Letzte Änderung: Oktober 6, 2023
3216 P1 Sorgerecht für Kinder: Rechte der Eltern/Erziehungsberechtigten
Definitionen
Gerichtsbeschluss
Im Rahmen dieses Verfahrens bezeichnet der Begriff "Gerichtsbeschluss" die schriftliche Anordnung eines Gerichts in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Kindern. Ein Gerichtsbeschluss kann sich mit Sorgerechtsfragen zwischen geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern, Vormündern oder Ersatzmüttern befassen. Eine gerichtliche Verfügung kann in Form eines Scheidungsurteils, einer einstweiligen Verfügung, einer Trennungsvereinbarung, einer Leihmutterschaftsvereinbarung oder einer Vormundschaft ergehen. Unabhängig von der Bezeichnung des Dokuments gilt der Begriff "Gerichtsbeschluss" für alle Gerichtsbeschlüsse, die das Sorgerecht für Kinder regeln. Gerichtsbeschlüsse können durch spätere Gerichtsbeschlüsse geändert werden. In der Regel ist der letzte Gerichtsbeschluss für die darin behandelte(n) Angelegenheit(en) maßgebend. Alle Bestimmungen einer Gerichtsverfügung, die nicht durch eine spätere Gerichtsverfügung geändert werden, bleiben in Kraft.
Alleiniges rechtliches und physisches Sorgerecht
Überträgt einem Elternteil/Vormund alle gesetzlichen Rechte, Pflichten und Befugnisse als Elternteil/Vormund, einschließlich der rechtlichen Befugnis, alle Entscheidungen zu treffen.
Gemeinsames gesetzliches Sorgerecht
Beide Elternteile/Erziehungsberechtigte haben das Recht, sich gemeinsam an der Erziehung des Kindes zu beteiligen. Das physische Sorgerecht wird in der Regel einem Elternteil/Erziehungsberechtigten zugesprochen. Der Elternteil/Erziehungsberechtigte mit dem physischen Sorgerecht hat das Recht, alle Entscheidungen zu treffen, die nicht ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind.
Gemeinsames rechtliches und physisches Sorgerecht
Die Eltern/Erziehungsberechtigten treffen gemeinsam Entscheidungen für das Kind und kümmern sich gemeinsam um die physische Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes.
Erziehungsplan
Ein Erziehungsplan ist in einem Scheidungsurteil enthalten und ist ein gerichtlich angeordneter Plan für die Erziehung eines Kindes, der die elterlichen Aufgaben auf beide Elternteile/Vormünder aufteilt. Der Erziehungsplan kann vorsehen, dass bestimmte Entscheidungen von beiden Elternteilen/Erziehungsberechtigten gemeinsam getroffen werden oder dass ein Elternteil/Erziehungsberechtigter die Befugnis erhält, die Entscheidung allein zu treffen.
Verfahren zum Sorgerecht für Kinder
Wenn ein Schüler an einer Schule des Schulbezirks eingeschrieben ist und die Eltern/Erziehungsberechtigten getrennt leben oder geschieden sind, muss die Schule feststellen, wer der sorgeberechtigte Elternteil/Erziehungsberechtigte ist, und diese Information in der Schülerakte vermerken. Sofern ein Gerichtsbeschluss nichts anderes vorsieht, können geschiedene Eltern, rechtlich getrennte Eltern oder Erziehungsberechtigte mit gemeinsamem Sorgerecht alle das Kind betreffenden Entscheidungen gemeinsam treffen, nachdem sie sich miteinander beraten haben. Wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter die Schule über Beschränkungen des Rechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils oder Erziehungsberechtigten auf Zugang zu dem Schüler oder dessen Unterlagen informiert, erhält die Schule eine Kopie des Gerichtsbeschlusses, in dem dies festgelegt ist, und hält sich an dessen Bestimmungen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Schulbezirk verpflichtet, den Federal Education and Privacy Rights Act (FERPA) einzuhalten. Wenn eine gerichtliche Anordnung im Widerspruch zu FERPA steht, muss der Bezirk die Anforderungen von FERPA erfüllen.
Die Schule ist niemals befugt, entgegen der eindeutigen Bedeutung eines Gerichtsbeschlusses zu handeln. Der Schulleiter und der School Resource Officer jeder Schule werden vom Bezirk in diesem Verfahren geschult. Bei Streitigkeiten zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schülers über die Ausbildung des Schülers und die Rechte der Eltern/Erziehungsberechtigten fordert der Bezirk von den Parteien eine Kopie der geltenden gerichtlichen Verfügung an, auf die sie sich berufen, und der Schulleiter oder der School Resource Officer legen diese gemäß ihrer Ausbildung aus. Ist der Schulleiter oder der Schulsachbearbeiter nicht in der Lage, den Konflikt zu lösen, wenden sie sich an den Assistant Superintendent of Student Services im District Office, um Unterstützung zu erhalten.
