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Letzte Änderung: Dezember 5, 2023

Richtlinie Nr. 3360 Benachrichtigung des Distrikts über jugendliche Straftäter (Schüler)

Innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Informationen vom Jugendgericht oder einer Strafverfolgungsbehörde benachrichtigt der Superintendent des Bezirks oder ein von ihm Beauftragter den Direktor der Schule, die der Jugendliche besucht oder zuletzt besucht hat.

Nach Erhalt der Informationen nimmt der Schulleiter einen Vermerk in eine sichere Akte auf, die nicht zur ständigen Akte des Schülers gehört, und benachrichtigt, falls der Schüler noch an der Schule eingeschrieben ist, die Mitarbeiter, die von dem Urteil wissen sollten.

Ein Mitarbeiter, der Informationen erhält, darf diese nur an andere Personen weitergeben, die ein berechtigtes pädagogisches Interesse/Zweck in Bezug auf den verurteilten Schüler haben.

Rechtliche Hinweise

Gesetzbuch von Utah 53G-8-403

Superintendent zur Benachrichtigung der Schule verpflichtet

Genehmigt durch den Bildungsrat

Mai 10, 2016

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