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Letzte Änderung: Mai 9, 2025

Richtlinie 3118: Offene Immatrikulationspolitik

Es ist die Politik des Provo City School District, die Wahl einer Schule oder eines Programms durch die Schüler zu unterstützen und zu fördern, wenn sich diese Wahl nicht negativ auf die aufnehmende Schule auswirkt. Die Verfahren und Richtlinien werden in Übereinstimmung mit dem Enrollment Options Program des Utah Code festgelegt. Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, die den Besuch einer anderen Schule als ihrer Heimatschule wünschen, müssen den Antrag auf der Website des Schulamtes ausfüllen und dabei die beschriebenen Richtlinien für die Teilnahme beachten.

I. Allgemeine Informationen:

  1. Der Zeitraum für die Beantragung der offenen Einschreibung beginnt am 1. Dezember und dauert bis zum ersten Freitag im Februar eines jeden Schuljahres. Die Anträge sind ab dem 15. November erhältlich. Anträge, die vor oder am 1. Dezember bis 17.00 Uhr eingehen, werden auf den 1. Dezember datiert. Anträge auf offene Einschreibung für das folgende Schuljahr finden Sie hier auf der Website der Studentenverwaltung:
  2. Anträge auf besondere Bedürfnisse können jederzeit für das laufende Schuljahr gestellt werden.
  3. Wenn Bau- oder Umbauarbeiten oder andere Umstände, die sich der Kontrolle des Vorstands entziehen, es dem Vorstand nicht erlauben, hinreichend genaue Anmeldeprognosen für eine bestimmte Schule zu erstellen, um festzustellen, ob diese Schule für das kommende Jahr für eine offene Anmeldung zur Verfügung stehen sollte, oder wenn dringende Umstände eine Änderung dieser Richtlinie erfordern, um vernünftig arbeiten zu können, erlaubt der Vorstand die Einreichung von Anmeldeanträgen für diese Schule während des Antragszeitraums und benachrichtigt die Antragsteller, dass sich die Genehmigung verzögert, bis zusätzliche Informationen verfügbar sind oder Richtlinienänderungen angenommen werden.

II. Studienbewerber mit Wohnsitz im Distrikt und innerhalb des Distrikts

Die allgemeinen Verfahren, die in:

  • Abschnitt II A gilt für alle Antragsteller
  • Abschnitt II B bezieht sich auf Anträge auf offene Immatrikulation
  • Abschnitt II C gilt für Anträge mit besonderem Bedarf
  • Abschnitt II D beschreibt das ordnungsgemäße Beschwerdeverfahren

