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Letzte Änderung: Mai 20, 2024

Richtlinie Nr. 7270: Einsatz von Mikromobilitätsfahrzeugen und Fußgängerbeförderungsmitteln auf dem Schulgelände

Zweck

Der Zweck dieser Richtlinie ist es, die Nutzung nicht-motorisierter Transportmittel und mikromobiler Fahrzeuge auf dem Schulgelände des Provo City School District zu regeln, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Schülern, Personal und Besuchern zu gewährleisten.

Umfang

Diese Richtlinie gilt für alle Schüler, Mitarbeiter und Besucher, die auf dem Schulgelände mikromobile Fahrzeuge und Mitgängerfahrzeuge, einschließlich Golfwagen, benutzen.

Definitionen

  • Mikromobilitätsfahrzeuge: Das US-Verkehrsministerium und die US-Bundesstraßenverwaltung definieren ein mikromobiles Fahrzeug als ein kleines, langsam fahrendes, von Menschen oder elektrisch angetriebenes Transportmittel, einschließlich Fahrrädern, Rollern, Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung, Elektrorollern (E-Scootern) und anderen kleinen, leichten Transportmitteln auf Rädern.
  • Fußgängerverkehrsmittel: jedes von Menschenhand angetriebene Gerät, mit dem sich ein Fußgänger auf andere Weise als zu Fuß fortbewegen kann (z. B. Rollschuhe, Rollerblades, Skateboard, nicht motorisierte Rollstühle)

Grundsatzerklärung

  1. Autorisierte Verwendung:
    • Mikromobilitätsfahrzeuge und Mitgängerfahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände von Personen benutzt werden, die:
        • Schüler oder Mitarbeiter der Schule.
        • Besucher, die eine vorherige Genehmigung der Schulleitung erhalten haben.
      • Die Verwendung dieser Geräte ist auf bestimmte Bereiche beschränkt.
      • Die Schulleiter der einzelnen Schulen legen fest, wo mikromobile Fahrzeuge und Mitgängerfahrzeuge eingesetzt werden dürfen und welche Einschränkungen die Sicherheit der Schüler und Besucher auf dem Schulgelände erhöhen.
  2. Sicherheitsvorschriften:
    • Alle Nutzer müssen sich an die Verkehrsregeln halten, wenn sie auf dem Schulgelände mit mikromobilen Fahrzeugen und Fußgängerfahrzeugen unterwegs sind.
    • Die Gehwege auf dem Schulgelände sind während des Unterrichtswechsels, der Mittagspause sowie vor und nach der Schule stark frequentiert. Fußgänger haben auf den Gehwegen immer Vorfahrt. Wer auf dem Schulgelände mit einem Gerät fährt, muss den Fußgängern Vorfahrt gewähren.
    • Während des Fahrens muss stets eine Schutzausrüstung, einschließlich eines Helms, getragen werden.
    • Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge der Mikromobilität und für Fußgänger auf dem Schulgelände beträgt 10 mph.
    • Mikromobilitäts-Fahrzeuge und -Fußgänger müssen verantwortungsbewusst betrieben werden, wobei rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten zu vermeiden ist und das Bewusstsein für die Umgebung geschärft werden muss.
    • Radfahrer haben die gleichen Rechte wie Kraftfahrzeuge, müssen aber auch Fußgängern Vorfahrt gewähren.
    •  Alle Nutzer sollten Kopfhörer, Airpods und Ohrstöpsel entfernen und Ablenkungen durch Mobiltelefone während der Fahrt auf dem Campus vermeiden.
  3. Parken und Lagerung:
    • Auf dem Schulgelände können ausgewiesene Abstellflächen für Fahrzeuge der Mikromobilität und für Fußgängerfahrzeuge vorgesehen werden.
    • Die Nutzer dürfen ihre Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abstellen und parken. Das Parken auf nicht ausgewiesenen Flächen ist streng verboten.
  4. Verbotene Aktivitäten:
    • Das Fahren von Fahrzeugen der Mikromobilität und Fußgängerfahrzeugen in geschlossenen Räumen oder in Bereichen, die nicht für ihre Nutzung vorgesehen sind.
    • Betreiben von Fahrzeugen der Mikromobilität und Fußgängerverkehrsmitteln unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
    • Erlauben der Nutzung von Mikromobilitätsfahrzeugen durch nicht autorisierte Personen. Schüler dürfen auf dem Schulgelände keine Golfwagen fahren, es sei denn, sie werden von einem Angestellten der Schule beaufsichtigt.
  5. Vollstreckung:
    • Melden Sie unsicheres Verhalten auf Gehwegen und Schulgeländen der Schulverwaltung.
    • Verstöße gegen diese Richtlinie können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, die Verwarnungen, Geldstrafen, die Beschlagnahmung von Fahrzeugen oder andere von der Schulverwaltung für notwendig erachtete Maßnahmen umfassen können.
    • Wiederholte Verstöße können zu strengeren Disziplinarmaßnahmen führen, einschließlich der Aussetzung oder des Entzugs der Berechtigung zum Führen von Mikromobilitätsfahrzeugen und Fußgängerfahrzeugen auf dem Schulgelände.

Umsetzung

  • Die Schulverwaltung ist für die Ausarbeitung spezifischer Anforderungen und Einschränkungen für die einzelnen Schulstandorte verantwortlich.
  • Es können Aufklärungs- und Sensibilisierungsprogramme durchgeführt werden, um die Schulgemeinschaft über die Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien im Zusammenhang mit der Nutzung von Mikromobilitätsfahrzeugen und Fußgängerfahrzeugen auf dem Schulgelände zu informieren.

Überprüfung

Diese Richtlinie wird in regelmäßigen Abständen überprüft, um ihre Wirksamkeit und die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten. Änderungen können vorgenommen werden, wenn der Bildungsrat dies für notwendig erachtet. Diese Richtlinie ist allen Schülern, Mitarbeitern und Besuchern mitzuteilen.

Referenzen

Genehmigt durch den Bildungsrat

  • 14. Mai 2024
de_DEDeutsch