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Letzte Änderung: September 27, 2023

3142 P1 Austauschstudenten (J-1 Visum)

Ausgabe

Lokale Schulbehörden müssen ihre eigenen Richtlinien für die Zulassung ausländischer Austauschschüler (J-1 Studentenvisum) aufstellen.

Hintergrund

Vor März 2002 wurden ausländische Austauschprogramme über das Bildungsministerium des Bundesstaates Utah abgewickelt, um Schüler in ganz Utah zu vermitteln. Damals hat die Legislative die Finanzierung der 320 Austauschschüler, die früher Schulen in Utah besuchen durften, nicht genehmigt. Die Legislative hat nun die Mittel für die Wiedereinführung dieses Programms bewilligt; allerdings muss jede lokale Schulbehörde ihre Zulassungspolitik selbst regeln.

Empfehlung

Angesichts der Schülerzahlen in Provo wird empfohlen, dass der Bezirk jährlich 10-12 Austauschschüler aufnimmt. Die Anzahl der aufgenommenen Schüler hängt von der Finanzierung durch die staatliche Legislative ab. Diese Schüler sollten bei der Zählung der Schülerzahlen am 1. Oktober berücksichtigt werden, auf deren Grundlage der Staat ihre Einschreibung finanziert. Es ist erforderlich, dass die Agentur oder das Programm eine eidesstattliche Versicherung (im Anhang) unterzeichnet und beim Council on Standards for International Education Travel (CIET) registriert ist. Provo nimmt Studenten von März bis zum 15. Mai auf. Es kann jedoch sein, dass der Distrikt seine Quote vor dem 15. Mai erreicht.

  1. Ausländische Austauschschüler, die mit einem J-1-Visum in den Provo City School District einreisen möchten, müssen beim Council on Standards For International Education Travel (CSIET) registriert sein.
  2. Der Distrikt legt fest, wie viele Austauschschüler jährlich aufgenommen werden können, je nach Verfügbarkeit von Platz und Ressourcen des Distrikts.
  3.  Die Einrichtung bzw. das Programm muss die vom PCSD geforderte eidesstattliche Erklärung ausfüllen, in der er versichert, dass die Einrichtung bzw. das Programm die folgenden Punkte erfüllt hat:
    • Eine ausgefüllte Haushaltsstudie, einschließlich einer Überprüfung des Hintergrunds aller erwachsenen Bewohner in jedem Haushalt, in dem ein Austauschschüler wohnen soll;
    • Eine abgeschlossene Hintergrundstudie gewährleistet, dass der Austauschschüler in einer sicheren Umgebung angemessen betreut und beaufsichtigt wird;
    • Die Gasteltern haben eine ihrer Position entsprechende Schulung erhalten, einschließlich Informationen über die verschärften strafrechtlichen Sanktionen nach dem Utah Code für Personen, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben;
    • Ein Vertreter der Agentur für Austauschstudenten besucht den Wohnort jedes Studenten mindestens einmal monatlich während seines Aufenthalts in Utah; Seite | 2 3142 P1 Austauschstudenten (J-1 Visum)
    • Die Agentur arbeitet mit den Schul- und anderen öffentlichen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass kein Austauschschüler eine unzumutbare Belastung für den Bezirk oder andere öffentliche Einrichtungen darstellt;
    • Jeder Austauschschüler erhält in seiner Muttersprache die Namen und Telefonnummern von Vertretern der Agentur und anderen Personen, die jederzeit angerufen werden können, wenn ein ernsthaftes Problem auftritt; und
    • Alternative Unterbringungsmöglichkeiten sind leicht verfügbar, so dass kein Schüler gezwungen ist, in einem Haushalt zu bleiben, wenn Bedingungen bestehen, die das Wohlergehen des Schülers unangemessen gefährden würden.
  4. Schüleranträge von zugelassenen Agenturen können nach dem 15. März und bis spätestens 15. Mai bei der Studentenabteilung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Anträge mehr angenommen; der Distrikt kann jedoch seine Quote vor dem 15. Mai erreichen.
  5. Die Agenturen werden so schnell wie möglich benachrichtigt, wenn der Antrag des Schülers vom Distrikt angenommen oder abgelehnt wird.
  6. Eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen und ein vollständiger Impfpass (einschließlich Tuberkulosetest) müssen der Schule zum Zeitpunkt der Anmeldung vorgelegt werden. Eine Liste der zugelassenen Austauschschüler wird der Schule ausgehändigt. Die Agentur oder das Programm muss auf Anfrage des Distrikts Übersetzungen von Abschriften oder anderen Schülerdokumenten vorlegen, bevor ein Schüler angemeldet werden kann.
  7. Ausländischen Austauschschülern kann keine Gebührenbefreiung gewährt werden, und sie können nicht auf Kosten des Schulbezirks über die festgelegten Schulbuslinien hinaus befördert werden.
  8. Austauschschüler haben keinen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung oder ESL-Leistungen und müssen einen C-Durchschnitt erreichen.
  9. Kein Austauschschüler erhält ein Utah High School Diploma, kann aber nach Ermessen der Schule an der Abschlussfeier/den Aktivitäten teilnehmen.
  10. Austauschstudenten dürfen nicht die vollen Pro-Kopf-Kosten für die Ausbildung zahlen, auch wenn die staatliche Quote erfüllt ist.

Rechtliche Hinweise & Synopse

Utah Code 76-5-406(10)

Strafgesetzbuch von Utah - Straftaten gegen die Person - Sexualstraftaten - Tatbestände

Datum der Genehmigung

März 12, 2013

Politik und Formulare

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