A. Allgemeine Teilnahmeverfahren für ALLE Antragsteller

  1. Jeder Antrag muss auf dem vom Distrikt genehmigten Formular eingereicht werden. Jeder Antrag wird gemäß den Richtlinien in Abschnitt B bearbeitet.
  2. Wird der Antrag genehmigt, so wird von dem Schüler erwartet, dass er diese Verpflichtung für das beantragte Schuljahr einhält. Andernfalls würden die Personal- und Zeitpläne an der beantragten Schule und der Heimatschule durcheinander gebracht.
  3. Einmal immatrikuliert, kann der Student/die Studentin immatrikuliert bleiben, sofern nicht einer der folgenden Fälle eintritt:
    1. Der Student macht seinen Abschluss;
    2. Der Schüler ist nicht mehr in Utah ansässig;
    3. Der Schüler wird suspendiert oder von der Schule verwiesen;
    4. Das Verhalten des Schülers stellt ein chronisches Muster dar, das, wenn es andauert, Personen oder Eigentum gefährdet, ernsthafte Störungen in der Schule verursacht oder eine unangemessene Belastung für das Schulpersonal darstellt;
    5. Schüler, die in unserem Schulbezirk wohnen, haben auch bei anhaltenden Verhaltensproblemen Vorrang vor Schülern, die außerhalb des Schulbezirks wohnhaft sind.
  4. Wenn die weitere Einschulung des Schülers aufgrund erheblicher Verhaltensstörungen gefährdet ist, wird der Schulleiter oder der stellvertretende Schulleiter wie folgt vorgehen:
    1. sich mit den Eltern beraten, um eine angemessene Unterstützung für den Schüler zu gewährleisten, die das Schulpersonal nicht über Gebühr belastet.
    2. Erstellen Sie einen vorläufigen Verhaltenskontrakt, der angemessene Erwartungen für ein besseres Verhalten der Schüler enthält.
    3. Halten Sie Rücksprache mit der Schulbehörde und dem stellvertretenden Superintendenten für das Grundschul- oder Sekundarschulwesen, bevor das Widerrufsverfahren für die Schulwahl eingeleitet werden kann.
    4. Ein Widerruf der Schulwahl kann nicht von einem Schulleiter allein vorgenommen werden; dieser Widerruf erfolgt in Absprache mit dem stellvertretenden Superintendenten für das Grundschul- oder Sekundarschulwesen und mit den Schülerdiensten.
  5. Die weitere Einschreibung hängt auch von der Verfügbarkeit von Plätzen ab. Ein Widerruf erfordert die Rückkehr in die Heimatschule oder den Heimatbezirk. Wenn ein Ausschluss für das nächste Schuljahr erforderlich ist, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten bis zum 15. März benachrichtigt. Es wird versucht, die ausgeschlossenen Schüler in einer anderen Schule unterzubringen, in der noch Plätze frei sind, bevor neue Bewerber aufgenommen werden. Der zuletzt eingeschriebene Schüler wird als erster ausgeschlossen.
    1. Außer bei einem Ausschluss aus wichtigem Grund müssen Schüler, die sich für eine Rückkehr an ihre Heimatschule für das nächste Schuljahr entscheiden, dies der Schule, die sie besuchen, bis zum 15. März mitteilen.
    2. Ein Schüler mit Wohnsitz in Utah, dessen rechtmäßiger Wohnsitz außerhalb der Stadt Provo liegt, der sich aber innerhalb der Grenzen des Provo City School District aufhalten wird, muss zusammen mit dem Antrag eine dauerhafte Vollmacht vorlegen, um einen rechtsgültigen Vertrag mit einem Einwohner der Stadt Provo abzuschließen.
    3. Für die Beförderung zur und von der gewünschten Schule in Übereinstimmung mit der Anfangs- und Endzeit der Schule sind die Eltern/Erziehungsberechtigten des Schülers verantwortlich.
    4. Die Richtlinien und Grundsätze der Utah High School Activities Association dienen der Kontrolle von Schülern, die an Highschool-Sportarten und -Aktivitäten teilnehmen.
    5. Gefälschte oder falsch dargestellte Angaben im Antrag führen zur Annullierung des Antrags.
    6. Das Bewerbungsverfahren umfasst die folgenden Termine:
      • Vor dem 30. November: Der Vorstand wird die Richtlinien und Verfahren für die Wahl der Schule bekannt geben und festlegen, welche Schulen und/oder Programme für die offene Einschreibung zur Verfügung stehen werden.
      • 15. November bis zum ersten Freitag im Februar: Einreichung des Antrags beim Provo City School District für das folgende Jahr. Anträge, die bis zum 1. Dezember eingehen, werden auf den 1. Dezember datiert.
      • Bis zum 15. März: Der Schulbezirk benachrichtigt die Eltern/Erziehungsberechtigten schriftlich, deren Schüler im nächsten Schuljahr aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen ausgeschlossen werden sollen.
      • Bis zum 31. März: Der Distrikt informiert schriftlich über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.
      • Bis zum 15. April: Mitteilung des Schülers an den Provo City School District über seine Absicht, sich einzuschreiben. Die Verpflichtung gilt für das gesamte Schuljahr.
      • Bis zum 15. April: Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren den Provo City School District schriftlich über den Wunsch des Schülers, an die Schule zurückzukehren, an der er wohnt.
      • Bis zum 30. April: Der Provo City School District wird den Wohnbezirk über die Absicht des Schülers, sich im Provo City School District einzuschreiben, informieren.

