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Letzte Änderung: Dezember 1, 2023

Richtlinie 7260 P1 Nutzung von Schuleinrichtungen und -geländen: Felder und Außenanlagen

Alle Feldvermietungen stehen unter der Leitung von District Facilities & Maintenance.

  • Die Nutzung der Felder durch die örtliche Schule zur Erfüllung der Lehrplan- und Programmanforderungen hat Vorrang vor jeder anderen Nutzung.
  • Wenn die Vermietung erlaubt ist, müssen die Zeiten und die Nutzung angegeben werden.
  • Für die Nutzung des Distriktgeländes durch Freizeitprogramme können interlokale Vereinbarungen getroffen werden.

Die Anmietung von Spielfeldern muss zunächst über das Genehmigungsverfahren des Distrikts mit dem Formular 7260 F1 (Antrag und Haftungsverzicht) beantragt und genehmigt werden.

Die UHSAA-Moratorien werden für die Zeit außerhalb der Saison durchgesetzt. Der Bezirk kann je nach Reparaturbedarf Moratorien für Felder verhängen.

Zugelassene Nutzer stellen bei Bedarf sanitäre Anlagen für die Dauer ihrer Aktivität zur Verfügung. Der Ort auf dem Schulgelände, an dem die sanitären Anlagen aufgestellt werden, muss mit der Abteilung für Einrichtungen und Wartung und der Schule abgestimmt werden. Die sanitären Anlagen müssen ordnungsgemäß gesichert und verschlossen werden, wenn sie nicht benutzt werden. Die Sanitäreinrichtung liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters und muss nach Beendigung der Veranstaltung vom PSD-Gelände entfernt werden.

PCSD ist nicht verantwortlich für Gegenstände, die nach der Benutzung auf dem Grundstück zurückgelassen werden.

Jede Gruppe oder Organisation, die Einrichtungen des Provo School District nutzt, muss sich an die folgenden Standards halten:

  1. Alle gemeinschaftlichen Nutzungen werden über die Abteilung für Einrichtungen und Wartung des Bezirks geplant.
  2. Schulleiter, Sportdirektoren und Trainer sind nicht befugt, die Nutzung des Geländes für andere Gruppen als Schulprogramme zu genehmigen. 
  3. Eine Kaution in Höhe von $250 oder 10% des Mietvertrags, je nachdem, welcher Betrag höher ist, wird der mietenden Organisation für die Nutzung des Geländes in Rechnung gestellt. Am Ende der Mietzeit wird die Kaution ganz oder teilweise zurückerstattet, wenn die Anlage sauber und unbeschädigt hinterlassen wird, abzüglich der Kosten für die Wiederherstellung eines akzeptablen Zustands. 
  4. Während der Schulzeit ist die Nutzung von Außenanlagen nicht gestattet.
  5. Laufende, organisierte Gruppen dürfen keine außerplanmäßigen oder unberechneten Aktivitäten durchführen.
  6. Alle Gruppen müssen selbst für die Aufsicht durch Erwachsene sorgen, um die genutzten Einrichtungen angemessen zu überwachen. Die Überwachung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verhinderung von Vandalismus und Zerstörung der Schule und der angrenzenden Grundstücke. Die Nutzung der Schuleinrichtungen durch unbeaufsichtigte Jugendgruppen oder -organisationen ist nicht gestattet. 
  7. Manipulationen, Veränderungen oder Missbrauch der Feldbewässerungsanlage sind nicht erlaubt. 
  8. Auf nassen Feldern darf nicht gespielt werden, um Schäden und negative Auswirkungen auf die Schulprogramme zu vermeiden. Jeweils Mitte Oktober und vor dem 1. März wird eine Spielfeldbegehung mit Sportleitern, Schulverwaltung und Trainern sowie Vertretern der Abteilung für Einrichtungen durchgeführt. Die Inspektion des Geländes ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Spielfelder für die Schüler sicher sind. Geplante Spiele und Übungen werden verschoben, wenn ein Spielfeld zu nass oder für Wettkampftraining oder -spiele nicht geeignet ist. 
  9. Die Benutzer müssen sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber den an das Schulgelände angrenzenden Privatgrundstücken verhalten.
  10. Die Feldmarkierung muss so erfolgen, dass der Rasen nicht beschädigt oder zerstört wird (mit einer zugelassenen Feldmarkierungsfarbe). Es darf kein Benzin oder anderes Herbizid verwendet werden. Alle Produkte müssen vorab von den Mitarbeitern der Abteilung für Einrichtungen und Wartung des Distrikts genehmigt werden.
  11. Tragbare Tore müssen an jedem Tag, an dem sie benutzt werden, auf- und abgebaut und ordnungsgemäß gesichert werden. Das Aufstellen von festen Toren ist nicht gestattet. Tragbare Tore werden außerhalb der Saison verschlossen und sicher aufbewahrt. 
  12. Das Befahren von Spielfeldern oder asphaltierten Spielplätzen mit privaten Fahrzeugen ist verboten. Das Parken darf nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erfolgen. Doppelparken, Parken in Rettungsgassen oder entlang roter Bordsteine ist verboten.
  13. Alkohol, Tabak und Drogen sind auf dem Schulgelände gemäß dem Gesetz des Bundesstaates Utah nicht erlaubt. 
  14. Keine laute Musik oder unangemessenes Verhalten. 
  15. Vandalismus oder Zerstörung von Schuleigentum, angrenzenden Grundstücken oder Einrichtungen sind nicht erlaubt. Alle Abfälle müssen nach Beendigung der Nutzung aufgesammelt werden. 
  16. Das Klettern auf Zäune oder Absperrungen ist verboten. 
  17. Beschallungsanlagen werden von Mietgruppen nicht genutzt, es sei denn, dies ist im Mietvertrag vermerkt und es wird eine zusätzliche Kaution von $250 für die Nutzung der Anlage hinterlegt. 
  18. Mietgruppen müssen bereit sein, eine Haftungsfreistellungsvereinbarung für die Nutzung des Platzes zu unterzeichnen. 
  19. Öffentliche Flohmärkte und Autowaschanlagen sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. 
  20. Haftpflichtversicherungszertifikate sind für alle Vermietungen für kommerzielle Zwecke gemäß den Richtlinien des Provo City School Board für die Vermietung von Einrichtungen erforderlich, die auf der Website des Bezirks veröffentlicht sind.

