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Letzte Änderung: Oktober 6, 2020

Weitergabe von COVID-Fallinformationen

Welche Informationen kann eine Schule weitergeben, wenn jemand in der Schule positiv auf COVID-19 getestet wurde?

Eine Schule darf bekannt geben, dass eine Person an der Schule positiv auf COVID-19 getestet wurde, solange die Fakten allein oder in Kombination mit anderen Informationen, die veröffentlicht werden, die Person nicht identifizieren. Die Schule darf keine personenbezogenen Daten des Schülers veröffentlichen, wie z. B. den Namen des Schülers oder ob er positiv auf COVID-19 getestet wurde. Die Schule darf den Namen eines Lehrers oder Mitarbeiters, der positiv auf COVID-19 getestet wurde, nicht öffentlich bekannt geben.

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