Letzte Änderung: Januar 5, 2024
4029 P1 Tiere als Teil des Unterrichtsprogramms
Allgemeine Erwartungen
Anträge auf Einbeziehung von Tieren in das Unterrichtsprogramm des Klassenzimmers oder der Schule müssen vom Schulleiter genehmigt werden, der die Einhaltung der festgelegten Verfahren sicherstellt. Gesundheitsfragen (Allergien, Impfstatus des Tieres), die Schüler und Mitarbeiter betreffen, werden geklärt, bevor die Erlaubnis erteilt wird, das Tier in der Schule zu halten.
Wenn der Unterricht, an dem das Tier beteiligt ist, fortgesetzt wird und das Tier in der schulfreien Zeit in der Schule verbleiben soll, müssen geeignete Vorkehrungen für die Betreuung des Tieres getroffen werden.
Die Tiere werden nicht in einem Schulfahrzeug transportiert.
Tiere, die Teil des Unterrichtsprogramms sind, müssen jederzeit unter der Kontrolle ihres erwachsenen Besitzers, des Lehrers oder bestimmter Schüler sein.
Risiko von Tierkrankheiten
Die Tollwut ist ein wachsendes Problem, und jedes Pelztier ist anfällig für diese schwere, tödliche Krankheit. Infizierte Tiere können diese Krankheit auf Schüler und Personal übertragen. Die folgenden Tiere sind in den Schulen des Provo City School District verboten.
Wegen des hohen Risikos von Salmonellose und Campylobacteriose bei Küken und Enten sind diese Tiere in Schulen ohne Aufklärung über den sicheren und richtigen Umgang mit ihnen ungeeignet.
Tiere sind in der Schule verboten
Wildtiere und streunende Haustiere
Da Fledermäuse, Waschbären, Stinktiere, Füchse und andere wilde Fleischfresser häufig von Tollwut betroffen sind, sollten diese Tiere unter keinen Umständen in Schulgebäuden gehalten werden (auch keine toten Tiere).
Pelztiere (Wolfshybriden, Frettchen, usw.)
Diese Tiere können ein Risiko für die Übertragung von Tollwut, Parasiten, Flöhen, anderen Krankheiten und Verletzungen darstellen.
Fledermäuse
Fledermäuse stellen ein hohes Risiko für die Übertragung von Tollwut dar. Fledermaushäuser sollten nicht auf dem Schulgelände aufgestellt und Fledermäuse nicht in das Schulgebäude gebracht werden.
Vergiftete Tiere
Spinnen, Reptilien, Eidechsen, giftige Schlangen und giftige Insekten sind aus Sicherheitsgründen verboten.
Präsentationen und Gäste mit Tierbeteiligung
Gäste im Klassenzimmer, Eltern und Präsentationen in den Schulen müssen sich an die oben genannten Standards halten. Schulleiter, die mögliche Ausnahmen von diesem Verfahren beantragen möchten, müssen sich an den Vertreter des Schulbezirks bei der staatlichen Risikomanagementagentur wenden.
Genehmigt durch den Bildungsrat
September 9, 2014