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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1430 Öffentliche Beiträge in Vorstandssitzungen

Als repräsentatives Organ der Gemeinde möchte der Bildungsausschuss allen Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Interessen und Anliegen in Bezug auf die Schulen und Programme des Bezirks zu äußern. Dementsprechend ist die Öffentlichkeit herzlich eingeladen, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen.

Vorstandssitzungen dienen dem Zweck, die Geschäfte der Schulen zu führen, und sind daher nicht öffentlich, sondern werden öffentlich abgehalten. Alle Sitzungen sind öffentlich, es sei denn, es werden Angelegenheiten erörtert, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Alle Maßnahmen, die der Ausschuss trifft, werden jedoch in öffentlichen Sitzungen durchgeführt.

Die Absicht dieser Politik ist:

  1. Jedem eine faire und angemessene Gelegenheit zu geben, gehört zu werden.
  2. Dem Superintendenten die Möglichkeit zu geben, direkt zu handeln, wenn der Verwaltungsrat bereits Richtlinien für den Gegenstand des Antrags festgelegt hat.
  3. Um dem Vorstand ausreichend Zeit zu geben, die notwendigen Informationen einzuholen und gründlich über Situationen nachzudenken, in denen die Richtlinie nicht existiert, eine Änderung der Richtlinie vorgeschlagen wird oder eine Ausnahme von der Richtlinie ausdrücklich beantragt wird.
  4. Er achtet darauf, dass die so aufgewendete Zeit die Abarbeitung der regulären Tagesordnung des Ausschusses nicht beeinträchtigt.

Die Zeit, sich an den Vorstand zu wenden, ist für Vorschläge zur Verbesserung der Dienste des Distrikts vorgesehen, einschließlich Vorschläge zur Distriktpolitik. Der Distrikt hat im Rahmen separater Richtlinien Verfahren entwickelt, die bei der Bearbeitung von Anliegen, die sich speziell auf die folgenden Punkte beziehen, zu befolgen sind:

  1. Rechte von Menschen mit Behinderungen
  2. Bedenken hinsichtlich des Lernmaterials
  3. Fälle von angeblicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und
  4. Beschwerden über sexuelle Belästigung. 

Personen, die Bedenken in einem dieser vier Bereiche haben, werden ermutigt, sich an das Büro des Superintendenten zu wenden, um geeignete Verfahren zu finden.

Der Vorstand ist bestrebt, höflich und respektvoll zu sein, und hat ähnliche Erwartungen, wenn er öffentliche Beiträge entgegennimmt. Der Vorstand ist bestrebt, sicherzustellen, dass alle Sitzungen ordnungsgemäß und sachlich ablaufen und sich auf die Verbesserung der Leistungen der Schüler im gesamten Schulbezirk konzentrieren. Öffentliche Ausbrüche und aufrührerische oder verleumderische Kommentare sind kein gutes Beispiel für angemessenes Verhalten gegenüber den Schülern, denen wir dienen. Die Redezeit vor dem Vorstand darf nicht genutzt werden, um Beschwerden über Ausschreibungen, Verträge, Beschäftigungs- oder Personalangelegenheiten vorzubringen, Mitarbeiter des Schulbezirks zu kritisieren oder zu diffamieren oder Beschwerden vorzubringen, für die es andere Möglichkeiten der Beschwerde gibt. Die Redezeit vor dem Vorstand darf von Mitarbeitern oder ihren Vertretern nicht dazu genutzt werden, formelle Kommunikationskanäle oder etablierte Beschwerde- oder Verhandlungsverfahren zu umgehen.

Für die Teilnahme des Publikums gelten die folgenden Richtlinien:

  1. Anmeldungen zur Teilnahme an der Sitzung des Verwaltungsrats erfolgen in erster Linie über das Formular für öffentliche Beiträge. 
  2. Personen, die angehört werden möchten, werden gebeten, dem Sekretär des Ausschusses schriftlich ihren Namen, ihre Anschrift und die zu erörternde(n) Angelegenheit(en) mitzuteilen.
  3. Personen, die das Wort ergreifen wollen, werden zunächst vom Präsidenten begrüßt.
  4. Personen, die sich an den Ausschuss wenden möchten, müssen zunächst ihren Namen und ihre Adresse angeben.

Öffentliche Stellungnahmen sind während der monatlichen Geschäftssitzung des Ausschusses willkommen. Die Gesamtzeit für öffentliche Kommentare beträgt bis zu 15 (fünfzehn) Minuten für jeden Tagesordnungspunkt, wobei die einzelnen Präsentationen auf jeweils 3 (drei) Minuten begrenzt sind. Der Ausschuss möchte niemanden mitten im Satz unterbrechen, gleichzeitig möchte der Ausschuss bei der Zeit, die für die einzelnen Beiträge vorgesehen ist, fair und gerecht vorgehen. Daher sollte der Redner seine Ausführungen bei der Drei-Minuten-Marke zügig zu Ende bringen. Wenn sich mehrere Schirmherren zu verwandten Themen äußern möchten, sollte ein Sprecher ernannt werden, der einen Vortrag hält und nicht mehrere, mit einer Zeitbegrenzung von 5 (fünf) Minuten. Der Vorstand kann beschließen, die Wiederholung von Kommentaren zu einem bestimmten Thema zu begrenzen.

Der Vorstand kann weitere Sitzungen anberaumen, um öffentliche Beiträge zu bestimmten Themen zu erhalten.

Der Verwaltungsrat wird keine offiziellen Maßnahmen als Reaktion auf öffentliche Kommentare während der Geschäftssitzung ergreifen, aber der Superintendent und der Verwaltungsrat werden, falls erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt Folgemaßnahmen ergreifen.

Rechtliche Hinweise & Synopse:

Gesetzbuch von Utah, Titel 52, Kapitel 4

Gesetz über offene und öffentliche Versammlungen

Genehmigt durch den Bildungsrat:

November 13, 2012

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