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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1500 Ernennung zum Superintendenten, Amtszeit und Interimsernennung

Ernennung

Der Vorstand ernennt einen Distrikt-Superintendenten für Schulen, der als oberster Exekutivbeamter des Vorstands fungiert.

Der Distrikt verteidigt den Superintendenten, hält ihn schadlos und stellt ihn von allen Forderungen, Ansprüchen, Klagen und Gerichtsverfahren frei, die gegen den Superintendenten in seiner persönlichen Eigenschaft oder in seiner offiziellen Eigenschaft als Vertreter und Angestellter des Distrikts vorgebracht werden, vorausgesetzt, dass der Superintendent im Rahmen seiner Anstellung gehandelt hat und unter Ausschluss von strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, und dass eine solche Haftpflichtdeckung im Rahmen der Befugnis des Distrikts liegt, diese nach staatlichem Recht bereitzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden werden einzelne Vorstandsmitglieder in keinem Fall als persönlich haftbar für die Freistellung des Superintendenten von solchen Forderungen, Ansprüchen, Klagen, Aktionen und Gerichtsverfahren angesehen.

Die Ernennung eines neuen Superintendenten erfolgt spätestens auf der ersten Sitzung des Verwaltungsrats im Juni.

Entlohnung und Leistungen

Der Verwaltungsrat schließt einen Arbeitsvertrag ab, in dem die Vergütung des Superintendenten für seine Dienste festgelegt wird.

Dauer der Amtszeit

Die Amtszeit des Superintendenten beginnt am 1. Juli und gilt für zwei Jahre, bis ein Nachfolger ernannt und qualifiziert ist. Im Interesse der Stabilität und der Fortführung der Arbeit kann der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen den Vertrag jedes Jahr um zwei Jahre verlängern.

Automatische Vertragsverlängerung verboten

Der Verwaltungsrat darf mit dem Superintendenten keinen Arbeitsvertrag abschließen, der eine automatische Verlängerungsklausel enthält.

Vorläufige Ernennung

Wird die Ernennung eines Interims-Superintendenten erforderlich, weil das Amt des Superintendenten unbesetzt ist, ernennt der Verwaltungsrat in einer öffentlichen Sitzung einen Superintendenten für einen unbestimmten Zeitraum, der ein Jahr nicht überschreiten darf und mit der Ernennung und Befähigung eines neuen Superintendenten endet.

Eine Interimsernennung ist jedoch begrenzt, wenn sie in der Zeit zwischen einem Wahltag, an dem ein neues Verwaltungsratsmitglied gewählt wird, und dem Datum, an dem das neue Verwaltungsratsmitglied oder die neuen Verwaltungsratsmitglieder ihr Amt antreten, erfolgt. (Wenn alle Vorstandsmitglieder, die sich zur Wahl gestellt haben, wiedergewählt werden, gilt diese Beschränkung nicht). Im Rahmen dieser Einschränkung kann der Vorstand nur eine vorläufige Ernennung vornehmen, die ausläuft, sobald das neue Vorstandsmitglied sein Amt antritt und ein neuer Superintendent vom neu konstituierten Vorstand ernannt wird. '

Rechtliche Hinweise & Synopse:

Utah Code Ann. 53G-4-301

Superintendent der Schulen -Ernennung - Qualifikationen - Amtszeit - Entschädigung

Genehmigt durch den Bildungsrat: 

August 13, 2013

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