiten anhalten.
  3. Hat ein Schüler im laufenden Schuljahr mindestens zehn (10) Mal die Schule geschwänzt, so verweist die Schule die Eltern/Erziehungsberechtigten und den Schüler an den Schulbezirk, in dem die Anwesenheitspflicht besteht. Wenn ein Schüler aufgrund anhaltender chronischer Abwesenheit eine Klasse oder einen wesentlichen akademischen Standard nicht besteht, kann die Schule die Eltern/Erziehungsberechtigten und den Schüler an eine District Attendance Class verweisen. Die District Attendance Class dient dazu, Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte zu informieren und zum Verständnis anzuregen:
    • Verfahren und Erwartungen bezüglich der Anwesenheit in der Schule;
    • die Vorteile eines regelmäßigen Schulbesuchs;
    • Ideen und Strategien zur Entwicklung produktiver Gewohnheiten und zur Beseitigung von Hindernissen für den Schulbesuch; und
    • Erwartungen an die Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigten, mit den Schulbehörden zusammenzuarbeiten, um die Anwesenheit in der Schule zu verbessern.

Stufe 3: Intensives Fallmanagement bei Absentismus mit Unterstützung des Distrikts und öffentlicher Einrichtungen

  1. Die Schule bietet Schülern, die regelmäßig die Schule schwänzen und/oder aufgrund chronischer Abwesenheit in der Schule versagen oder zurückfallen, eine intensive Unterstützung an. Beispiele können Folgendes umfassen:
    • Konferenz mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, um Lösungen mit dem Schulbezirk und den öffentlichen Einrichtungen zu koordinieren;
    • die Maßnahmen auf die individuellen Probleme der Schüler und Familien abzustimmen; und/oder
    • Bewertung von Fällen von Schulverweigerung und Fernbleiben von der Schule im Hinblick auf mögliche juristische Verweise und Reaktionen.
  2. Die Schulen benachrichtigen die Eltern, wenn ein Schüler fünf (5) weitere Male die Schule geschwänzt hat, nachdem er an den Schulbezirk verwiesen wurde, und stellen den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Benachrichtigung über die Verletzung der Schulpflicht (Grundschule) oder eine Benachrichtigung über Schulschwänzen (Sekundarstufe) aus, die persönlich oder per Einschreiben zugestellt wird und Folgendes enthält:
    • eine Aufforderung an die Eltern/Erziehungsberechtigten, mit der Schule zusammenzuarbeiten, um die regelmäßige Teilnahme des Schülers sicherzustellen; und
    • eine Mitteilung an die Eltern/Erziehungsberechtigten, dass es ein Vergehen der Klasse B ist, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten absichtlich oder ohne triftigen Grund:
      • sich nicht mit den zuständigen Schulbehörden treffen, um die Anwesenheitsprobleme des Schülers zu besprechen; oder
      • nicht verhindern können, dass der Schüler während des verbleibenden Schuljahres fünf (5) Mal oder öfter die Schule schwänzt.
    • eine Anweisung an die Eltern/Erziehungsberechtigten, sich mit einer Schulbehörde (die in der Mitteilung benannt wird) zu einer Konferenz zur Lösung der Anwesenheitsprobleme zu treffen, um die Anwesenheit des Schülers zu erörtern und Folgendes zu erwägen, um die Anwesenheitsprobleme zu lösen:
      • Beratung mit dem Schüler;
      • die notwendigen und angemessenen Anpassungen des Lehrplans und/oder des Stundenplans, um den besonderen Bedürfnissen des Schülers gerecht zu werden;
      • Prüfung der von den Eltern/Erziehungsberechtigten vorgeschlagenen Alternativen; und/oder
      • auf Anfrage Bereitstellung einer Liste von Ressourcen, die den Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Lösung der Anwesenheitsprobleme des Schülers helfen können
    • die Erwägung einer Überweisung für einen Schüler der siebten (7.) Klasse oder höher zur Prävention und Frühintervention an die Jugendgerichtshilfe.
  3. Die Schulen können eine Mitteilung über chronische Abwesenheit ausstellen, um die Eltern/Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen, wenn ein Schüler eine Klasse oder einen wesentlichen akademischen Standard aufgrund anhaltender chronischer Abwesenheit weiterhin nicht erreicht, nachdem er an die Anwesenheitsklasse des Bezirks verwiesen wurde. Eine Konferenz zur Lösung der Anwesenheitsprobleme wird mit den Schulbehörden, den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Schüler abgehalten, um zu erörtern, wie die akademischen Probleme, die sich aus dem Fernbleiben des Schülers ergeben, gelöst werden können, wozu Folgendes gehören kann:
    • die Hindernisse, die einer regelmäßigen Teilnahme am Unterricht entgegenstehen, zu ermitteln und zu beseitigen und einen individuellen Erfolgsplan für die Schüler zu entwickeln, der auch die Teilnahme am Unterricht berücksichtigt;
    • Mentoring, Nachhilfeunterricht und erweiterte Lernmöglichkeiten einrichten, um Lernschwächen auszugleichen; und/oder
    • Bewertung möglicher Änderungen bei der Einstufung, die erforderlich sind, um den Zugang des Schülers zu regulären oder behindertengerechten Lernangeboten zu verbessern (Anpassung der zugewiesenen Klasse/Lehrer, Hausunterricht, eSchool, Child Find usw.).

