Letzte Änderung: Dezember 5, 2023
Richtlinie 3418 P1 Medizinische Empfehlungen von Schulpersonal an Eltern/Erziehungsberechtigte
Medizinische Empfehlungen des Schulpersonals
Schulangestellte können den Eltern oder dem/den Erziehungsberechtigten eines Schülers Informationen und Beobachtungen über die Leistungen des Schülers übermitteln:
- Fortschritt;
- Gesundheit und Wellness;
- soziale Interaktionen; und/oder
- Verhalten
Schulangestellte können ein Formular zur Bewertung des Gesundheitszustands ausfüllen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schülers dies wünschen, um einem zugelassenen Arzt Informationen zukommen zu lassen.
Darüber hinaus kann ein Schulangestellter Informationen und Beobachtungen über einen Schüler zwischen den Mitarbeitern der Schule weitergeben. Schulangestellte können einen Schüler auch an anderes geeignetes Schulpersonal und andere Stellen verweisen, einschließlich Überweisungen und Kommunikation mit einem Schulberater/Sozialarbeiter oder anderen an der Schule tätigen psychosozialen Fachkräften.
Wenn ein Schulmitarbeiter glaubt, dass ein Schüler gefährdet ist
- Selbstmordversuch,
- körperliche Selbstbeschädigung, oder
- andere zu schädigen,
dann kann der Mitarbeiter den Schüler zu den Selbstmordgedanken, dem selbstschädigenden Verhalten oder den Gedanken, anderen zu schaden, befragen, um den Schüler an geeignete Präventionsdienste zu verweisen und die Eltern oder den/die Erziehungsberechtigten des Schülers zu informieren. Die Befragung ist jedoch auf das Maß zu beschränken, das für die Überweisung an Präventionsdienste erforderlich ist, oder um die Eltern oder den/die Erziehungsberechtigten auf das wahrgenommene Risiko aufmerksam zu machen.
Ist ein Mitarbeiter der Schule der Ansicht, dass eine Situation vorliegt, die eine ernsthafte Bedrohung für das Wohlergehen eines Schülers darstellt, benachrichtigt er unverzüglich die Eltern oder den/die Erziehungsberechtigten des Schülers. Der Schulangestellte kann im Falle eines Notfalls, während sich der Schüler in der Schule aufhält, im Einklang mit den bei der Einschreibung des Schülers bereitgestellten Notfallinformationen geeignete medizinische Fachkräfte konsultieren oder hinzuziehen.
Die Schule benachrichtigt die Eltern oder den/die Erziehungsberechtigten eines Schülers, der:
- mit Selbstmord droht; oder
- in einen Vorfall von Mobbing, Schikane, Cyber-Mobbing, Belästigung oder Vergeltung verwickelt ist (entweder als Opfer oder als Täter).
Die Schule muss ein Protokoll erstellen und aufbewahren, aus dem hervorgeht, dass die Eltern oder der/die Erziehungsberechtigte(n) über die oben aufgeführten Drohungen oder Vorfälle informiert wurden. Das Protokoll ist ein privates Protokoll im Sinne des Government Records Access and Management Act (GRAMA).
Das Verfahren zur Benachrichtigung der Eltern oder des/der Erziehungsberechtigten besteht aus folgenden Schritten:
- Der Schulleiter oder ein von ihm Beauftragter versucht, persönlich mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen, wenn die Schule von einer Bedrohung oder einem der oben genannten Vorfälle Kenntnis erhält. Wenn ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist, können die Eltern oder Erziehungsberechtigten telefonisch kontaktiert werden.
- Der Kontakt mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten muss in einem "Eltern/Erziehungsberechtigten-Benachrichtigungsprotokoll über Mobbingvorfälle oder Selbstmorddrohungen von Schülern" dokumentiert werden.
Eine Kopie des "Eltern/Erziehungsberechtigten-Benachrichtigungsprotokolls über einen Mobbingvorfall oder eine Selbstmorddrohung" wird den Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers, auf den sich das Protokoll bezieht, auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Nach dem Abschluss des Schülers löscht der Schulbezirk auf Antrag des Schülers die Aufzeichnungen über die Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Schulen können Schüler nicht zur Einnahme bestimmter Medikamente oder Behandlungen verpflichten
Die Angestellten der Schule dürfen nicht verlangen, dass ein Schüler ein bestimmtes Medikament, sei es ein rezeptfreies oder ein verschreibungspflichtiges, als Bedingung für den Schulbesuch einnimmt oder weiter einnimmt. Dies gilt nicht für Impfungen, die vom Gesundheitsministerium als Voraussetzung für den Schulbesuch verlangt werden.
