Letzte Änderung: Oktober 4, 2024
Richtlinie Nr. 6212: Beschaffung von Bauleistungen
Zweck
Mit dieser Politik sollen Leitlinien für die Beschaffung von Bauleistungen auf effiziente und kosteneffektive Weise umrissen werden:
- Unterstützt den Distrikt bei der Erfüllung seines Auftrags und seiner Ziele
- Schützt die Integrität der Distriktmitarbeiter
- Schützt die Integrität des Provo City School District
- Schützt das Vermögen des Distrikts
Der Provo City School District befolgt auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffungsverfahren, die im Utah State Procurement Code 63G-6a und in der Utah Admin Rule R33 festgelegt sind.
Für die Beschaffung von Bauleistungen durch den Distrikt gilt Richtlinie 6212. Soweit diese Richtlinie von der Richtlinie 6210 abweicht, ist diese Richtlinie maßgeblich. Die übrigen Beschaffungsrichtlinien des Distrikts regeln ansonsten die Beschaffung von Bauleistungen.
Ausschreibungen im Schulbau
Jedes Projekt zum Bau eines Distriktgebäudes oder zum Umbau eines bestehenden Distriktgebäudes, bei dem die geschätzten kumulierten Gesamtkosten des Bauprojekts $100.000 übersteigen, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Ausschreibung wird auf der Website des Distrikts und der staatlichen Beschaffungswebsite veröffentlicht.
- Wenn keines der Angebote zufriedenstellend ist, werden alle abgelehnt und der Distrikt schreibt das Projekt erneut in der in diesen Richtlinien vorgesehenen Weise aus. Wenn nach der zweiten Ausschreibung kein zufriedenstellendes Angebot eingegangen ist, können die Distriktverwaltung und der Bildungsausschuss das gewünschte Projekt in eigener Regie durchführen.
Sicherheit
- Für die in der Ausschreibung genannten Beschaffungsgegenstände können Bietungs-, Zahlungs- und Erfüllungsgarantien oder andere Sicherheiten verlangt werden. Die Höhe der Bietungs-, Zahlungs- und Erfüllungsgarantien richtet sich nach dem geltenden Recht oder nach dem geschätzten Risiko, das mit dem Beschaffungsgegenstand verbunden ist, darf aber nicht über das geschätzte Risiko hinaus erhöht werden, um die Zahl der qualifizierten Bieter zu verringern.
- Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Bauaufträge, deren geschätzter Wert $50.000 übersteigt, erfordern die Vorlage einer Bietungsgarantie in Höhe von mindestens 5% des Angebots zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. (Der Beschaffungsbeamte oder der Bildungsrat oder sein Beauftragter kann eine akzeptable Sicherheit in geringerer Höhe verlangen).
- Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für andere Beschaffungen können die Vorlage einer Bietungsgarantie, einschließlich Spezifikationen für die Form und Art der Bietungsgarantie, erfordern, wenn der Beschaffungsbeamte oder der Bildungsrat oder sein Beauftragter entscheidet, dass dies im besten Interesse des Distrikts liegt.
- Wird die geforderte Bietungssicherheit nicht gestellt, so gilt das Angebot als unzureichend und kommt für die Erteilung des Zuschlags nicht in Betracht, es sei denn, die Sicherheit wird für ein Angebot im Rahmen einer erneuten Ausschreibung gestellt, es gibt nur einen Bieter oder der Beamte für das öffentliche Auftragswesen bzw. der Bildungsrat oder sein Beauftragter stellt fest, dass das Versäumnis unwesentlich ist. Wird keine annehmbare Bietungsgarantie vorgelegt, wird das Angebot als unzureichend zurückgewiesen, es sei denn, der Beschaffungsbeamte oder der Bildungsrat oder sein Beauftragter stellen fest, dass die Nichterfüllung der Anforderungen nicht erheblich ist. Das Versäumnis, eine annehmbare Bietungssicherheit zu stellen, kann als unerheblich angesehen werden, wenn:
- die Bietungsgarantie auf einem anderen als dem vorgeschriebenen Bietungsgarantieformular eingereicht wird und die Bietungsgarantie alle anderen Anforderungen erfüllt, einschließlich der Ausstellung durch einen Bürgen, der die geltenden Anforderungen erfüllt, und der Auftragnehmer eine akzeptable Bietungsgarantie bis zum Geschäftsschluss des nächstfolgenden Arbeitstages vorlegt, nachdem der Distrikt den Auftragnehmer über die mangelhafte Bietungsgarantie informiert hat; oder
- nur ein einziges Angebot eingegangen ist und die Zeit für eine erneute Ausschreibung nicht ausreicht; oder der Betrag der eingereichten Bietungssicherheit zwar unter dem in der Ausschreibung geforderten Betrag liegt, aber mindestens so hoch ist wie die Preisdifferenz des nächsthöheren annehmbaren Angebots; oder
- die Bietungssicherheit infolge der Korrektur eines Fehlers im Angebot oder einer Angebotsänderung durch den Distrikt unzureichend wird, wenn der Bieter den Garantiebetrag innerhalb von 48 Stunden nach der Öffnung des Angebots auf die erforderlichen Grenzen erhöht.