Diese Standards werden an alle Teams verteilt, die Einrichtungen des Distrikts nutzen. Gemeinden, die Einrichtungen des Provo City School District für Ligen im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung nutzen, sind gemeinsam für die Durchsetzung der oben genannten Standards verantwortlich.

Beschränkungen

  1. Die Nichteinhaltung dieser Normen oder die Nichtzahlung der erforderlichen Gebühren führt zur Verweigerung der weiteren Nutzung.
  2. Die Abteilung für Einrichtungen und Instandhaltung des Distrikts lehnt Anfragen ab, die reguläre Programme stören oder Schäden an der Einrichtung oder dem Gelände verursachen würden.
  3. Das Personal des Bezirks kann nicht gezwungen werden, an Sonn- und Feiertagen für Schulvermietungen zu arbeiten. Daher wird von Vermietungen an Sonn- und Feiertagen dringend abgeraten. Wenn die Vermietung an Feiertagen genehmigt wird, gelten die Tarife gemäß den genehmigten Miettarifen für Einrichtungen, die auf der Website des Bezirks veröffentlicht sind.
  4. Aufgrund des zeitlichen Aufwands für die Mitarbeiter des Distrikts und der Einschränkungen bei der schulischen Nutzung des Gebäudes wird auch von einer dauerhaften Vermietung abgeraten.
  5. Computerräume, technische Labors und Werkstätten dürfen nicht vermietet werden.
  6. Das Gelände der Grund- und Mittelschulen schließt um 22.00 Uhr. Das Gelände der Oberschule schließt um 23:00 Uhr. Alle Bezirksrichtlinien, staatlichen und lokalen Gesetze werden durchgesetzt.
  7. Sämtliche Stromversorgungsanlagen des Bezirks dürfen nur von autorisiertem Personal der Bezirkseinrichtungen und -wartung bedient werden.
  8. Der Schule oder den Schülern gehörende Materialien oder Ausrüstungen dürfen nicht aus dem Gebäude entfernt werden.

Utah State Codes

53G-7-209. Nutzung von öffentlichen Schulgebäuden und -geländen als Bürgerzentren. 

  1. Im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet der Begriff "Bürgerzentrum" ein öffentliches Schulgebäude oder -gelände, das als begrenztes öffentliches Forum für die Bewohner des Distrikts für beaufsichtigte Freizeitaktivitäten und Versammlungen eingerichtet und unterhalten wird.
  2. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Unterabschnitt (3) sind alle öffentlichen Schulgebäude und -gelände Bürgerzentren.
  3. Die Nutzung von Schuleigentum für Zwecke des Bürgerzentrums darf eine schulische Funktion oder einen schulischen Zweck nicht beeinträchtigen.

