Letzte Änderung: September 26, 2023
Richtlinie Nr. 1400 Vorstandssitzungen
"Treffen" definiert
"Sitzung" bedeutet die Einberufung des Verwaltungsrats, der beschlussfähig ist, unabhängig davon, ob er persönlich oder mit Hilfe elektronischer Hilfsmittel anwesend ist, um eine Angelegenheit, für die der Verwaltungsrat zuständig ist, zu erörtern, öffentliche Kommentare dazu zu erhalten oder darüber zu entscheiden, einschließlich eines Workshops oder einer Exekutivsitzung.
- Weitere Definitionen von "Sitzungen" finden Sie weiter unten in dieser Richtlinie.
Geschäftsordnung und Verfahrensregeln
Der Bildungsrat beschließt eine Geschäftsordnung, die den Ablauf einer öffentlichen Sitzung des Bildungsrates regelt. Die Geschäftsordnung enthält eine Reihe von Regeln, die eine öffentliche Sitzung regeln und vorschreiben:
- Parlamentarische Ordnung und Verfahren;
- Ethisches Verhalten; und
- Zivilgesellschaftlicher Diskurs.
Nach Verabschiedung der Geschäfts- und Verfahrensordnung beschließt der Bildungsrat:
- seine öffentliche Sitzung in Übereinstimmung mit der vom Bildungsausschuss angenommenen Geschäftsordnung abhalten und
- Machen Sie die Geschäftsordnung auf jeder Sitzung des Bildungsausschusses und auf der öffentlichen Website des Distrikts der Öffentlichkeit zugänglich.
Für die Öffentlichkeit zugänglich
Jede Sitzung des Ausschusses ist öffentlich, es sei denn, sie ist gemäß dem Utah Code geschlossen.
Geschäftstreffen
Der Vorstand hält Geschäftssitzungen gemäß dem jährlichen Sitzungskalender und bei Bedarf auch zu anderen Zeiten ab. Eine Geschäftssitzung ist eine formelle Sitzung des Verwaltungsrats, in der formelle Maßnahmen (eine Abstimmung) zu einem oder mehreren Punkten, für die der Verwaltungsrat zuständig ist, getroffen werden.
Studiensitzungen
Studiensitzungen sind formelle Sitzungen des Vorstands, die in Übereinstimmung mit dem staatlichen Recht durchgeführt werden und bei denen keine formellen Maßnahmen angestrebt oder ergriffen werden. Studientagungen bieten die Möglichkeit zu längeren, ausführlichen Diskussionen über Probleme, Praktiken, Anträge und Initiativen im Distrikt.
Gemeinsame Treffen mit lokalen Agenturen oder Behörden
Der Ausschuss kann auch gemeinsame Sitzungen mit lokalen Behörden oder Regierungsvertretern abhalten. Bei solchen Sitzungen werden keine Maßnahmen (Genehmigungen) getroffen, sondern der Zweck besteht in einer verbesserten Kommunikation, dem Austausch von Informationen oder der Untersuchung von Themen, die für die teilnehmenden Parteien von gegenseitigem Interesse sind.
Öffentliche Anhörungen
Eine öffentliche Anhörung ist eine öffentliche Sitzung, bei der Mitglieder der Öffentlichkeit eine angemessene Gelegenheit erhalten, sich zu einem Thema der Sitzung zu äußern. Im Allgemeinen entscheidet der Vorstand, ob eine Vorstandssitzung eine öffentliche Anhörung beinhaltet. Der Vorstand hält jedoch eine öffentliche Anhörung ab, wenn er die Schließung einer Schule oder die Änderung der Grenzen einer Schule in Erwägung zieht, wenn er die Verabschiedung des Distriktbudgets in Erwägung zieht, bevor er die Ausgabe von Anleihen genehmigt und wenn er Änderungen an den Vergütungsplänen für Vorstandsmitglieder in Erwägung zieht, wie es das Gesetz vorschreibt.
Öffentliche Aufzeichnung
Alle oder ein Teil der Beratungen in einer öffentlichen Vorstandssitzung können von jeder anwesenden Person aufgezeichnet werden, sofern die Aufzeichnung den Ablauf der Sitzung nicht beeinträchtigt.
