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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1546 Beurteilungen von Verwaltungspersonal

Schriftliche Beurteilungen

Der Superintendent oder sein Beauftragter nimmt jährlich eine schriftliche Beurteilung des Verwaltungspersonals vor. Der Superintendent stellt sicher, dass alle Schulleiter und Verwaltungsangestellten des Distrikts mindestens einmal jährlich, spätestens jedoch am 30. Juni, eine zusammenfassende schriftliche Bewertung durch den jeweiligen Vorgesetzten erhalten. Die Schulleiter sind für die Beurteilung der stellvertretenden Schulleiter verantwortlich.

Neu ernannte Verwaltungsbeamte erhalten außerdem spätestens am 15. November eines jeden Schuljahres eine Zwischenbewertung ihrer Leistungen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Superintendenten, dass die Bewertungen häufiger vorgenommen werden. Eine Kopie der Beurteilungsstandards und des Beurteilungsinstruments wird dem Administrator zur Verfügung gestellt.

Auf Verlangen des Verwaltungsrats legt der Superintendent den Nachweis vor, dass er die geforderten Beurteilungen durchgeführt hat, und versichert, dass andere administrative Beurteilungen gemäß der vorgeschriebenen Praxis von unterstellten Verwaltungsbeamten durchgeführt wurden.

Genehmigt durch den Bildungsrat:

August 13, 2013

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