- Wenn der erfolgreiche Bieter den Vertrag nicht abschließt oder sich weigert, die geforderten zusätzlichen Sicherheiten zu stellen, kann die Bietersicherheit verfallen.
Erfüllungsgarantien
Für alle Bauaufträge über $50.000 ist eine Erfüllungsgarantie in Höhe von 100% des Vertragspreises erforderlich. Die Erfüllungsgarantie ist vom Auftragnehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Vergabe des Bauauftrags an den Distrikt zu übergeben. Legt der Auftragnehmer die geforderte Vertragserfüllungsgarantie nicht vor, wird sein Angebot abgelehnt, seine Bietungssicherheit kann vollstreckt werden, und der Auftrag kann an den nächstniedrigeren und verantwortungsbewussten Bieter oder den höchstrangigen Anbieter vergeben werden.
Zahlungsgarantien
- Für alle Bauaufträge über $50.000 ist eine Zahlungsgarantie in Höhe von 100% des Vertragspreises erforderlich. Legt ein Auftragnehmer die geforderte Zahlungsgarantie nicht vor, wird das Angebot des Auftragnehmers abgelehnt, seine Bietungssicherheit kann vollstreckt werden, und der Auftrag wird an den nächstniedrigeren reaktionsfähigen und verantwortungsvollen Bieter oder den ranghöchsten Bieter vergeben.
- Der Beschaffungsbeamte oder der Bildungsrat oder sein Beauftragter kann auf eine Sicherheitsleistung verzichten, wenn er schriftlich feststellt, dass:
- Die Beschaffung von Bürgschaften für die betreffenden Arbeiten ist nicht zumutbar.
- Die Kosten der Anleihe übersteigen das Risiko für den Distrikt
- Anleihen sind nicht notwendig, um die Interessen des Distrikts zu schützen
Wenn der Distrikt beschließt, bei Projekten, deren geschätzte Gesamtkosten $100.000 übersteigen, einen Bauleiter/Generalunternehmer, einschließlich eines Design/Build-Anbieters, als Methode für das Bauvertragsmanagement einzusetzen, muss er den Bauleiter/Generalunternehmer gemäß den Anforderungen des Utah Procurement Code auswählen.
Verbot der Beteiligung von Vorstandsmitgliedern am Schulbau
Die Mitglieder des Verwaltungsrats dürfen kein direktes oder indirektes finanzielles Interesse an dem Vertrag über das Bauprojekt haben.
Begrenzung von Änderungsaufträgen
Ein "Änderungsauftrag" ist eine schriftliche Änderung der Spezifikationen, des Lieferpunkts, der Liefermenge, des Ausführungszeitraums, des Preises, der Menge oder anderer Vertragsbestimmungen, die von den Vertragsparteien einvernehmlich beschlossen wird.
Im Rahmen eines Bauvertrags darf ein Änderungsauftrag, der die Vertragssumme erhöht, nicht ohne vorherige schriftliche Bestätigung erfolgen, dass der Änderungsauftrag im Rahmen des festgelegten Projekt- oder Vertragsbudgets liegt, und zwar entweder durch den Business Administrator oder einen anderen benannten Administrator, der für die Überwachung und Berichterstattung über den Status der Kosten des gesamten Projekt- oder Vertragsbudgets verantwortlich ist. Alle Änderungsaufträge, die über den Schwellenwerten für die Genehmigung von Beschaffungen durch den Vorstand liegen, müssen vom Bildungsrat genehmigt werden.
