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Letzte Änderung: April 23, 2024

Richtlinie Nr. 4006: Schülerreisen: Exkursionen und Ausflüge mit Übernachtung

Die Schulbehörde des Provo City School District erkennt an, dass Erfahrungen außerhalb des Klassenzimmers eine sinnvolle Bereicherung für das Lernen sein können. Aus diesem Grund hat die Schulbehörde diese Richtlinie erstellt, um alle Formen von Schülerreisen zu regeln.

Der Ausschuss verlangt, dass alle derartigen Erfahrungen - die als eine Form von genehmigten Exkursionen definiert sind - einen klar erklärten pädagogischen Zweck haben müssen. Der "Bildungszweck" muss so stark sein, dass es sinnvolle, relevante und vertretbare Begründungen für die versäumte Unterrichtszeit, die Kosten usw. gibt. Schülerreisen können zwar auch Aktivitäten umfassen, die nicht Teil des genehmigten Lehrplans sind, doch liegt der Schwerpunkt aller Schülerreisen auf der Ergänzung des regulären Schulunterrichts.

Übernachtungsreisen für Studenten dürfen nicht als Belohnung für die Teilnahme an einem bestimmten Programm oder einer bestimmten Aktivität angesehen werden. Es muss ein klarer und zwingender pädagogischer Grund vorliegen.

Studentische Reisen werden wie folgt definiert:

  1. Exkursionen ohne Übernachtung.
  2. Innerstaatliche Übernachtungsreisen.
  3. Übernachtungsreisen außerhalb des Staates (nur Kontinental-USA).

Der Vorstand weist den Superintendenten an, Verfahren für die oben genannten Kategorien von Exkursionen zu entwickeln:

Ablauf, Verfahren und Fristen für die Einreichung eines Antrags auf Genehmigung einer Studentenreise

  1. Rechtfertigungen für Reisen
  2. Organisation und Planung von Reisen 
  3. Transport und Reisevorbereitungen
  4. Gebührenbefreiung und Fundraising
  5. Erstattungen
  6. Anzahl der Übernachtungsreisen pro Organisation und Anzahl der versäumten Schultage
  7. Genehmigung und Versicherung des Risikomanagements
  8. Begleitung und Beaufsichtigung von Schülern
  9. Kosten und Gebühren pro Schüler, einschließlich der Kosten für die Betreuer 
  10. Sicherheit auf Reisen
  11. Reisebedingungen 
  12. Fahrten außerhalb des Distrikts

Schülerreisen mit Übernachtung sind auf Gymnasien beschränkt. Ausnahmen in Bezug auf Schüler der Mittelstufe werden vom Vorstand von Fall zu Fall geprüft.

Es stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Richtlinie (4006) und die damit verbundenen Verfahren (P1, P2 und P3) dar, wenn Schülerreisen jeglicher Art ohne vorherige Genehmigung und ohne Einhaltung aller geltenden Aspekte dieser Verfahren und anderer damit verbundener Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden. Siehe die Richtlinien 6600, 6620 und 6625 zur ordnungsgemäßen Beförderung von Schülern.

Um eine bessere Chance auf eine Genehmigung zu haben, müssen alle Reisearrangements die Verfahren einhalten, die zur Begleitung und Umsetzung dieser Politik entwickelt wurden. In Übereinstimmung mit den jüngsten staatlichen Richtlinien muss der staatliche Reiseservice für alle Übernachtungsreisen genutzt werden. Die Schulleitung ist besorgt über die finanziellen Anforderungen, die an Familien gestellt werden, deren Kinder an Schülerreisen teilnehmen möchten, da solche Reisen auf den kontinentalen Teil der USA (lower 48) beschränkt sind. Für alle von der Schule geförderten Aktivitäten kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden. Die Kosten für die Gebührenbefreiung können auf dreierlei Weise gedeckt werden: durch Spendensammlungen, Spenden und/oder die Übernahme der Kosten durch das Schulbudget. Von Schülern, die nicht für eine Gebührenbefreiung in Frage kommen, darf kein zusätzlicher Betrag erhoben werden, um die Kosten für Schüler zu decken, die für eine Gebührenbefreiung in Frage kommen. Alle Kosten für die Reise, einschließlich der Verpflegung, unterliegen der Gebührenbefreiung.

In dem Bestreben, die finanziellen Gesamtauswirkungen von Schülerreisen auf die Familien zu schützen - zusammen mit allen anderen Auswirkungen und Anliegen von Reisen - behält sich der Vorstand das Recht vor, Kosten, Entfernungen usw. für Schülerreisen zu begrenzen. Dabei kann der Vorstand Reiseanträge ablehnen, die übermäßige Kosten, einen unangemessenen Verlust an Unterrichtszeit, einen minimalen pädagogischen Wert und/oder andere Merkmale aufweisen, die der Vorstand als unwürdige Reiseveranstaltung ansieht. 

Der Ausschuss genehmigt keine Reiseanträge für Reisen außerhalb der Vereinigten Staaten.

Außerhalb des Schulbezirks stattfindende (private) Ausflüge, wie z.B. "Abschlussfeiern" oder "Abschlussfahrten", die nach dem Schulabschluss stattfinden, oder Ausflüge, die von Lehrkräften oder Elterngruppen außerhalb des regulären Schulkalenders gesponsert werden, werden vom Schulbezirk nicht genehmigt, gesponsert oder anderweitig befürwortet. Diese Ausflüge sind private und/oder kommerzielle Unternehmungen und keine "Exkursionen" des Schulbezirks. Es gibt kein Genehmigungsverfahren, da es sich nicht um von der Schule gesponserte Reisen handelt, aber der Schuldirektor muss vor jeder Reise, die von einem Mitarbeiter organisiert wird und an der Schüler des Schulbezirks teilnehmen, benachrichtigt werden. Kommunikationssysteme, Material oder Ausrüstung der Schule dürfen nicht für die Planung, Förderung oder Durchführung solcher Reisen verwendet werden.

Rechtliche Hinweise

  • Utah Code 53A-12-103
    • Erlass von Gebühren Utah Administrative
  • Kodex-Regel R277-407
    • Schulgelder
  • Utah-Verwaltungscode-Regel R277-515
    • Utah Erzieher Standards Utah Verwaltung
  • Kodex-Regel R277-600
    • Standards und Verfahren für die Schülerbeförderung

Genehmigt durch den Bildungsrat

  • März 12, 2013
  • Revidiert: Oktober 10, 2016
  • Juni 12, 2018
  • Sept. 17, 2018
  • Dezember 10, 2019
  • 11. Februar 2020

Verfahren und Formulare

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