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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1543 Verwaltungspersonal: Pflichten von Schulleitern

Aufgaben der Schulleiter

Schulleiterinnen und Schulleiter müssen:

  1. die primäre pädagogische Leitung der Schule, der er zugewiesen ist, übernehmen. Als oberster Verwaltungsbeamter der Schule und Aufsichtsbehörde für das Unterrichtsprogramm hat der Schulleiter die Führung bei der Schaffung eines Umfelds zu übernehmen, das einen kompetenten, kreativen Unterricht und optimales Lernen ermöglicht. In Anerkennung des Wertes des Teamansatzes sollte die Aufsicht durch Ermutigung und Unterstützung des Unterrichtsprogramms erfolgen, das den Lehrkräften die Möglichkeit gibt, zu wachsen und sich zu entwickeln.
  2. Er ist die Verwaltungsbehörde der Schule im Rahmen des Gesetzes, der Schulordnung und der Anweisungen des Superintendenten.
  3. Unterrichtung des Personals über die vom Bildungsrat erlassenen Schulvorschriften.
  4. den Superintendenten, die zuständigen Verwaltungsassistenten und andere Verwaltungsbeamte umfassend über den Zustand und die Bedürfnisse der Schule zu informieren.
  5. Regelmäßige und gründliche Inspektionen von Schuleigentum durchführen und dem Superintendenten gegenüber für dieses Eigentum verantwortlich sein.
  6. Unterstützung des Lehrplanpersonals bei der Beurteilung, Entwicklung und Bewertung des Lehrplans der Schule sowie bei der Planung, Anpassung und Terminierung der Lehrveranstaltungen für die Schüler.
  7. Treffen Sie alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz des Personals und der Schüler in der Schule während der Schulzeit. Sorgen Sie für die Sicherheit und Betreuung der Kinder im Falle eines Brandes, eines Unwetters oder einer anderen plötzlichen Gefahr für die Schulanlage und sorgen Sie dafür, dass die Schüler und Lehrer angemessen geschult sind, um solche Pläne während dieser Ereignisse durchzuführen.
  8. Im Interesse der Schüler und des Personals sollten die Ressourcen der Schule so eingesetzt werden, dass die Aktivitäten auf dem Schulhof 30 Minuten vor Schulbeginn, während der Schulzeit und nach Abfahrt des letzten Busses nach der Schule beaufsichtigt werden können.
  9. Überwachung der angewandten Disziplinarverfahren und Meldung an den Superintendenten oder die von ihm beauftragte Behörde über alle unzulässigen Arten von Strafen, die nach den Richtlinien des Schulrats verboten sind.
  10. Abgabe von Empfehlungen für die Entlassung von Lehrern innerhalb der Schule.
  11. Nach Bedarf Bewertung und Berichterstattung über die Effizienz jedes Mitglieds des Lehrkörpers der Schule gemäß einem festgelegten Plan zur Bewertung der Lehrer.
  12. Mitwirkung bei der Aufstellung des Schulbudgets und Führung der erforderlichen Geschäftsbücher und Ausfüllen der erforderlichen Geschäftsformulare.
  13. Bestellung von genehmigtem Material, Lehrbüchern, Ausrüstung und allen für den Schulbetrieb erforderlichen Materialien.
  14. Verwaltung eines Buchhaltungssystems für alle Gelder aus Schüleraktivitäten, Cafeterias, Schülergebühren oder Bußgeldern, Bewirtungen, Geschenken und genehmigten Eltern- und Schülergruppen innerhalb der Schule. Diese Buchführung muss mit einem zentralen Kontenplan übereinstimmen und unter der Aufsicht des Superintendenten oder der beauftragten Behörde durchgeführt werden. Sie melden den Verwaltungsstellen unverzüglich, vollständig und schriftlich jeden Verstoß gegen die Gesetze, Regeln und Richtlinien für Buchhaltung und Einkauf.
  15. Sofortige, vollständige und schriftliche Meldung an die Verwaltung über jede Verletzung der Eigentumsrechte des Distrikts innerhalb der Schule oder über jede Verletzung eines Schülers oder eines Mitglieds des Personals, die sich zu einem Zeitpunkt oder an einem Ort ereignet, an dem die Rechte oder Pflichten der Schulen betroffen sein könnten.
  16. Bearbeitung von Beschwerden über die Schule, Untersuchung dieser Beschwerden und Weiterleitung von Fällen, die der Schulleiter nicht zufriedenstellend lösen kann, an den direkten Vorgesetzten.
  17. Leitung und Beaufsichtigung des Fachpersonals, des klassifizierten Personals und des stundenweise beschäftigten Lehrpersonals im Schulgebäude und jährliche Beurteilung der einzelnen Mitglieder.
  18. Sie sind verantwortlich für eine gute Öffentlichkeitsarbeit mit Gruppen in der Gemeinde, einschließlich der Eltern-Lehrer-Organisation und anderer Organisationen, und für die Nutzung von Ressourcen der Gemeinde und von Fachleuten zur Bereicherung des Lernprogramms.
  19. Meldung an den zuständigen Verwalter, wenn eine längere Abwesenheit von der Schule erforderlich ist, und Angabe der Person, die die Abwesenheit des Schulleiters vertritt.
  20. Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, die vom Superintendenten oder dem designierten Schulverwalter zugewiesen werden können.
  21. In Übereinstimmung mit den vom Vorstand verabschiedeten Richtlinien, Regeln und Vorschriften ist er für die detaillierte Organisation des Schulprogramms, die Zuweisung von Aufgaben an die Mitarbeiter und die Verwaltung des Unterrichtsprogramms für das reguläre Schuljahr und das erweiterte Sommerprogramm verantwortlich.
  22. Sie sind für die Wartung und Instandhaltung des Schulgebäudes verantwortlich.
    • Melden Sie alle Notfälle dem Superintendenten oder dem für den Betrieb zuständigen Verwalter.
    • Sie sind für die Sicherheit der physischen Einrichtungen verantwortlich.
    • Durchführung einer monatlichen Gebäudeinspektion im Beisein des Hausmeisters. Der Inspektionsbericht, in dem alle erforderlichen Reparaturen aufgeführt sind, ist dem Betriebsleiter rechtzeitig vorzulegen.
  23. Versorgen Sie alle neuen Mitarbeiter mit ausreichenden Informationen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können.

Genehmigt durch den Bildungsrat:

August 13, 2013

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