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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1535 Die Beziehung zwischen Vorstand und Geschäftsleiter

Der erfolgreiche Betrieb von Schulen erfordert eine enge, effektive Arbeitsbeziehung zwischen dem Vorstand, dem Superintendenten und dem Geschäftsleiter. Die Beziehungen müssen von Vertrauen, gutem Willen und Offenheit geprägt sein. Als das gesetzlich vorgesehene Leitungsgremium hat der Vorstand die letzte Autorität innerhalb des Bezirks. Der Vorstand übt die Befugnisse aus, die das Gesetz ausdrücklich vorschreibt oder impliziert. Der Geschäftsführer ist der professionelle Berater des Vorstands, an den der Vorstand die Verantwortung delegiert, einschließlich der Befugnisse, die für die Verwaltung der Finanzen des Distrikts in Übereinstimmung mit den Vorstandsrichtlinien und den Gesetzen des Bundes und der Länder erforderlich sind.

Der kaufmännische Leiter ist als oberster Finanzbeamter des Vorstands für die Verwaltung der Distriktfinanzen und anderer Verantwortungsbereiche verantwortlich, die in den geltenden Gesetzen und Richtlinien des Distrikts festgelegt sind. Der Vorstand legt in Zusammenarbeit mit dem Superintendenten die Aufgaben des Geschäftsführers fest und nutzt sie als Grundlage für die Bewertung der Leistung des Geschäftsführers. Sofern nicht ausdrücklich eingeschränkt, kann der Business Administrator die Ausübung aller Befugnisse und die Erfüllung aller Pflichten, die ihm durch die Distriktpolitik oder einen Beschluss des Vorstands auferlegt werden, an andere Mitarbeiter delegieren. Die Delegation von Befugnissen oder Pflichten entbindet den Business Administrator nicht von der Verantwortung für die im Rahmen einer solchen Delegation getroffenen Maßnahmen.

Um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, müssen die Vorstandsmitglieder mit den Abläufen innerhalb der Schulverwaltung vertraut sein. Die Geschäftsleitung wird mit dem Vorstand zusammenarbeiten, um Kommunikationsverfahren einzurichten, die das Verständnis der Vorstandsmitglieder für die Finanzen und andere Vorgänge im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsleitung verbessern.

Der Vorstand erwartet vom Geschäftsführer, dass er seine gesetzlichen Pflichten erfüllt und genaue Aufzeichnungen über alle Einnahmen und Ausgaben des Schulbezirks, alle Vorstandssitzungen und alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen des Vorstands führt. Der Vorstand verlässt sich bei finanziellen Angelegenheiten, die den Betrieb der Schulen betreffen, auf den Rat und das Fachwissen des Geschäftsführers. Der Vorstand macht den kaufmännischen Leiter für die Richtigkeit, Integrität und rechtzeitige Weitergabe dieser Informationen an den Vorstand und den Superintendenten verantwortlich. Der kaufmännische Leiter ist dem Vorstand gegenüber für seine Leistung rechenschaftspflichtig. Der Vorstand bewertet den Geschäftsverwalter jedes Jahr.

Genehmigt durch den Bildungsrat:

August 13, 2013

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