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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1526 Bewertung des Geschäftsverwalters

Schriftliche Bewertung

Der Verwaltungsrat oder ein von ihm Beauftragter kann jährlich eine schriftliche Bewertung des Geschäftsverwalters vornehmen. Der Verwaltungsrat oder sein Beauftragter kann nach eigenem Ermessen beschließen, den Geschäftsverwalter häufiger schriftlich zu beurteilen. Derartige Bewertungen durch den Vorstand können in Vorstandssitzungen vorgenommen werden, die gemäß den Richtlinien für die Öffentlichkeit geschlossen sind.

Der Verwaltungsrat stellt dem Geschäftsführer eine Kopie der geplanten Bewertung zur Verfügung und erörtert seine Schlussfolgerungen mit dem Geschäftsführer in einer geschlossenen Sitzung, wenn die Sitzung gemäß den Richtlinien ordnungsgemäß geschlossen wurde. In einer gemäß den Richtlinien geschlossenen Sitzung kann der Business Administrator Informationen vorlegen, die die Bewertung des Verwaltungsrats unterstützen oder anfechten. Diese Informationen werden Teil der Bewertung.

Genehmigt durch den Bildungsrat:

August 13, 2013

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