Schulangestellte dürfen nicht:
- den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu empfehlen, dass ein Schüler ein Psychopharmakon einnimmt oder weiter einnimmt;
- von einem Schüler die Einnahme eines Psychopharmakons als Voraussetzung für den Schulbesuch zu verlangen;
- den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu empfehlen, eine psychiatrische oder psychologische Behandlung für einen Schüler zu suchen oder in Anspruch zu nehmen;
- eine psychiatrische oder verhaltensmedizinische Bewertung oder ein psychologisches Screening, einen Test, eine Bewertung oder eine Beurteilung eines Schülers durchzuführen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die Anforderungen des Individuals with Disabilities Education Act und seiner nachfolgenden Änderungen zu erfüllen; oder
- eine Anzeige wegen Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung bei den Behörden, einschließlich der Abteilung für Schüler- und Familienbetreuung, ausschließlich oder hauptsächlich aufgrund der Weigerung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten erstatten:
- eine psychiatrische, psychologische oder verhaltenstherapeutische Behandlung eines Schülers, einschließlich der Verabreichung eines Psychopharmakons an einen Schüler; oder
- eine psychiatrische oder verhaltensbezogene Beurteilung eines Schülers.
Schulangestellte können jedoch eine Meldung machen, die ansonsten nach den oben genannten Leitlinien verboten wäre, wenn die Unterlassung der Maßnahme ein ernsthaftes, unmittelbares Risiko für die Sicherheit des Schülers oder die Sicherheit anderer darstellen würde.
Schulpsychologen und Berater können Behandlung oder Bewertung empfehlen
Ein Schulberater oder eine andere psychosoziale Fachkraft, die in Übereinstimmung mit dem Mental Health Professional Practice Act handelt oder durch das State Board of Education zugelassen ist und im Schulsystem arbeitet, darf:
- ein psychiatrisches oder verhaltensmedizinisches Gutachten für einen Schüler empfehlen, aber nicht vorschreiben;
- eine psychiatrische, psychologische oder verhaltenstherapeutische Behandlung eines Schülers empfehlen, aber nicht vorschreiben;
- den Eltern oder dem/den Vormund(en) auf deren ausdrücklichen Wunsch eine Liste von drei oder mehr Gesundheitsfachkräften oder -anbietern, einschließlich zugelassener Ärzte, Psychologen oder anderer Gesundheitsspezialisten, zur Verfügung stellen; und
- eine psychiatrische oder verhaltensmedizinische Beurteilung oder ein Screening, einen Test, eine Beurteilung oder eine Bewertung der psychischen Gesundheit eines Schülers durchführen; allerdings sind die vorherige schriftliche Zustimmung der Eltern oder des/der Erziehungsberechtigten des Schülers und eine zweiwöchige Mindestmitteilungsfrist erforderlich, bevor die verhaltensmedizinische Beurteilung oder das Screening, der Test, die Beurteilung oder die Bewertung der psychischen Gesundheit durchgeführt werden kann. Die Eltern bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n) können auf die zweiwöchige Mindestmitteilungsfrist verzichten. Diese schriftliche Zustimmung und Benachrichtigung ist jedoch nicht erforderlich, bevor ein Schüler befragt wird, von dem angenommen wird, dass er suizidgefährdet ist, sich körperlich selbst schädigt oder anderen Schaden zufügt, und zwar in dem Maße, wie es für die Überweisung an geeignete Präventionsdienste und die Benachrichtigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten über das wahrgenommene Risiko erforderlich ist.
Ausbildung und Disziplin
Der Distrikt schult das entsprechende Personal in der ordnungsgemäßen Anwendung dieser Richtlinien und Verfahren. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen diese Richtlinie wird durch die Disziplinierung der Mitarbeiter geahndet.
Datum der Genehmigung
September 21, 2015
Politik
Richtlinie Nr. 3418 Medizinische Empfehlungen von Schulpersonal an Eltern/Erziehungsberechtigte