Besuchsmediation mit Eltern

Wenn sich die Anwesenheit eines Grundschülers nicht ausreichend verbessert hat (mindestens fünf (5) zusätzliche Fehlzeiten während des laufenden Schuljahres), nachdem er sich mit den Schulbeamten in der Konferenz zur Lösung der Anwesenheitsprobleme getroffen hat, und die Eltern/Erziehungsberechtigten ihren Verpflichtungen und Zusagen nicht nachgekommen sind, kann der Schulbezirk den Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit anbieten, an einer Schlichtung zur Anwesenheit im Schulbezirk teilzunehmen:

  1. Eltern/Erziehungsberechtigte müssen sein
  2. Bei Nichtkooperation oder Nichteinhaltung des Schlichtungsprogramms wird die Abteilung für Kinder- und Familiendienste und/oder das Jugendgericht von Utah County mit einem Verstoß gegen die Schulpflicht befasst, und die Schule wird diszipliniert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Widerruf der offenen Einschreibung und den Wechsel der Schulplatzierung.

Anhörungen zum Schulschwänzen mit Schülern

Wenn sich die Anwesenheit eines Schülers der siebten (7.) Klasse oder eines älteren Schülers nicht ausreichend verbessert hat (mindestens fünf (5) zusätzliche Fehlzeiten während des laufenden Schuljahres), nachdem er sich mit den Schulbeamten in einer Konferenz zur Beilegung von Fehlzeiten getroffen hat, und der Schüler seinen Verpflichtungen und Zusagen nicht nachgekommen ist, verweist die Schule den Schüler und seine Eltern an eine Bezirksanhörung zum Schulschwänzen:

  1. Wenn ein Schüler und ein Elternteil/Erziehungsberechtigter nicht an der Anhörung zur Verhinderung des Schulschwänzens teilnehmen oder sich weigern, den Anweisungen nachzukommen, werden sie an die Jugendgerichtshilfe und/oder an eine Strafverfolgungsbehörde oder einen Strafverfolgungsbeamten verwiesen, und die Schule wird diszipliniert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Widerruf der offenen Einschreibung und den Wechsel der Schule.