Teilnahme von Vertretern lokaler Regierungen
Die folgenden Amtsträger (oder deren Beauftragte) können an den Diskussionen des Ausschusses im öffentlichen Teil der Sitzungen teilnehmen: Bürgermeister, Vorsitzender des Bezirksausschusses, Bezirksbeauftragter oder Bezirksleiter, wenn die Gemeinde oder der Bezirk ganz oder teilweise innerhalb der Grenzen des Schulbezirks liegt. Diese lokalen Regierungsvertreter dürfen nicht über die dem Ausschuss vorliegenden Themen abstimmen und ihre Teilnahme unterliegt der Befugnis des Vorsitzenden des Ausschusses, den Ablauf der Sitzung zu regeln.
Quorum
Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
USBA-Schulungen für Vorstandsmitglieder
Für den Fall, dass der Vorstand oder eines seiner Mitglieder mit Vertretern der Utah School Boards Association (USBA) zusammentrifft, um Unterweisungen in Bezug auf die Funktionen oder Aktivitäten des Vorstands zu erhalten oder daran teilzunehmen, und nicht, um ein Thema zu erörtern oder zu behandeln, für das der Vorstand zuständig ist, ist der Vorstand nicht verpflichtet, das Gesetz über offene und öffentliche Versammlungen in Utah einzuhalten.
Sind bei solchen Sitzungen mehr als zwei Vorstandsmitglieder anwesend, so dürfen die Vorstandsmitglieder nicht über eine bestimmte Angelegenheit, für die sie zuständig sind, diskutieren oder handeln. Die Vorstandsmitglieder erörtern nur Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Anweisungen stehen, die sie von den USBA-Vertretern erhalten.
Wenn die Mitglieder des Verwaltungsrats in einer Schulungssitzung mit Vertretern des USBA feststellen, dass ein Thema, für das der Verwaltungsrat zuständig ist, erörtert oder behandelt werden muss, müssen der Verwaltungsrat und seine Mitglieder das Gesetz über offene und öffentliche Sitzungen einhalten, bevor sie solche Angelegenheiten erörtern oder behandeln.
Rechtliche Hinweise & Synopse:
Utah Code 52-4-103(5) (2011)
Definitionen des Begriffs "Sitzung" - Sitzungen des örtlichen Schulausschusses - Geschäftsordnung und Verfahrensregeln - Anforderungen an den Ort - Ausschluss von Mitgliedern verboten - Ausnahmen
Utah-Code 53G-4-202
Öffentlich zugängliche Sitzungen - Ausnahmen
Utah Code 52-4-201(1) (2006)
Geschlossene Sitzung nach Abstimmung der Mitglieder - Business
Utah Code 52-4-204
Gründe für das Treffen aufgezeichnet
Utah Code 52-4-205
Zweck der nichtöffentlichen Sitzungen - Bestimmte Themen, die in nichtöffentlichen Sitzungen verboten sind
Utah Code 52-4-206
Ausnahmen von öffentlichen Sitzungen (204-206)
Utah Code 11-14-318 (2008)
Öffentliche Anhörungen
Gesetzbuch von Utah 53G-4-402
Befugnisse und Pflichten im Allgemeinen
Utah Cod 53G-7-303
Haushaltsverfahren des lokalen Verwaltungsrats
Utah Code 53G-4-204
Entschädigung für Dienstleistungen - Zusätzliche Tagegelder - Genehmigung von Ausgaben
Utah Code 52-4-203(5) (2013)
Schriftliche Protokolle von öffentlichen Sitzungen - Öffentliche Aufzeichnungen - Aufzeichnung von Sitzungen
Utah-Code 53G-7-208
Lokale Gebietskörperschaften und Schulbezirke - Verträge und Zusammenarbeit - Auszahlung von Geldern - Teilnahme von Gemeinde- und Bezirksvertretern an Schulbezirksvorstandssitzungen - Bekanntmachung erforderlich
Utah Code 52-4-103(10)(a)(2011)
Gesetz über offene und öffentliche Sitzungen - allgemeine Bestimmungen - Definitionen
Utah Code 53G-4-203
Wahl der Amtsträger - Amtszeit - Zeitpunkt der Wahl - Abberufung von Amtsträgern - Beschlussfähigkeit
Genehmigt durch den Bildungsrat:
August 13, 2013