53G-7-210. Verantwortung der lokalen Schulträger für Schulgebäude und -gelände bei Nutzung als Bürgerzentren. 

  1. Der in diesem Abschnitt verwendete Begriff "Bürgerzentrum" hat dieselbe Bedeutung wie in Abschnitt 53G-7-209. Eine lokale Schulbehörde:
    • Er verwaltet, leitet und kontrolliert die Bürgerzentren im Rahmen dieses Kapitels;
    • Verabschiedet Richtlinien für die Nutzung von Bürgerzentren; 
    • Kann eine angemessene Gebühr für die Nutzung von Schuleinrichtungen als Bürgerzentrum erheben, so dass dem Distrikt keine Kosten für diese Nutzung entstehen; 
    • Kann einen Beauftragten für besondere Aufgaben gemäß Abschnitt 53-13-105 ernennen, der für das Gelände verantwortlich ist und das Schuleigentum schützt, wenn es für Zwecke des Bürgerzentrums genutzt wird; 
    • gestattet die Nutzung eines Bürgerzentrums für andere als schulische Zwecke, es sei denn, sie stellt fest, dass die Nutzung mit einer schulischen Funktion oder einem schulischen Zweck kollidiert; und 
    • stellt sicher, dass die Schulverwalter in Bezug auf die Bestimmungen dieses Abschnitts und des Abschnitts 53G-7-209 geschult werden und diese ordnungsgemäß umsetzen.

Alle staatlichen und lokalen Gesetze werden in den Schuleinrichtungen durchgesetzt (nicht nur die unten aufgeführten).

76-10-106(3)(a) Rauchverbot in Grund- und weiterführenden Bildungseinrichtungen und Kinderbetreuungsstätten.

  1. Das Rauchen und der Tabakkonsum sind in allen Bereichen der folgenden Einrichtungen und Orte verboten, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche Einrichtungen handelt oder nicht:
    • Öffentliche oder private Grund- und Sekundarschulgebäude und Bildungseinrichtungen sowie das Grundstück, auf dem sich diese Einrichtungen befinden.

53G-8-602 Besitz oder Konsum von alkoholischen Getränken in der Schule oder bei von der Schule geförderten Aktivitäten. 

  1. Eine Person darf kein alkoholisches Getränk besitzen oder trinken:
    • innerhalb oder auf dem Gelände eines Gebäudes, das einem Teil des öffentlichen Bildungssystems gehört oder von diesem betrieben wird; oder
    • In den Teilen eines Gebäudes, eines Parks oder eines Stadions, die für eine Aktivität genutzt werden, die von oder durch einen Teil des öffentlichen Bildungssystems gesponsert wird/werden.

Definitionen der Benutzerkategorien

Schule oder Bezirk für Bildungszwecke

Die Schulen dienen dem Lehrplan und den Programmen/Funktionen der Schüler. Die Bedürfnisse der Schule und des Bezirks haben Vorrang vor jeder anderen Verwendung. 

Gemeinden und andere steuerbegünstigte Einrichtungen

Einrichtungen können für Versammlungen, Tage der offenen Tür, Abende mit den Kandidaten, Produktionen usw. gemietet werden. Dies gilt auch für registrierte politische Parteien und Beamte.

Wohltätige oder nicht-kommerzielle Organisationen innerhalb der Grenzen des Provo City School District, nicht-kommerzielle Veranstaltungen

Die Einrichtungen können für nicht-kommerzielle Veranstaltungen gemietet werden, z. B. für die Nutzung durch Studentenclubs außerhalb des Lehrplans und für Freizeitprogramme der Gemeinde, des Landkreises und der Stadt usw.

Wohltätige oder nicht-kommerzielle Organisationen von außerhalb des Provo City School District, gemeinnützige Veranstaltungen

Die Einrichtungen können für nicht gewinnorientierte Veranstaltungen gemietet werden.

Kommerzielle Organisationen/Gewinn bringende Veranstaltungen

Die Vermietung von Einrichtungen mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen oder den Lebensunterhalt zu bestreiten, entweder für Einzelpersonen, Unternehmen, Gruppen oder Körperschaften, wird als kommerzielle Veranstaltung betrachtet.

Angenommen

August 3, 2015

Politik und Formular

Richtlinie Nr. 7260 Gebäudeschutz und Sicherheit: Nutzung von und Beschilderung auf Distrikteigentum

7260 F1 Antragsformular und Genehmigung für Benutzer von Einrichtungen

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