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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1050 Grundlagen und grundlegende Verpflichtungen

Der Schulbezirk wurde vom Gesetzgeber des Bundesstaates Utah im Rahmen der in der Verfassung des Bundesstaates Utah verankerten Befugnisse ausschließlich zu dem Zweck gegründet, den Schülern des Bezirks eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Einrichtung des Distrikts erbringt zwar auch andere Dienstleistungen, wie die Betreuung der Schüler während des Schultages, die Beschäftigung des Schulpersonals und die Bereitstellung von Einrichtungen zur Unterstützung der Bildungsprogramme innerhalb des Distrikts, aber all diese Dienstleistungen sind notwendigerweise der Hauptfunktion des Distrikts, der Bereitstellung von Bildung für die Schüler, untergeordnet. Der Bildungsausschuss wird von den Bürgern der Gemeinde gewählt, um sicherzustellen, dass diese Verantwortung wahrgenommen wird. Der Vorstand ist sich jedoch bewusst, dass er dieses Ziel nur dann erreichen kann, wenn alle Bereiche der Schulgemeinschaft ihre Verantwortung ebenfalls akzeptieren und erfüllen.

Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Distrikt - und alle seine Einrichtungen - dafür verantwortlich sind, die Erfüllung seiner prioritären Aufgaben mit den folgenden Bevölkerungsgruppen auf folgende Weise zu gewährleisten:

  1. Studenten

    • Bildung ist eine Chance, die den Kindern des Distrikts von ihrer Gemeinschaft geboten wird. Der Schulrat erwartet, dass alle Schüler lernen, den Wert dieser Chance zu erkennen, und dass sie daher sorgfältig darauf hinarbeiten, dass ihr maximales Potenzial ausgeschöpft wird. Der Schulrat erwartet ferner, dass alle Schüler erkennen, dass ihre Mitschüler das Recht auf Bildung haben, und dass sie alles vermeiden, was ihre Fähigkeit, dieses Recht auszuüben, beeinträchtigen könnte.

    • Der Ausschuss ist der Ansicht, dass Bildung Gewohnheiten, Einstellungen, Verständnis und Fähigkeiten entwickeln sollte, die für ein produktives, zufriedenstellendes Leben in der Gesellschaft erforderlich sind. Den Schülern sollte beigebracht werden, die Pflichten und Privilegien einer verantwortungsvollen Staatsbürgerschaft zu verstehen, da diese Pflichten und Privilegien sich auf sie selbst als Individuen und auf die gesamte Gemeinschaft beziehen. Die enormen Veränderungen, die durch die zunehmende Technologie, Bevölkerung und Urbanisierung hervorgerufen werden, müssen ebenfalls vermittelt werden. Der Beitrag und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und insbesondere des Fachpersonals sind gefragt, wenn die Schulgemeinschaft sich bemüht, die in diesem Zeitalter des raschen Wandels geforderten Haltungen und Fähigkeiten zu entwickeln.

  2. Personal

    • Der Vorstand nimmt seine Verantwortung für die Ausbildung der Schüler wahr, indem er zunächst einen kompetenten Superintendenten einstellt, auf dessen Empfehlung hin er auch ein kompetentes Personal einstellt. Als Bedingung für diese Anstellung erwartet der Vorstand, dass sich jeder Mitarbeiter nach besten Kräften für die Erreichung der Bildungsziele des Bezirks einsetzt. Da Bildung in erster Linie von Lehrern vermittelt wird, überträgt der Vorstand jedem Lehrer die Verantwortung für die Aufrechterhaltung und Erweiterung der pädagogischen Fähigkeiten, damit jeder Schüler sein maximales Potenzial erreichen und ein Gefühl der Würde und des Selbstwerts entwickeln kann.
  3. Eltern

    • Der Vorstand erkennt an, dass die Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder letztlich bei den Eltern liegt. Von allen Eltern wird erwartet, dass sie sich an den Bildungsanstrengungen des Schulbezirks beteiligen, indem sie dafür sorgen, dass ihre Kinder möglichst oft am Unterricht teilnehmen, dass ihre Kinder bei den Bildungsanstrengungen des Schulbezirks mitarbeiten und dass sie bei ihren Kindern eine Einstellung fördern, die die Bedeutung von Bildung und lebenslangem Lernen anerkennt.
  4. Gemeinschaft

    • Die Mittel, die für die Ausbildung der Schüler erforderlich sind, werden von den Mitgliedern der Gemeinschaft durch ihre Steuern und andere unterstützende Leistungen bereitgestellt. Das Ziel des Vorstands ist es, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft, sowohl individuell als auch durch ihre staatlichen, bürgerlichen und sozialen Organisationen, die Bildungsaktivitäten des Bezirks weiterhin unterstützen.

In Anbetracht der Erfüllung dieser oben genannten Aufgaben durch jeden Bereich der Schulgemeinschaft verpflichtet sich der Bildungsausschuss mit Zustimmung jedes einzelnen Ausschussmitglieds, sein Bestes zu geben, um sicherzustellen, dass der Bezirk effektiv und effizient verwaltet wird, damit das Ziel einer angemessenen und herausragenden Bildungserfahrung für alle Schüler des Bezirks erreicht wird.

Genehmigt durch den Bildungsrat:

August 13, 2013

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