Verweise an Gemeinschaftsagenturen und Justizbehörden

  1. Meldung an die Abteilung für Kinder- und Familiendienste - Eltern/Erziehungsberechtigte, die sich nicht mit den benannten Schulbehörden zu einer Konferenz zur Lösung der Anwesenheitsprobleme des Schülers treffen oder sich nicht an die Ergebnisse der Distrikt-Schulbesuchsmediation halten, und wenn das Schulpersonal Grund zu der Annahme hat, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten sich nicht nach bestem Wissen und Gewissen bemüht haben, um sicherzustellen, dass der Schüler eine angemessene Ausbildung erhält, werden von den Distrikt-Schüler- und Familienberatern an die Abteilung für Kinder- und Familiendienste verwiesen. Die Überweisung muss Folgendes enthalten:
    • Angaben zur Identität des Schülers und der Eltern/Erziehungsberechtigten, die die Mitteilung über die Verletzung der Schulpflicht erhalten haben;
    • Informationen über die längste Anzahl aufeinander folgender Schultage, an denen der Schüler der Schule ferngeblieben ist oder die Schule geschwänzt hat, und den Prozentsatz der Schultage, an denen der Schüler während des jeweiligen Schuljahres gefehlt oder geschwänzt hat;
    • ob der Schüler angemessene Bildungsfortschritte gemacht hat;
    • ob der Schüler in einer oder mehreren Grundfertigkeiten zwei oder mehr Jahre hinter den Erwartungen der Altersgruppe der Schule zurückbleibt;
    • ob der Schüler sonderpädagogische Leistungen oder systematische Fördermaßnahmen in Anspruch nimmt; und
    • welche Anstrengungen die Schule unternommen hat, um die Anwesenheitsprobleme zu lösen. 
  2. Überweisung an die Strafverfolgungsbehörden und den Bezirksstaatsanwalt - Fälle, in denen Eltern/Erziehungsberechtigte oder Schüler nicht mit den zuständigen Schul- und Bezirksbehörden zusammenkommen oder kooperieren, werden von den Schüler- und Familienanwälten des Bezirks an die Strafverfolgungsbehörden und den Stadt- oder Bezirksstaatsanwalt verwiesen:
    • Eltern/Erziehungsberechtigte, die ihr Kind nicht wie gesetzlich vorgeschrieben anmelden, können bei der Staatsanwaltschaft der Stadt oder des Landkreises angezeigt werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen Schüler nach zehn (10) aufeinanderfolgenden unentschuldigten Abwesenheiten von der Schule genommen werden.
    • Eltern/Erziehungsberechtigte, die einen Bescheid über einen Verstoß gegen die Schulpflicht erhalten haben, können auch an die Staatsanwaltschaft der Stadt oder des Bezirks verwiesen werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle vorliegen:
      • die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht an dem vorgeschriebenen Treffen mit den Schulbehörden teilgenommen haben;
      • die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht auf das Ersuchen der Schule um Unterstützung bei der Lösung von Anwesenheitsproblemen reagiert haben;
      • die Eltern/Erziehungsberechtigten es nicht geschafft haben, ihr Kind fünf (5) oder mehr Mal während des restlichen Schuljahres nach der Konferenz, die wegen der Anzeige des Schulpflichtverstoßes abgehalten wurde, am Schwänzen zu hindern; oder
      • andere Umstände, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
    • Ein Schüler, der die siebte (7.) Klasse besucht oder älter ist, kann an das Gericht oder die Strafverfolgungsbehörden verwiesen werden, wenn er das Problem des Schulschwänzens nicht löst oder nicht an Präventionsmaßnahmen der Jugendgerichtsbarkeit teilnimmt. Die Überweisung muss folgende Angaben enthalten:
      • die Anwesenheitsliste des Schülers;
      • einen Bericht über die evidenzbasierten alternativen Interventionen, die der Distrikt vor der Überweisung eingesetzt hat, wie z. B. die Schulschwänzer-Präventionsklasse, das Anwesenheitsgericht, die Jugendgerichtshilfe, sowie die Ergebnisse jeder Intervention;
      • den Namen und die Kontaktinformationen des Distriktbeauftragten für Schüler und Familien; und
      • alle anderen Informationen, die der Spezialist für Schulverweigerung des Bezirks für relevant hält.
    • Wenn ein Schüler an ein Gericht oder eine Strafverfolgungsbehörde verwiesen wird, setzt der Schüler- und Familienberater des Bezirks die Zusammenarbeit mit dem Schüler und seiner Familie während des Gerichtsverfahrens fort.

