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Letzte Änderung: Dezember 5, 2023

4021 P1: Verfahren zur Entfernung von Bibliotheksmaterialien

Die Fachkräfte der Schulbibliotheken entfernen unter der Leitung eines Bibliotheksspezialisten des Distrikts regelmäßig Bibliotheksmaterialien aus der Schulbibliothek, und zwar aus folgenden Gründen

  • Schlechte körperliche Verfassung 
  • Mangelnde Nutzung/Abmeldung durch Studenten 
  • Aufnahme von ungenauen oder veralteten Informationen

Bücher werden auch entfernt, wenn sie gegen staatliches Recht bezüglich sensibler Materialien verstoßen; in diesem Fall bezieht sich "sensibel" auf pornografische oder unanständige Materialien. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn ein Schüler des Distrikts, ein Elternteil/Vormund eines Schülers des Distrikts oder ein Angestellter des Distrikts einen Antrag auf Entfernung eines Buches/Bibliotheksmediums aus der Bibliothek aufgrund von pornografischem oder unanständigem Material stellt.

  1. Ein Schüler des Distrikts (der eingeschrieben ist und die Schule besucht), ein Elternteil/Vormund eines Schülers des Distrikts (der eingeschrieben ist und die Schule besucht) oder ein Mitarbeiter des Distrikts reicht F2: Antrag auf Entfernung von Bibliotheksmaterial ein. Bei diesem Antrag muss der Erziehungsberechtigte oder Mitarbeiter (nicht aber der Schüler) bestätigen, dass er das Buch/die visuellen Medien vor der Einreichung vollständig gelesen hat. Jede Person kann maximal drei F2: Anträge auf Entfernung von Bibliotheksmaterial pro Schuljahr einreichen. Einzelpersonen können Anträge auf Überprüfung von Bibliotheksmaterial über die Hotline des Utah State Board of Education einreichen. Das State Board leitet die Anliegen an den Distrikt weiter; das Distriktpersonal weist die anfragende Partei an, F2: Request to Remove Library Material auszufüllen.
  2. In dem Bestreben, Probleme auf der niedrigsten Ebene zu lösen, erhält ein Schulverwalter der vertretenen Schule den Antrag F2: Antrag auf Entfernung von Bibliotheksmaterial und trifft/bespricht sich mit dem Antragsteller, um den Antrag und das Verfahren zu überprüfen. Wenn der Antragsteller fortfahren möchte, wird der Antrag F2: Antrag auf Entfernung von Bibliotheksmaterial an einen Bezirksverwalter weitergeleitet.
  3. In dem Bestreben, Probleme auf der niedrigsten Ebene zu lösen, erhält ein Bezirksverwalter den Antrag F2: Antrag auf Entfernung von Bibliotheksmaterial und trifft sich mit dem Antragsteller, um den Antrag und das Verfahren zu überprüfen. Dies geschieht innerhalb von zehn Schultagen nach dem vorherigen Treffen mit dem Schulverwalter. Wenn der Antragsteller das Verfahren fortsetzen möchte, setzt der Bezirksverwalter den Antragsteller und den Buch-/Medientitel auf die Liste für das District Library Materials Review Committee.
  4. Der Distriktverwalter führt den Vorsitz in jedem Distriktausschuss für Materialprüfung und lädt die folgenden Mitglieder in den Ausschuss ein:
    • Zwei Schulverwalter
    • Drei Lehrkräfte für englische Sprache (mindestens eine/r von der Schule, an der der Antrag gestellt wurde)
    • Eine Bibliotheksfachkraft der Schule oder des Bezirks
    • Vier Eltern/Erziehungsberechtigte von Distriktschülern, wobei mindestens ein Elternteil von der Schule kommen muss, an der der Antrag/die Anträge gestellt wurden. Die Schulleiter bitten die Leitung der PTA/PTO und des Schulgemeinschaftsrats um die Ermittlung potenzieller Elternvertreter. Der Distriktadministrator berät sich mit dem Distriktkoordinator für Vielfalt und Chancengleichheit, um sicherzustellen, dass die Ausschüsse verschiedene Gruppen in der Gemeinde vertreten.
