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Letzte Änderung: September 26, 2023

Richtlinie Nr. 1103 Vakanzen im Vorstand

Ernennung

Ein örtlicher Schulausschuss besetzt freie Stellen im Ausschuss durch Ernennung, es sei denn, es ist eine Wahl für eine zweijährige Amtszeit erforderlich (siehe unten). Der Vorstand muss die freie Stelle innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Auftreten besetzen, oder die gesetzgebende Körperschaft des Landkreises oder der Gemeinde muss die freie Stelle durch Ernennung besetzen.

Vorläufige Ernennung mit anschließender Wahl für eine zweijährige Amtszeit

Wird ein Posten im Vorstand frei oder geht beim Vorstand mindestens 14 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung einer Kandidaturerklärung für den Vorstand ein Rücktrittsschreiben ein und verbleiben nach dem ersten Montag im Januar nach der nächsten Schulvorstandswahl noch mindestens zwei Jahre der frei gewordenen Amtszeit, so wird der frei gewordene Vorstandsposten durch eine Interimsernennung für die verbleibende, noch nicht abgelaufene Amtszeit besetzt, auf die eine Neuwahl für eine zweijährige Amtszeit für diesen Vorstandsposten folgt.

Der Schulausschuss gibt die anstehende Ernennung bekannt und führt Gespräche mit den Kandidaten

Vor der Ernennung einer Person zur Besetzung einer freien Stelle gemäß diesem Abschnitt gibt der Ausschuss die freie Stelle und die anstehende Ernennung öffentlich bekannt. Diese öffentliche Bekanntmachung muss:

  1. mindestens zwei Wochen vor der Sitzung des Verwaltungsrats, in der die Stelle zu besetzen ist, mitgeteilt werden;
  2. Informieren Sie die Öffentlichkeit über:
    • Datum, Uhrzeit und Ort der Vorstandssitzung, in der die freie Stelle besetzt werden soll, und
    • Die Person, bei der eine interessierte Person ihren Namen im Hinblick auf eine Ernennung zur Besetzung der freien Stelle einreichen kann, sowie die Frist für diese Einreichung.

In einer öffentlichen Sitzung befragt der Ausschuss jede Person, deren Name zur Prüfung vorgelegt wurde und die die Voraussetzungen für das Amt erfüllt, zu ihren Qualifikationen.

Rechtliche Hinweise & Synopse 

Utah Code Ann. 20A-1-511(1)(2012)

Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsrats Interimistisch

Utah Code Ann. 20A-1-511(2)(2012)

Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsrats

Utah Code Ann. 20A-1-511(3)(2012)

Vorstellungsgespräche und Auswahl von Interimsvorstandsmitgliedern

Genehmigt durch den Bildungsrat 

August 13, 2013

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