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Letzte Änderung: Oktober 25, 2023

Umfrage zur Landessprache

Umfrage zur Landessprache

Die Umfrage zur Herkunftssprache (HLS) ist im Anmeldeformular der Schule enthalten und wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung eines Schülers online ausgefüllt. Mit dem HLS wird der Schüler nicht als Englischlerner identifiziert. Vielmehr dient er dazu, diejenigen Schüler zu ermitteln, die möglicherweise als Englischlerner eingestuft werden können, damit jeder Schüler in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben beurteilt werden kann. 

Wenn ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter auf eine der folgenden HLS-Fragen antwortet und eine andere Sprache als Englisch angibt, wird der EL-Beauftragte der Schule gemeinsam mit dem Elternteil und der Abteilung für Titel III festlegen, ob der/die Betreffende geprüft werden sollte, um festzustellen, ob er/sie für englischsprachige Unterstützungsdienste in Frage kommt.

  1. Welches ist die Hauptsprache, die zu Hause gesprochen wird, unabhängig von der Sprache, die der Schüler/die Schülerin spricht?
  2. Welche Sprache wird von dem Schüler am häufigsten gesprochen?
  3. Welches ist die Sprache, die der Schüler zuerst erworben hat?
  4.  Welche Sprache bevorzugen Sie für Informationen zwischen Schule und Elternhaus?
  5. Hat Ihre Familie einen Flüchtlingshintergrund?

Ziele der Erhebung über die Herkunftssprache:

  • identifiziert einen Schüler, dessen Muttersprache nicht Englisch ist; und,
  • Kennzeichnet einen Schüler, der in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben auf Englisch getestet werden kann, weil zu Hause eine andere Sprache als Englisch gesprochen wird.
  • Bei der Beurteilung der Englischkenntnisse wird festgestellt, ob Ihr Schüler neben dem regulären Bildungsprogramm auch sprachliche Unterstützung benötigt.
  • Ihr Kind hat als Bürgerrecht Anspruch auf diese Sprachförderdienste.

Verantwortlichkeiten der Schule:

  • Bei der Anmeldung müssen die Fragen der Umfrage zur Herkunftssprache beantwortet werden. Der Schulleiter sollte sicherstellen, dass die Eltern die Fragen verstehen ....
  • Die Schüler müssen innerhalb der ersten 30 Tage des Schuljahres bzw. innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt in die Schule auf Leistungen getestet werden.
de_DEDeutsch