    • Der Bewerber und seine Verwandten dürfen nicht im Ausschuss für ein von ihnen eingereichtes Buch mitarbeiten.
  5. Jeden Monat (September bis Mai) tritt ein Ausschuss für die Überprüfung von Bibliotheksmaterialien des Bezirks zusammen, um die Liste der gefährdeten Bücher zu überprüfen. Es werden Gruppen für die Grund- und Sekundarstufe gebildet. Jeden Monat werden jedem Ausschuss etwa 3 bis 4 Kapitel oder maximal 10 bis 12 Bilderbücher zur Lektüre über zwei Monate zugewiesen. Der Ausschussvorsitzende wählt die Bücher in der Reihenfolge aus, in der sie auf der Leseliste stehen. Die Bücher werden den Ausschusslehrern vom Distrikt zur Verfügung gestellt. Während die Liste der angefochtenen Bücher veröffentlicht wird (zusätzlich zu der Entscheidung des Ausschusses über das Buch, wenn diese getroffen wird), bleiben die Namen der Ausschussmitglieder und der Antragsteller vertraulich. Mitglieder der Öffentlichkeit, einschließlich Schüler, Eltern und Angestellte, können den Mitgliedern des Ausschusses, die ein Buch auf der Liste prüfen, über F3: Library Materials Review Public Input schriftliches Feedback geben. Während des Überprüfungsprozesses sollten die Ausschussmitglieder öffentlichen Input und Lobbying aus allen Quellen außerhalb des offiziellen F3-Feedback-Tools vermeiden.
  6. 6. Jeder Ausschuss tritt einen Monat lang zusammen, um die Anträge zu prüfen und die Bücher zu sichten, und zwei Monate später tritt er erneut zusammen, um über den Antrag zu beraten und abzustimmen. Die Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen. Wenn der Ausschuss beschließt, das Buch zu entfernen, werden alle Schulen der jeweiligen Stufe (Grundschule oder Sekundarstufe) das Buch/die Bücher innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung aus den Schulbibliotheken entfernen. Der Sekundarschulausschuss kann eine Entscheidung für die Mittelstufe und eine andere Entscheidung für die Oberstufe treffen.
  7. Der Vorsitzende des Ausschusses teilt die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller, dem Schulverwalter, dem Spezialisten für Schulbibliotheken und dem Spezialisten für Bezirksbibliotheken innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Entscheidung schriftlich mit. Bücher können frühestens vier Jahre nach einer Überprüfung durch den Ausschuss erneut für eine Entfernung in Betracht gezogen werden.
  8. Wenn die Person, die den Antrag auf Einsichtnahme in die Bibliotheksmaterialien gestellt hat, mit der Entscheidung des Ausschusses nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von zehn Schultagen nach der Entscheidung beim örtlichen Bildungsausschuss Einspruch einlegen, indem sie sich an den Superintendenten wendet. Der örtliche Bildungsausschuss prüft bei der Entscheidung über den Einspruch ausschließlich, ob die Richtlinien eingehalten wurden; wenn dies der Fall ist, bestätigt er die Entscheidung, und wenn er der Ansicht ist, dass die Richtlinien nicht eingehalten wurden, beauftragt er einen neuen Ausschuss mit der erneuten Prüfung des Bibliotheksmaterials.
  9. Innerhalb von fünf Schultagen nach der Entscheidung, Bibliotheksmaterialien zu entfernen, kontaktiert der Bibliotheksspezialist des Bezirks alle Schulbibliotheksspezialisten mit der Anweisung, den/die Text(e) aus allen Schulbibliotheken zu entfernen. Darüber hinaus benachrichtigt der Bezirksbibliothekar die folgenden Gruppen über die Entscheidung, Bibliotheksmaterialien zu entfernen:
    • Superintendent und Exekutivrat
    • Alle Schulleiterinnen und Schulleiter
    • Alle K-12-Lehrer
    • Der örtliche Bildungsausschuss 
    • Das Bildungsministerium des Bundesstaates Utah, über den staatlich vorgegebenen Tracker

Politik & Formulare

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