Wenn der stellvertretende Superintendent das Problem nicht lösen kann, ist er/sie befugt, einen Rechtsbeistand zu kontaktieren. Stellt der Rechtsbeistand fest, dass das Problem nicht durch Einsichtnahme in den entsprechenden Gerichtsbeschluss gelöst werden kann, muss das Problem von dem Gericht gelöst werden, das den Gerichtsbeschluss erlassen hat. Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, eine Klärung des Gerichtsbeschlusses durch das ausstellende Gericht zu erwirken Die Schule darf den Status quo eines Schülers nicht ändern, bis sie einen Gerichtsbeschluss erhält, der das Problem löst. Wenn der Schulbezirk feststellt, dass die Aufrechterhaltung des Status quo bis zum Erhalt eines Gerichtsbeschlusses dem Schüler ernsthaften Schaden zufügen würde, kann der Schulbezirk eine Notintervention durch das Gericht oder die Abteilung für Kinder- und Familienhilfe anstreben oder anderweitig im besten Interesse des Schülers handeln.
Sofern keine gerichtliche Anordnung vorliegt, haben Eltern und Erziehungsberechtigte mit und ohne Sorgerecht das Recht, an allen wichtigen schulischen, sozialen, sportlichen und kommunalen Veranstaltungen teilzunehmen und diese in vollem Umfang zu nutzen. Es ist den Eltern/Erziehungsberechtigten nicht gestattet, während der regulären Schulzeit ihre Eltern-/Erziehungszeit mit dem Kind zu verbringen. Dies gilt sowohl für die physische Elternzeit als auch für andere Methoden der Elternzeit, wie Telefon, E-Mail, Instant Messaging, Videokonferenzen und andere drahtgebundene oder drahtlose Technologien über das Internet oder per Satellit.
Wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil/Erziehungsberechtigter einen schriftlichen Antrag auf Benachrichtigung stellt und eine aktuelle Telefonnummer angibt, unternimmt die Schule angemessene Anstrengungen, um den nicht sorgeberechtigten Elternteil/Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen, wenn sein/ihr Schüler in der Schule verletzt wird oder erkrankt und in einer Einrichtung, die sich nicht auf dem Schulgelände befindet, medizinisch behandelt werden muss, oder wenn sein/ihr Kind suspendiert oder von der Schule verwiesen wird oder wenn ihm/ihr die Aufnahme verweigert wird.
Gemäß FERPA haben sowohl der sorgeberechtigte als auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil/Erziehungsberechtigte das Recht, die Bildungsunterlagen des Schülers innerhalb von 45 Tagen nach Antragstellung einzusehen und zu überprüfen. Die Schule fertigt Kopien der Schulunterlagen für die antragstellenden Eltern/Erziehungsberechtigten an, wenn diese nicht in der Lage sind, die Unterlagen zu prüfen und einzusehen. Die Schule ist nicht verpflichtet, Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie nicht von sich aus bereithält. Sowohl sorgeberechtigte als auch nicht sorgeberechtigte Eltern/Erziehungsberechtigte haben das Recht, die Berichtigung von ungenauen oder irreführenden Informationen in den Schulunterlagen ihres Kindes zu verlangen.
Sofern kein Gerichtsbeschluss vorliegt, hat der sorgeberechtigte Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte das Recht zu entscheiden, ob der Stiefelternteil eines Schülers das Recht hat, sich von der Schule abzumelden und Kopien der Unterlagen des Schülers zu erhalten. Wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil/Vormund den Zugang des Stiefelternteils bestreitet, ist der nicht sorgeberechtigte Elternteil/Vormund verpflichtet, eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, die die Rechte des Stiefelternteils klärt.
Wenn ein Mitarbeiter des Distrikts in einem Rechtsstreit, in den ein Kind verwickelt ist, als Zeuge aussagt, Unterlagen zur Verfügung stellt oder ein Unterstützungsschreiben verfasst, darf er nur objektive Sachinformationen in Bezug auf die Bildungserfahrungen des Kindes beisteuern, oder er wird dazu vorgeladen. In keinem Fall darf ein Mitarbeiter des Distrikts eine Präferenz äußern oder ein Urteil über die Lösung des Rechtsstreits abgeben.
Rechtliche Hinweise & Synopse
Utah Code 30-3-10.7
Erziehungsplan
Utah Code 30-3-32 & Utah Code 30-3-33(7)
Besuche (Elternzeit)
Utah Code 30-3-33(11)
Rechte des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Utah Code 30-3-33(12)
Bildungsaufzeichnungen
20 U.S.C. § 1232g
Bundesgesetz über Bildungs- und Datenschutzrechte (FERPA)
Utah Code 53G-9-202
Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten eines verletzten oder kranken Kindes
Utah Code 53G-8-204
Verfahren für Suspendierung und Ausschluss- Benachrichtigung der Eltern/Erziehungsberechtigten- Verteilung der Richtlinien
Angenommen
1. August 2013
Politik
Richtlinie Nr. 3216 Sorgerecht für Kinder: Rechte der Eltern/Erziehungsberechtigten