B. Leitlinien für die Teilnahme während des Zeitraums der offenen Immatrikulationsanträge 15. November bis zum ersten Freitag im Februar

  1. Initiieren Sie die Bewerbung online. Die Erstanträge werden vom Studentenwerk geprüft. Für Anträge, die in diesem Zeitraum gestellt werden, ist keine Freigabe des Heimatdistrikts erforderlich.
  2. Das Antragsformular muss bis spätestens am ersten Freitag im Februar online ausgefüllt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten und der/die Schüler werden bis zum 31. März schriftlich über die Annahme oder Ablehnung des Antrags informiert. Wird der Antrag angenommen, muss die Anmeldung bis zum 15. April an das Distriktbüro zurückgesandt werden.
  3. Antragsteller von außerhalb des Distrikts müssen einen Anhang beifügen:
    • Nachweis des Wohnsitzes in Utah;
    • Ein inoffizielles Zeugnis (Klassen 7-12);
    • Eine amtliche Kopie der Geburtsurkunde; und
    • Impfpass.
  4. Die Antrag auf offene Immatrikulation Die Anmeldefrist beginnt am 15. November und läuft bis zum ersten Freitag im Februar. Wenn es mehr Anträge gibt, als an einer bestimmten Schule aufgenommen werden können, gelten die folgenden Bestimmungen für die Prüfung der Anmeldungen:
    1. Schüler aus dem Provo City School District werden vorrangig in die teilnehmenden Schulen aufgenommen.
    2. Vorrangig werden in diesem Zeitraum Anträge von Geschwistern berücksichtigt, die Geschwister haben, die die gewünschte Schule besuchen.
    3. Alle anderen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

C. Leitlinien für Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen

Diese Antragsteller müssen:

  1. Stellen Sie den Antrag beim Bezirksamt. Es sollte eine Rücksprache mit der Heimatschule stattfinden, um sicherzustellen, dass die Schüler die notwendige Unterstützung erhalten. Aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit dem erforderlichen Unterricht und der Anrechnung von Leistungen für den Schulabschluss wird den Schülern empfohlen, die Schule in den Semesterferien zu wechseln.
  2. Das Bewerbungsformular muss online ausgefüllt werden.
  3. Jeder Antragsteller muss einen dokumentierten individuellen Sonderbedarf haben, der über persönliche Vorlieben hinaus erkennbar ist.
  4. Jeder Antragsteller muss die Bestimmungen von Abschnitt A dieses Verfahrens einhalten, soweit diese anwendbar sind.
  5. Die Anträge werden so schnell wie möglich nach ihrer Einreichung geprüft und bearbeitet. Die Eltern/Erziehungsberechtigten und der/die Schüler werden innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Eingang des Antrags schriftlich über die Annahme oder Ablehnung des Antrags informiert.

D. Ordnungsgemäßes Beschwerdeverfahren

  1. Wird der Antrag eines Schülers auf offene Einschreibung abgelehnt, können die Eltern innerhalb von 15 Tagen nach der Benachrichtigung über die verweigerte Zulassung zu der beantragten Schule schriftlich eine Überprüfung beim stellvertretenden Superintendenten für Grundschulbildung oder beim stellvertretenden Superintendenten für Sekundarschulbildung beantragen. Diese stellvertretenden Superintendenten werden sich mit dem Schulleiter der beantragten Schule abstimmen und den Antrag der Eltern prüfen. Eine Entscheidung wird innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Beschwerde der Eltern getroffen.
  2. Wird die Einschreibung weiterhin verweigert, können die Eltern innerhalb von zehn Tagen beim stellvertretenden Superintendenten schriftlich Widerspruch einlegen. Der stellvertretende Superintendent prüft den Einspruch und informiert die Eltern innerhalb von zehn Tagen über seine Entscheidung.
  3. Wird die Einschreibung weiterhin verweigert, können die Eltern direkt beim Schulrat Beschwerde einlegen.

Genehmigt durch den Bildungsrat

 März 12, 2013 Überarbeitet: Januar 14, 2025

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