Zum Inhalt springen Zum Menü Übersetzung springen
Search Icon

Letzte Änderung: Dezember 1, 2023

Richtlinie 7070 P2 Medien - Richtlinien zur Information der Öffentlichkeit

Die Schulbehörde unterstützt die Medienberichterstattung über Schul- und Distriktprogramme und -aktivitäten durch das Büro für Gemeinschaftsbeziehungen des Distrikts. Der Superintendent und/oder die Schulleitung werden die Freigabe von Informationen genehmigen.

  1. Alle Medienvertreter müssen das Büro für Gemeinschaftsbeziehungen kontaktieren, bevor sie mit Mitarbeitern der Schule bzw. des Schulbezirks in Kontakt treten.
  2. Nach der Genehmigung koordiniert das Büro für Gemeinschaftsbeziehungen des Distrikts alle Medienanfragen auf Anweisung des Superintendenten: und
  3. Die Mitarbeiter holen die Genehmigung des Schulleiters und des Büros für Gemeinschaftsbeziehungen ein, bevor sie sich im Namen der Schule an die Medien wenden.
  4. Die Medienvertreter sollten über alle Aspekte des Programms informiert werden, damit die Berichterstattung auf der Grundlage eines vollständigen und genauen Überblicks erfolgen kann.
  5. Die Schüler sollten darüber informiert werden, dass sie ein Interview oder Foto verweigern können. Ein Elternteil/Erziehungsberechtigter muss ein Opt-out-Formular unterzeichnen, um Fotos und Interviews zu verweigern, die einen Schüler "herausgreifen" oder einen Schüler identifizieren würden, dessen Eltern ein Formular zur Zurückhaltung von Verzeichnisinformationen unterzeichnet haben.

Genehmigt

Juli 31, 2014

Politik und Verfahren

Richtlinie Nr. 7070 Medienzugang für Schüler

Richtlinie 7070 P1 Medienzugang für Schüler

de_DEDeutsch