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Letzte Änderung: Februar 7, 2025

Richtlinie 4202 Verfahren 3: Benutzervereinbarung für elektronische Geräte Studenten

Zusammenfassung

  Elektronische Geräte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Chromebooks, Laptops, Tablets usw.), die den Schülern des Provo City School District zur Nutzung innerhalb und außerhalb des Schulbezirks zur Verfügung gestellt werden, sollen das Lehren und Lernen verbessern, bereichern und erleichtern. Sie sind für schulische Zwecke, zur Verbesserung des Lehrplans, zur Forschung, zur Kommunikation und für andere Unterrichtszwecke zu verwenden. Der Schüler ist zu jeder Zeit für das ihm zur Verfügung gestellte Gerät verantwortlich. Die folgenden Richtlinien sollen helfen, die Nutzung dieser Geräte zu verwalten. Diese Richtlinien gelten für alle digitalen Geräte, die dem Provo City School District gehören.  Leitlinien

  1. Elektronische Geräte, die von Schülern des Schulbezirks benutzt werden, bleiben rechtmäßiges Eigentum des Provo City School District. 
  2. Bevor ein elektronisches Gerät ausgegeben wird, müssen der Schüler und die Eltern die Nutzungsvereinbarung für elektronische Geräte des Provo City School District lesen, das Formular zur Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung für elektronische Geräte unterzeichnen, die demografischen Daten in unserem Schülerinformationssystem aktualisieren sowie das Verfahren 1 für elektronische Ressourcen für Schüler des Provo City School District (4202 Verfahren 1) lesen und verstehen. 
  3. Auf den Geräten darf nur bezirkseigene und genehmigte, rechtlich lizenzierte Software installiert werden. 
  4. Software, die nicht von der vom Distrikt genehmigten Konfiguration abweicht, darf unter keinen Umständen installiert werden, es sei denn, der technische Support hält dies für notwendig. 
  5. Während der Schulzeit dürfen die Schülerinnen und Schüler keine Internetspiele und Chatrooms nutzen, die nichts mit dem Kernlehrplan zu tun haben, es sei denn, sie werden von einer Lehrkraft angewiesen. 
  6. Die auf elektronischen Geräten erstellten Arbeiten und/oder gespeicherten oder gespeicherten Informationen sind Eigentum des Schulbezirks. Es besteht kein Anspruch auf Privatsphäre. 
  7. Es liegt in der Verantwortung des Schülers/der Schülerin, eine Sicherungskopie seiner/ihrer Daten zu erstellen und diese bei Bedarf wiederherzustellen. 
  8. Die Schüler sind für jede Software, Softwarelizenz, Softwareunterstützung oder Daten auf dem elektronischen Gerät verantwortlich, die nicht der Standardkonfiguration entsprechen, die vom Schulbezirk bereitgestellt wird. Für jegliche böswillige Aktivität, die durch Software außerhalb des Standard-Images verursacht wird, ist allein der Nutzer verantwortlich. Zu den böswilligen Aktivitäten gehören unter anderem Viren, Malware, Datenverlust, Netzwerk-Scans, E-Mail-Spamming, netzwerkbasierte Angriffe und die Deaktivierung oder Entfernung von Überwachungs-/Sicherheitssystemen, die vom Provo City School District installiert wurden. 
  9. Die Schüler sind für ihr Verhalten bei der Nutzung des elektronischen Geräts verantwortlich. Dazu gehören alle Daten, Texte, Dateien, Informationen, Benutzernamen, Bilder, Grafiken, Fotos, Profile, Audio- und Videoclips, Töne, Musikwerke, Werke von Urhebern, Anwendungen, Links und andere Inhalte oder Materialien, die übermittelt, eingestellt oder angezeigt werden. 
  10. Im Falle von technischen Problemen kann ein elektronisches Gerät mit oder ohne vorherige Zustimmung oder Benachrichtigung gelöscht und/oder neu abgebildet werden. Zu den technischen Problemen gehören u. a. Softwareabstürze, Festplattenabstürze, fehlerhafte Fehlermeldungen usw. 
  11. Bei Problemen mit dem Gerät kann der Schüler/Erziehungsberechtigte ein Helpdesk-Ticket einreichen, indem er den Anweisungen auf https://provo.edu/departments/technology-support folgt. Ein Techniker wird daraufhin mit Anweisungen antworten. 
  12. Jedes Mal, wenn ein Gerät aus der Schule oder dem Schulbezirk mitgenommen wird, muss der Schüler das Gerät jedes Mal, wenn er in die Schule zurückkehrt, aufgeladen und einsatzbereit zurückbringen. Das Gerät muss am Ende des Schuljahres, bei einem Wechsel des Schülers aus dem Bezirk oder auf Anfrage an den Bezirk zurückgegeben werden. Wird das Gerät nicht zurückgegeben, werden dem Schüler die Kosten für den Ersatz des Geräts in Rechnung gestellt. 
  13. Es liegt in der Verantwortung des Schülers, das ihm zugewiesene elektronische Gerät jederzeit sicher und geschützt aufzubewahren. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien, die zu Diebstahl führt und/oder das Gerät unbrauchbar macht, wird als Fahrlässigkeit seitens des Schülers betrachtet.
    1. Verwenden Sie eine geeignete Tragetasche, die nicht mit Büchern oder anderen Gegenständen überfüllt ist. Bei überfüllten Taschen besteht die Gefahr, dass der Bildschirm bricht. 
    2. Schließen Sie Geräte nach Möglichkeit in Schränken oder auf Schreibtischen ein. Sichern Sie das Gerät immer dann, wenn Sie es vorübergehend unbeaufsichtigt lassen. Vermeiden Sie Stolperfallen beim Anschließen des Geräts an das Netzwerk, die Stromversorgung, den Projektor, den Monitor oder die Lautsprecher. 
    3. Benutzen Sie den Kofferraum oder andere Mittel, um die Geräte außer Sichtweite zu halten. Halten Sie die Autotüren immer verschlossen. 
    4. Achten Sie auf extreme (heiße oder kalte) Temperaturen in einem geschlossenen Fahrzeug. Extreme Temperaturen können die Komponenten des Geräts beschädigen, so dass das Gerät möglicherweise nicht mehr funktioniert. 
    5. Halten Sie Getränke, Lebensmittel, Lotionen, Flüssigkeiten jeglicher Art und andere schädliche Materialien vom Gerät fern. 
    6. Bringen Sie keine Aufkleber auf dem Gerät an und verunstalten Sie das Gerät nicht. 
    7. Entfernen Sie keine Anhängezettel oder Etiketten von Distriktanlagen.

