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Letzte Änderung: August 28, 2024

Richtlinie Nr. 3413 Übertragbare Krankheiten

Übertragbare Krankheiten

Die folgenden Erkrankungen sind für uns von besonderer Bedeutung und sollten zu Hause bleiben und, falls erforderlich, von einem zugelassenen Arzt diagnostiziert und behandelt werden, bevor sie in die Schule oder Tagesstätte zurückkehren:

  1. Erkältung/Grippe

    • Personen mit Husten, Niesen, Schüttelfrost, allgemeinem Unwohlsein, Müdigkeit, Fieber und Ausfluss aus der Nase und/oder den Augen sollten zu Hause bleiben, bis das Fieber 48 Stunden lang abgeklungen ist (ohne fiebersenkende Medikamente) und jeglicher gelber oder grüner Ausfluss verschwunden ist.
  2. COVID-19

    1. Eine Person, die positiv getestet wurde und/oder Symptome hat, sollte zu Hause bleiben, bis:

    2. seit dem Auftreten der ersten Symptome sind mindestens 5 Tage vergangen.

    3. UND seit mindestens 24 Stunden kein Fieber haben

      • In jedem Fall sollten die Eltern die Anweisungen ihres Arztes befolgen.

      • Zögern Sie nicht, zu Hause zu bleiben, wenn Sie krank sind UND sich andere Symptome gebessert haben.

  3.   Anhaltender Husten

    • Ein Husten, der länger als 3-4 Tage anhält, insbesondere wenn er Erbrechen, Ohnmacht oder Husten mit farbigem Auswurf auslöst.

  4. Durchfallkrankheiten

    • Eine Zunahme des Stuhlgangs im Vergleich zum normalen Verhalten des Kindes mit wässrigen oder ungeformten Stühlen, die von Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfen, Kopfschmerzen und/oder Fieber begleitet sein können, sollte mindestens 24 Stunden vor der Rückkehr in die Schule abgeklungen sein. Wenn irgendeine Art von Stuhlweichmacher (Flöhe, Klistiere, Abführmittel, etc.) verabreicht wird, sollte der Schüler mindestens 24 Stunden zu Hause bleiben.

  5. Bindehautentzündung oder Konjunctivitis

    • Zu den Symptomen einer Bindehautentzündung gehören Rötung, Ausfluss aus dem Auge, verfilzte Wimpern und brennende oder juckende Augen. Sie sollten von einem Gesundheitsdienstleister untersucht werden. Die Symptome müssen mindestens 24 Stunden lang abgeklungen sein oder mit einem topischen Antibiotikum behandelt werden, bevor die Person in die Schule zurückkehren kann.
  6. Offene Wunden oder Entzündungen

    • Wunden, die offen sind oder auslaufen, sollten mit einem Verband abgedeckt werden.
  7. Erbrechen

    • Übelkeit mit Erbrechen. Vor der Rückkehr in die Schule muss das Erbrechen 24 Stunden lang ausbleiben, bei Verdacht auf Norovirus 72 Stunden.
  8. Streptokokken oder andere bakterielle Infektionen

    • Sollte mindestens 24 Stunden lang mit einem Antibiotikum behandelt werden und mindestens 24 Stunden lang fieberfrei sein.
  • Temperatur über 100,4

    • Sie müssen 24 Stunden ohne fiebersenkende Medikamente fieberfrei sein, bevor sie in die Schule zurückkehren.
  1. Hautausschlag

    • Das Vorhandensein eines Hautausschlags, der auf eine Infektion zurückzuführen sein könnte, sollte von einer medizinischen Fachkraft untersucht oder vor der Rückkehr in die Schule behoben werden.
  2. Pedikulose (Kopfläuse)

    1. Wird ein Schüler in der Schule verdächtigt, Kopfläuse zu haben, muss ein benannter Mitarbeiter der Schule diskret nach lebenden Läusen oder Nissen (Eiern) suchen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Privatsphäre des Schülers und seiner Familie geschützt wird. Wird bei einem Schüler ein Läusebefall festgestellt, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes unverzüglich benachrichtigt und über "evidenzbasierte Behandlungsmöglichkeiten" und die zu ergreifenden Maßnahmen informiert. Es liegt im Ermessen der Eltern/Erziehungsberechtigten, ob das Kind am Ende des Tages abgefertigt oder nach Hause geschickt wird. Soweit möglich, sollten Kopfläuse nicht zum Fernbleiben von der Schule beitragen; daher ist es in der Regel nicht notwendig, das Kind von der Schule zu nehmen. Bleibt der befallene Schüler in der Schule, sollte das Kind bis zur Behandlung von Aktivitäten ferngehalten werden, bei denen es Kopf-an-Kopf-Kontakt hat oder persönliche Gegenstände mit anderen Kindern teilt. Wenn weitere Fälle von Kopfläusen bei anderen Schülern in derselben Klasse auftreten, kann der Schulleiter beschließen, den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder in dieser Klasse das Informationsschreiben "Kopfläuse" nach Hause zu schicken. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der möglichen psychologischen Auswirkungen wird von klassen- oder jahrgangsstufenübergreifenden Kopfuntersuchungen dringend abgeraten, es sei denn, ungewöhnliche Umstände rechtfertigen dies.

Der Inhalt ändert sich in regelmäßigen Abständen gemäß den Richtlinien des Gesundheitsamtes.

Die für die Schulen verantwortlichen Personen arbeiten mit dem Gesundheitsamt des Bezirks Utah zusammen, wenn eine Person an einer übertragbaren Krankheit leidet oder ein entsprechender Verdacht besteht. Der Schulbezirk behält sich das Recht vor, vor der Rückkehr eines Schülers in die Schule eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, wenn dies angemessen erscheint.

Weitere Richtlinien zur öffentlichen Gesundheit und Kontaktinformationen für das Gesundheitsamt von Utah County.

Rechtliche Hinweise und Zusammenfassungen:

UT State Code 26-6-6 

  • Meldepflicht für Personen, die im Verdacht stehen, eine übertragbare Krankheit zu haben.

Gesundheitsamt des Bezirks Utah

  • Richtlinie für den Umgang mit übertragbaren Krankheiten in der Schule/Tagesbetreuung

Verfahren und Formulare:

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