SCHULISCHE ANWESENHEITSVERFAHREN

  1. Die einzelnen Schulen können Interventionen und Sanktionen gemäß den schulinternen Verfahren für die Anwesenheit vorsehen:
    • Jede Schule kann ihre eigenen Verfahren und Regeln festlegen, um Belohnungen und Konsequenzen in Bezug auf Anwesenheit und Verspätung vorzusehen. Lokale Richtlinien und Regeln müssen mit dieser oder einer anderen Distriktrichtlinie übereinstimmen und dürfen nicht im Widerspruch dazu stehen. Belohnungsprogramme müssen allen Schülern, die sich dafür qualifizieren, offen stehen.
    • Die örtlichen Richtlinien und Verfahren für die Anwesenheit und das Zuspätkommen müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Sekundarbereich oder den Grundschulbereich genehmigt werden.
    • Die Richtlinien und Verfahren für die Schulanwesenheit und das Zuspätkommen müssen mit den Gesetzen von Utah, den Vorschriften des Utah State Board of Education und den Richtlinien des Provo City School District übereinstimmen.
    • Die Schulleitung informiert die Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigten jährlich über die genehmigten Maßnahmen und Verfahren für die Anwesenheit und das Zuspätkommen in der Schule. 12
  2. Die Berechtigung zur Teilnahme an Aktivitäten gemäß der Schulordnung Nr. 3510, Schüleraktivitäten, kann durch Schulschwänzen beeinträchtigt werden. Schüler können an dem Tag, der auf die Ausstellung eines Bescheids über das Fernbleiben vom Unterricht oder eines Bescheids über die Verletzung der Schulpflicht folgt, von der Teilnahme an allen schulischen Aktivitäten ausgeschlossen werden, die eine Teilnahmeberechtigung erfordern. Die Teilnahmeberechtigung kann durch die Teilnahme an einem genehmigten schulischen Interventionsprogramm wiederhergestellt werden.
  3. Programme wie z. B. das Nachholen von Anwesenheit, Nachsitzen oder beaufsichtigtes Lernen können als Teil der Anwesenheits- und Verspätungsrichtlinien und -verfahren einer örtlichen Schule eingesetzt werden. Solche Programme können auch dazu verwendet werden, die Teilnahmeberechtigung an Aktivitäten wiederherzustellen. Durch die Teilnahme an einem Programm wird die Abwesenheit oder das Zuspätkommen eines Schülers nicht aus seiner Schulakte gestrichen.
  4. Lokale Schulanwesenheitsrichtlinien können Verfahren für das Schwänzen einzelner Klassen oder unentschuldigtes Fehlen während eines Teils des Tages, der weniger als die Hälfte des Schultages ausmacht, beinhalten. Solche lokalen Verfahren müssen den Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten offengelegt werden, in Bezug auf die Konsequenzen/Eingriffe angemessen abgestuft sein und mit den evidenzbasierten Strategien und Grundsätzen in dieser Richtlinie übereinstimmen. 