Ein Änderungsauftrag, der zu einer Erhöhung des Gesamtbudgets für das Projekt oder den Vertrag führt, darf nicht erteilt werden, es sei denn, dass entweder:
- ausreichende Mittel in den Projektvertrag oder das Budget aufgenommen werden, oder
- der Umfang des Projekts oder des Vertrags wird so angepasst, dass die Fertigstellung im Rahmen des Gesamtbudgets des Projekts oder des Vertrags, wie es vor der in Betracht gezogenen Änderungsanordnung bestand, möglich ist
Distrikt kann Drogen- und Alkoholtests bei Bauaufträgen vorschreiben
Der Distrikt kann beschließen, Auftragnehmer bei Bauverträgen zur Durchführung von Drogen- und Alkoholtests zu verpflichten. Bei der Entscheidung, ob eine Anforderung für Drogen- und Alkoholtests in einen Bauvertrag aufgenommen werden soll, kann der Distrikt alle relevanten Erwägungen berücksichtigen, einschließlich der Frage, ob die Auferlegung der Anforderung den Erhalt von Bundesmitteln gefährden, dazu führen würde, dass der Bauvertrag ein Alleinauftrag ist, dass der staatliche Bauvertrag eine Notbeschaffung ist oder dass die Auftragnehmer in Anbetracht der Größe des Projekts und der Zusammensetzung der Auftragnehmer, die wahrscheinlich ein Angebot für das Projekt abgeben werden, übermäßig belastet werden.
Wenn eine Testpflicht besteht und ein Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer dieser Pflicht nachkommt, hindert diese Richtlinie einen Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer nicht daran, eine andere rechtmäßige Bestimmung als Teil einer Drogen- und Alkoholtestpolitik einzuführen oder umzusetzen. Drogen- und Alkoholtests durch Auftragnehmer und Unterauftragnehmer müssen den Anforderungen von Title 34, Chapter 38 des Utah Code entsprechen.
Wenn ein Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer eine im Rahmen dieser Richtlinie auferlegte Prüfanforderung nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer in Übereinstimmung mit dem Utah Procurement Code und den Beschaffungsrichtlinien des Distrikts suspendiert oder ausgeschlossen werden.
Das Versäumnis eines Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers, eine im Rahmen dieser Richtlinie auferlegte Prüfanforderung zu erfüllen, darf nicht als Grundlage für einen Protest oder eine andere Klage eines potenziellen Bieters, Anbieters oder Auftragnehmers oder für einen Einspruch gemäß den Beschaffungsrichtlinien des Distrikts dienen. Darüber hinaus darf ein solches Versäumnis weder vom Distrikt noch von einem potenziellen Bieter, einem Anbieter, einem Auftragnehmer oder einem Subunternehmer als Grundlage für eine Maßnahme verwendet werden, die zur Aussetzung, Unterbrechung oder Beendigung der Planung oder des Baus im Rahmen eines Distrikt-Bauvertrags führen würde.
Wenn der Distrikt einen Bauvertrag abschließt, der eine Testanforderung enthält, ist der Distrikt nicht verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderung zu prüfen, zu überwachen oder andere Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus haftet der Distrikt nicht für Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie.
Auftragsvergabe für Architekten- und Ingenieurleistungen
Der Distrikt gibt alle Anforderungen an Architekten-/Ingenieurleistungen durch eine Aufforderung zur Abgabe von Qualifikationserklärungen öffentlich bekannt und handelt Verträge für Architekten-/Ingenieurleistungen auf der Grundlage nachgewiesener Kompetenz und Qualifikation für die Art der erforderlichen Leistungen und zu fairen und angemessenen Preisen aus. Diese Dienstleistungen werden gemäß dieser Richtlinie beschafft, sofern in Richtlinie 6210 nichts anderes vorgesehen ist.
Baubehörde des Schulbezirks
Der Vorstand ernennt einen Baubeauftragten des Schulbezirks (School District Building Official, SDBO), der die direkte administrative und operative Kontrolle über alle Bau-, Renovierungs- und Inspektionsarbeiten an den Einrichtungen des Schulbezirks ausübt und dem Bildungsministerium des Bundesstaates Utah den Namen des SDBO schriftlich mitteilt. Der SBDO und andere Mitarbeiter des Distrikts handeln im Einklang mit dem Utah State Office of Education Resource Manual on school building construction and inspections.
Rechtliche Hinweise
- Utah Code § 63G-6a
- Utah Code § 53A-20-101(2)
- Utah Code § 53A-20-101(3)
- Utah Code § 53A-20-101(9)
- Utah Code § 63G-6a-103
- Utah Gesetzbuch § 10-9a-305
- Utah Code § 17-27a-305
- Utah Admin. Regeln R277-471
- Utah Verwaltungsvorschriften R33-11
Genehmigt durch den Bildungsrat
- 10. September 2024