Letzte Änderung: September 27, 2023
Richtlinie Nr. 3155 Entlassung von Minderjährigen aus dem Schulbesuch
Der Vorstand erkennt an, dass nach dem Gesetz von Utah Minderjährige im Alter zwischen sechs (6) und achtzehn (18) Jahren verpflichtet sind, entweder eine reguläre private oder öffentliche Schule zu besuchen. Der Vorstand erkennt auch an, dass es laut Gesetz Ausnahmen von dieser Bestimmung gibt, und überträgt der Distriktverwaltung die Verantwortung für die Entwicklung von Verfahren zur Behandlung von Ausnahmen von dieser Schulpflicht.
Genehmigt durch den Bildungsrat
März 14, 2017