BERECHTIGUNG ZUR MITGLIEDSCHAFT VON STUDENTEN UND EINSCHREIBUNG

  1. Bei Schülern, die in erster Linie an einem Programm mit Anwesenheitsüberprüfung (Präsenzunterricht) teilnehmen, darf der Distrikt einen Schüler nicht als teilnahmeberechtigten Schüler zählen, wenn der teilnahmeberechtigte Schüler an den vorangegangenen zehn (10) aufeinanderfolgenden Schultagen unentschuldigt gefehlt hat. Der Distrikt muss den Anmeldestatus von Schülern mit zehn (10) aufeinanderfolgenden unentschuldigten ganztägigen Abwesenheiten aktiv überprüfen und bestätigen. Diese Bestimmung wird häufig als "10-Tage-Abwesenheitsregel" bezeichnet.
    • Wenn ein Schüler zehn (10) aufeinanderfolgende unentschuldigte ganztägige Abwesenheiten hat und weder der Schüler noch die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den Schulbehörden Kontakt aufgenommen haben oder auf eine Kontaktaufnahme durch diese reagiert haben, um einen Grund für die Abwesenheit zu nennen, unternimmt die Schulverwaltung nachweislich und in gutem Glauben Anstrengungen, mit den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers Kontakt aufzunehmen, um den Status und das Wohlergehen des Schülers zu ermitteln. Die Bemühungen umfassen Folgendes:
      • stellt die Schule den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Mitteilung über besorgniserregende Anwesenheit aus, wie in den abgestuften Reaktionen auf Schulschwänzen und chronisches Fernbleiben von der Schule beschrieben;
      • sendet die Schule die Mitteilung "10 aufeinanderfolgende Tage" an die von den Eltern/Erziehungsberechtigten angegebenen Kontaktinformationen;
      • wenn die Kommunikation über Nachrichten erfolglos ist, kann die Schule versuchen, einen Hausbesuch zu machen, um die 10-tägige Kündigungsfrist persönlich auszustellen; und/oder
      • Nach dem Ermessen der Schulleitung können die Abwesenheiten entschuldigt werden, unabhängig davon, ob die Eltern die Schule kontaktiert oder um eine Entschuldigung gebeten haben, solange die Schulleitung Grund zu der Annahme hat, dass die Abwesenheit entschuldbar ist. Die Entscheidung eines Administrators, ein Fernbleiben zu entschuldigen, wird im Schülerinformationssystem (PowerSchool) dokumentiert.
    • Nachdem die Schule nach bestem Wissen und Gewissen erfolglos versucht hat, mit dem Schüler oder den Eltern/Erziehungsberechtigten in Kontakt zu treten, informiert sie die Eltern/Erziehungsberechtigten schriftlich darüber, dass die Einschreibung des Schülers zurückgezogen wurde. Das Schreiben enthält die Daten der Abwesenheiten des Schülers und die bisherigen Versuche der Schule, mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Kontakt zu treten, und informiert die Eltern/Erziehungsberechtigten darüber, dass die Schule die Anmeldung des Schülers wegen übermäßiger unentschuldigter Abwesenheiten in Folge zurückziehen wird. Die Schule sendet eine Kopie des Schreibens an die Abteilung für Schüler und Familie, um sie möglicherweise an die Justizbehörden der Stadt oder des Bezirks zu verweisen. 
    • Wenn verlässliche Beweise oder Informationen vorgelegt werden, die bestätigen, dass der Schüler nicht mehr innerhalb der Bezirksgrenzen wohnt, muss die Schule die Schülerdaten an die neue Schule schicken und im Schülerinformationssystem des Bezirks (PowerSchool) anpassen und aktualisieren. Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht beabsichtigen, den Schüler in die Schule zu schicken, wird der Fall an die Abteilung für Schüler- und Familiendienste zur weiteren Prüfung und zum Abgleich des Anmeldestatus des Schülers weitergeleitet.
    • Ungeachtet dessen darf ein Schüler, der als McKinney-Vento-Schüler eingestuft ist oder Sonderschulunterricht oder damit zusammenhängende Dienstleistungen erhält, nicht ohne Genehmigung des Direktors für Sonderschulunterricht und/oder des Direktors für Schüler- und Familiendienste exmatrikuliert werden.
  2. Bei Schülern, die an einem Learner Validated Program (Online- oder virtuelles Lernen) teilnehmen, kann der Distrikt einen Schüler nicht als förderfähigen Schüler zählen, wenn der Distrikt in den vorangegangenen zehn (10) aufeinanderfolgenden Schultagen nicht persönlich mit dem Schüler gearbeitet hat.
    • Ein von Lernenden validiertes Programm ist ein Distriktprogramm, das aus berechtigten, eingeschriebenen Schülern besteht, die über ein Online-Lernprogramm, ein gemischtes Lernprogramm oder ein kompetenzbasiertes Lernprogramm unterrichtet werden. Das Gesetz von Utah schreibt vor, dass der Distrikt den fortlaufenden Immatrikulationsstatus für einzelne Schüler, die an einem von Lernenden validierten Programm teilnehmen, dokumentiert.
    • Schüler, die in einem von einem Lernenden validierten Programm eingeschrieben sind, müssen sich mindestens alle zehn (10) Schultage in das Lernmanagementsystem des Kurses einloggen oder auf andere Weise Kontakt mit dem Lehrer aufnehmen, bis der Kurs abgeschlossen ist. Die Lehrkräfte verfolgen diese Anmeldung anhand der wöchentlichen Teilnahmeergebnisse. Die Eltern/Erziehungsberechtigten eines Schülers, der zwei (2) Wochen lang nicht teilnimmt, werden benachrichtigt und darauf hingewiesen, dass eine weitere Nichtteilnahme zum Ausschluss des Schülers aus dem Kurs führt. Bei einer Nichtteilnahme von mehr als zwanzig (20) Schultagen werden die Eltern/Erziehungsberechtigten vom Distrikt benachrichtigt und der Schüler aus dem Online-Kurs ausgeschlossen. 
    • Die Mitarbeiter der Schule/Bezirk werden regelmäßig die Anmeldungen der Schüler und andere Belege für das Engagement der Schüler verfolgen und den Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten Unterstützung bieten. Zusätzliche Verfahren und Anforderungen für die Messung der Einschreibung von Schülern in von Lernenden validierten Programmen können durch Verwaltungsanweisungen festgelegt werden.

