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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 2200 Jährliche Haushaltsplanung

Der Jahreshaushalt eines Distrikts ist ein greifbarer Beweis für das Engagement des Vorstands, die Ziele des Bildungsprogramms zu erfüllen. Der Haushaltsplan drückt die zu erbringenden Leistungen im Einklang mit den unmittelbaren und langfristigen Zielen und den verfügbaren Ressourcen konkret aus und legt Prioritäten innerhalb breiter Programmbereiche wie Grundbildung, andere separat finanzierte Programme und Unterstützungsdienste fest. Der Haushaltsplan enthält den vollständigen Finanzplan des Distrikts für das darauf folgende Jahr.

Die Entwicklung eines Jahreshaushalts ist am effektivsten, wenn er mit den vom Bildungsrat festgelegten Zielen und langfristigen Prioritäten und Annahmen in Einklang steht. Um die Entwicklung sowohl eines Jahreshaushalts als auch eines langfristigen Plans zu erreichen, werden haushaltsbezogene Diskussionen und Präsentationen während des Jahres in Sitzungen mit dem Vorstand stattfinden.

Die folgenden Komponenten werden mit dem Vorstand erörtert:

  1. Abschluss des vergangenen Jahres, einschließlich der Prüfungsfeststellungen
  2. Stand des laufenden Haushaltsjahres.
  3. Voraussichtliche Finanzierungserhöhungen, -kürzungen und/oder andere wichtige Aspekte, die sich auf den Haushalt des nächsten Jahres auswirken könnten.
  4. Überprüfung und Aktualisierung der philosophischen und operativen Annahmen des Verwaltungsrats in Bezug auf die Leistungen der Schüler, die Vergütung der Mitarbeiter, die Besteuerung, Kapitalprojekte usw.
  5. Darstellung, wie die Entwicklung des neuen Jahresbudgets mit den festgelegten Prioritäten des Distrikts in Einklang gebracht werden soll.
  6. Förmliche Vorstellung des Haushaltsplans, einschließlich etwaiger obligatorischer Haushaltsanhörungen.

Eine Reihe spezifischer Richtlinien und Verfahren, die die Finanzoperationen des Distrikts umreißen, sind in der Richtlinienreihe 6000 zu finden.

Der Wirtschaftsverwalter wird den Bildungsrat auch regelmäßig über seine Arbeit mit dem Haushaltsausschuss bei der Formulierung und Leitung des Haushaltserstellungsprozesses informieren.

Der Superintendent ist angewiesen, mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dem Geschäftsführer und anderen zuständigen Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, um Haushaltsfragen auf die Tagesordnungen der Verwaltungsratssitzungen zu setzen.

Genehmigt durch den Bildungsrat

September 10, 2013

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