Letzte Änderung: Dezember 5, 2023
Richtlinie 3416 P2 Verabreichung von Medikamenten: Verabreichung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
Paracetamol (Tylenol) oder Ibuprofen (Advil oder Motrin) können von der Schulkrankenschwester oder anderen, vom Schulleiter bestimmten Mitarbeitern der Schule verabreicht werden. Für jede Verabreichung eines dieser Medikamente muss eine schriftliche oder telefonische Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorliegen. In einem Medikamentenprotokoll werden Datum und Uhrzeit der Verabreichung, der Name des Schülers, der Name des kontaktierten Erziehungsberechtigten, das verabreichte Medikament und dessen Dosierung sowie die Initialen der Person, die das Medikament verabreicht hat, festgehalten. Die Dosierung muss wie folgt sein:
- Acetaminophen (Tylenol)
- Klassenstufe K-6: 325 mg (entspricht 1 Erwachsenentablette)
- Klassen 7-12: 325-650 mg (1-2 Tabletten für Erwachsene nach Anweisung der Eltern)
- Ibuprofen (Advil oder Motrin)
- Klassenstufe K-6: 200 mg (entspricht 1 Erwachsenentablette)
- 7. bis 12. Klasse: 200-400 mg (1-2 Erwachsenentabletten nach Anweisung der Eltern)
Schüler der Sekundarstufe (Klassen 7-12) dürfen eine Dosis eines leicht identifizierbaren, nicht verschreibungspflichtigen, rezeptfreien Medikaments bei sich tragen und selbst verabreichen. Die Genehmigung für das Mitführen und/oder die Selbstverabreichung von Medikamenten kann von der Schule jederzeit verweigert oder zurückgezogen werden, nachdem die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers davon in Kenntnis gesetzt wurden. Für die Einnahme von Medikamenten außerhalb des Schultages (z. B. bei einer von der Schule organisierten Reise/Veranstaltung) muss eine vorherige Genehmigung eingeholt werden. (Zur Behandlung von Asthma siehe 3416 P7.)
Rechtlicher Hinweis
UCHD-Memo vom 8-1-2016
Medikamente, die mit Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schule verabreicht werden können
Datum der Genehmigung
November 20, 2017
Politik und Verfahren
3416 Verabreichung von Medikamenten
3416 Verfahren 1 Verabreichung von Medikamenten
3416 Verfahren 3 Verabreichung von Notfallmedikamenten zur Behandlung von Krampfanfällen
3416 Verfahren 6 Notfallverabreichung eines Opiatantagonisten
3416 Verfahren 7 Besitz und Selbstverabreichung von Asthma-Medikamenten durch Schüler