RECHTSMITTELVERFAHREN

  1. Die Schulleitung ist befugt, bei unvorhergesehenen Umständen Ausnahmen von den oben genannten Verfahren zuzulassen.
  2. Ein Elternteil/Erziehungsberechtigter kann innerhalb von zehn (10) Schultagen Einspruch gegen den Bescheid über die Verletzung der Schulpflicht oder das Fernbleiben vom Unterricht einlegen. Alle Einsprüche müssen schriftlich erfolgen und sind an die Person zu richten, von der der Bescheid stammt. Wird innerhalb der oben genannten Frist keine Berufung eingelegt, ist die in der Mitteilung beschriebene Maßnahme endgültig. Im Falle eines Einspruchs haben die Eltern/Erziehungsberechtigten Anspruch auf Folgendes:
    • Innerhalb von zehn (10) Schultagen ab dem Datum des Einspruchs treffen sich die Eltern/Erziehungsberechtigten, der Schüler (falls zutreffend), der Lehrer (falls erforderlich) und ein Schul- oder Bezirksverwalter, um die Angelegenheit zu klären.
    • Falls die Angelegenheit bei dem Treffen mit dem Schulverwalter nicht gelöst werden kann, können die Eltern/Erziehungsberechtigten ein Treffen mit dem Direktor der Abteilung für Schüler- und Familienbetreuung beantragen. Die Entscheidung des Direktors für Schüler- und Familiendienste ist endgültig.
  3. Bei Angelegenheiten, die eine Suspendierung, einen Schulverweis oder eine Entlassung durch den Vorstand betreffen, haben die Eltern Anspruch auf die entsprechenden Verfahren, die in der Vorstandsdirektive Nr. 3205, Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, festgelegt sind.

Verabschiedet/Genehmigt

August 13, 2013

Aktualisiert durch das Bezirkskabinett: Juli 31, 2023

Politik und Formulare

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