Letzte Änderung: März 3, 2025
Richtlinie Nr. 1005: Befugnisse und Pflichten des Vorstands
Bildung fördern
Der Vorstand hat die rechtliche Befugnis und die Pflicht, alles zu tun, was für die Aufrechterhaltung, das Gedeihen und den Erfolg der Schulen und für die Förderung der Bildung notwendig ist, und alle durch das Gesetz verliehenen Befugnisse auszuüben. Die gesetzlichen Befugnisse und Pflichten des Vorstands umfassen die in dieser Richtlinie aufgeführten Maßnahmen, sind aber nicht unbedingt auf die aufgeführten Befugnisse und Pflichten beschränkt.
Regieren
Der Bildungsausschuss erkennt an, dass es nach dem Gesetz von Utah "in die Zuständigkeit des Bildungsausschusses fällt, zu bestimmen, welche Dinge der erfolgreichen Verwaltung, der guten Ordnung und der Disziplin der Schulen abträglich sind und welche Regeln erforderlich sind, um eine erfolgreiche Verwaltung, gute Ordnung und Disziplin in den Schulen zu erreichen".
Verabschiedung von Politiken
Verabschiedung von Richtlinien, Regeln, Vorschriften und Satzungen, die der Vorstand für die Arbeit des Vorstands und für die Kontrolle und Verwaltung der Schulen des Distrikts für angemessen hält.
Steuern erheben
Legen Sie jedes Jahr die Steuersätze fest und unterbreiten Sie den vorgeschlagenen Satz der gesetzgebenden Körperschaft des Bezirks, in dem sich der Bezirk befindet, gemäß den gesetzlichen Verfahren.
Jährlicher Haushalt
Erstellung, Verabschiedung und Einreichung eines Haushaltsplans für das nächstfolgende Haushaltsjahr bei der gesetzgebenden Körperschaft des Bezirks, in dem sich der Bezirk befindet, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Vermächtnisse
Annahme von Vermächtnissen und Schenkungen oder anderen Geldern oder Fonds, die für Bildungszwecke bestimmt sind.
Erwerb und Besitz von Eigentum
Erwerb und Besitz von Immobilien und persönlichem Eigentum im Namen des Distrikts, einschließlich aller Rechte und Titel, sowie Pacht und Leasing mit Kaufoption für Immobilien. Der Bildungsausschuss hat die Leitung und Kontrolle über das gesamte Schuleigentum des Distrikts.
Enteignung
Ausübung des Rechts auf Enteignung zum Erwerb von Eigentum.
Personal einstellen
Einstellung eines Superintendenten und eines Geschäftsverwalters durch Vertrag. Beauftragung des Superintendenten mit der Einstellung von Schulleitern, Lehrern oder anderen leitenden Angestellten und der Festlegung von Gehaltsplänen hierfür.
Schulen schließen und Schulbezirke ändern
Schließung von Schulen oder Aussetzung des Schulbetriebs oder Änderung der Grenzen von Schulbezirken, wenn dies vom Bildungsausschuss nach angemessener öffentlicher Bekanntmachung und Anhörung, wie gesetzlich vorgeschrieben, für angemessen erachtet wird (siehe Richtlinie 1450).
Verklagen und verklagt werden
Im Namen des Distrikts zu klagen und verklagt zu werden. Der Distrikt verteidigt den Vorstand, hält ihn schadlos und stellt ihn von allen Forderungen, Ansprüchen, Klagen und Gerichtsverfahren frei, die gegen den Vorstand in seiner offiziellen Eigenschaft als Vertreter und Angestellter des Distrikts vorgebracht werden, vorausgesetzt, dass der Vorstand im Rahmen seiner Anstellung gehandelt hat und unter Ausschluss von strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, und dass eine solche Haftpflichtdeckung im Rahmen der Befugnis des Distrikts nach staatlichem Recht erfolgt.
Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten und Ausübung anderer gesetzlicher Befugnisse
Der Vorstand hat auch die Pflicht, alle anderen Pflichten zu erfüllen, die in den Gesetzen und Vorschriften von Utah und den Vereinigten Staaten festgelegt sind, und kann auch die in diesen Gesetzen und Vorschriften festgelegten Vollmachten und Befugnisse ausüben.
Rechtliche Hinweise & Synopse
Gesetzbuch von Utah 53G-4-402
- Befugnisse und Pflichten im Allgemeinen
Utah Code 53F-8-201
- Jährliche Bescheinigung des vom örtlichen Schulausschuss vorgeschlagenen Steuersatzes
- Einbeziehung des Haushalts des Schulbezirks
- Geänderter Anmeldetag
- Utah Code 53F-8-202
- Erhebung der Steuer - Einziehung und Hinterlegung
Gesetzbuch von Utah 53G-4-401
- Die Schulbehörden sind Körperschaften
- Siegel
- Klagebefugnis
- Übereignung von Immobilien
- Pflicht gegenüber den Einwohnern des Bezirks eines Mitglieds des örtlichen Schulausschusses
- Gründung einer öffentlichen Bildungsstiftung
Utah Code 53G-11-202
- Beschäftigung von Schulpersonal
- Dauer des Kontakts
- Beendigung aus wichtigem Grund
- Individueller Arbeitsvertrag
- Anerkennung des Haftungsschutzes durch den Arbeitnehmer
Gesetzbuch von Utah 53G-4-301
- Örtlicher Superintendent der Schulen
- Ernennung
- Qualifikationen
- Begriff
- Entschädigung
Gesetzbuch von Utah 53G-4-302
- Betriebswirt
- Begriff
- Eid
Genehmigt durch den Bildungsrat
- August 13, 2013
Überarbeitet
- 8. Oktober 2024