Garantie-Reparaturen    Alle Garantiereparaturen werden der Schule nicht in Rechnung gestellt. Garantiereparaturen sind definiert als: Material- und Verarbeitungsfehler bei normalem Gebrauch. Die Garantie für elektronische Geräte deckt nur Ausfälle ab, die auf einen Defekt der Komponenten zurückzuführen sind. Sie umfasst keine Schäden, die durch Unfälle oder Fahrlässigkeit entstanden sind. Sie deckt auch nicht Verlust oder Diebstahl ab. 

Gebühren für Beschädigung/Vandalismus/Verlust/Diebstahl 

Bei Beschädigung, Vandalismus, Verlust oder Diebstahl ist eine Geldstrafe an den Bezirk zu entrichten, bevor das elektronische Gerät an den Schüler zurückgegeben wird. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des elektronischen Geräts kann der Schüler/die Erziehungsberechtigte ein Helpdesk-Ticket einreichen, indem er/sie den Anweisungen auf https://provo.edu/departments/technology-support folgt. Ein Techniker wird daraufhin mit Anweisungen antworten. 

  1. Im Falle einer Beschädigung des elektronischen Geräts oder des Netzteils und der Rückgabe des Geräts wird dem Schüler eine Mindestgebühr von dreißig Dollar ($30) bis zu den Kosten der Reparatur in Rechnung gestellt. 
  2. Falls das elektronische Gerät gestohlen wird oder verloren geht und nicht zurückgegeben werden kann, wird dem Schüler eine Strafe in Höhe der Wiederbeschaffungskosten des Geräts in Rechnung gestellt. Der in Rechnung gestellte Betrag wird zurückerstattet, wenn das elektronische Gerät innerhalb von 30 Tagen nach Verlust gefunden und abgegeben wird.
    1. Das Bußgeld wird NICHT zurückerstattet, wenn das elektronische Gerät mehr als 30 Tage nach dem Verlust gefunden und abgegeben wird. 
    2. Das Gerät bleibt Eigentum des Provo City School District und muss zurückgegeben werden, wenn es gefunden wird, egal wie viel Zeit vergangen ist.
  3. Die Verfahren für die Meldung von Schäden, Verlust, Diebstahl oder Vandalismus an elektronischen Geräten sind wie folgt:
    1. Wenn ein Gerät beschädigt ist, benachrichtigen Sie sofort die Technologieabteilung, indem Sie ein Helpdesk-Ticket einreichen, indem Sie den Anweisungen auf https://provo.edu/departments/technology-support folgen. Ein Techniker wird Ihnen daraufhin Anweisungen geben. 
    2. Bei Verdacht auf Diebstahl oder Verlust von Bezirkseigentum benachrichtigt die Technikabteilung die Gebäudeverwaltung, und die Schule erstattet einen Polizeibericht. 
    3. Im Falle eines vermuteten Diebstahls oder Verlusts außerhalb des Schulgeländes müssen die Eltern die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen, einen Polizeibericht erstellen lassen und diese Informationen an den Gebäudeverwalter weitergeben. 

Genehmigt 

  • Februar 8, 2022

Zugehörige Richtlinien und Verfahren 

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