Navigation überspringen

Letzte Änderung: Dezember 1, 2023

Richtlinie 7110 P1 Beratende Bürgerausschüsse und Task Forces

Bei der Einrichtung von beratenden Bürgerausschüssen und Arbeitsgruppen werden die folgenden Leitlinien angewandt.

  1. Der spezifische Auftrag und Zweck wird dem Ausschuss schriftlich mitgeteilt, einschließlich:
    • Zweck des Ausschusses: spezifische(r) Bereich(e) der Untersuchung, Abgrenzung und Ergebnisse.
    • Die Dauer des Bestehens des Ausschusses wird bei der Einsetzung des Ausschusses angegeben. (Bei Bedarf kann der Vorstand den Ausschuss ermächtigen, seine Arbeit über das ursprüngliche Abschlussdatum hinaus fortzusetzen).
    • Die Mitgliedschaft.
    • Die Entwicklung von Normen als Leitstruktur für die Ausschussarbeit.
    • Ernennung eines Distriktleiters, der den Prozess einleitet, gefolgt von der Übergabe an ein Ausschussmitglied, dem mit Zustimmung des Gesamtausschusses die Führungsaufgaben übertragen werden, sobald der Ausschuss voll funktionsfähig ist. Andernfalls wird ein Ausschussvorsitzender vom Superintendenten/Vorstand ernannt.
  2. Der Superintendent/das Präsidium kann ein Ausschussmitglied auf der Grundlage des Interesses der betreffenden Person und der Einschätzung des Präsidiums hinsichtlich des potenziellen Beitrags, den die Person zur Erfüllung der Aufgaben des Ausschusses leisten kann, ernennen. Die Mitgliedschaft erfolgt auf Einladung.
  3. Der Ausschuss hat ausschließlich beratenden Charakter. Der Ausschuss gibt keine Entscheidungsbefugnisse ab.
  4. Mit der Zustimmung zur Mitarbeit in einem Ausschuss erklärt sich die betreffende Person bereit, die Richtlinien und Verfahren des Provo City School District einzuhalten. Sie verpflichten sich auch, die Richtlinien des Vorstands für einen beratenden Bürgerausschuss oder eine Arbeitsgruppe sowie alle für diesen Ausschuss entwickelten Normen, Richtlinien oder Verfahren einzuhalten.
  5. Andere Leitlinien für Ausschusssitzungen:
    • Der Ausschuss legt die Häufigkeit der Sitzungen, die Sitzungszeiten, die Sitzungsorte und die Art der Verteilung der Sitzungsankündigungen fest.
    • Der Ausschuss kann die Öffentlichkeit zu diesen Sitzungen einladen, wenn er dies für sinnvoll hält.
    • Der Ausschuss wird Sitzungsabläufe entwickeln, die die Erfüllung seiner Aufgaben am besten ermöglichen.
  6. Die Mitarbeiter des Distrikts stehen dem Ausschuss für Informationen, Daten und Beratungen zur Verfügung, und es können Einladungen für Präsentationen von externen Ressourcen/Agenturen angefordert werden.
  7. Führt der Ausschuss auf Ersuchen des Vorstands Anhörungen durch oder nimmt er öffentliche Stellungnahmen entgegen, so sind diese Sitzungen öffentlich.
  8. Die Ausgaben des Ausschusses können nur mit vorheriger Genehmigung des Superintendenten und/oder des Geschäftsführers genehmigt werden.
  9. Dem Vorstand werden in angemessenen Abständen regelmäßige Fortschrittsberichte vorgelegt. Die Berichte werden in einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrats vorgelegt und sind somit öffentlich zugänglich.
  10.  Dem Vorstand können sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsempfehlungen vorgelegt werden.

Angenommen

Januar 13, 2015

Politik

Richtlinie Nr. 7110 Beratende Bürgerausschüsse und Task Forces

de_DEDeutsch