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Letzte Änderung: April 9, 2025

Richtlinie 6805 P1 Gebäudesicherheitspolitik: Zugang zu Gebäuden/Campus

Der definierte Zugang zum Gebäude und die Erwartungen an den Zugang sind ein wesentlicher Bestandteil der Aufrechterhaltung und Gewährleistung einer sicheren Umgebung für unsere Schüler, Mitarbeiter und Besucher. Dieses Verfahren enthält detaillierte Zugangsinformationen, die von allen Mitarbeitern des Provo City School District befolgt werden müssen.

Der Zugang wird durch die folgenden Normen kontrolliert:

  1. Verwaltung auf Bezirksebene: (Superintendent, Ratsmitglieder, Direktoren und andere mit besonderer Genehmigung)
    • Dieser Zugang ist unbegrenzt, und es werden Berechtigungsnachweise zugewiesen, mit denen diese Personen rund um die Uhr Zugang zu allen Einrichtungen des Bezirks haben.
  2. Eingeschränkter Zugang auf Bezirksebene: (Sozialarbeiter, Psychologen und andere zugelassene Mitarbeiter)
    • Dieser Zugang ist auf die Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr an Wochentagen und Wochenenden zu den Einrichtungen des Distrikts beschränkt, denen sie zugewiesen sind.
  3. Verwaltung auf Gebäudeebene: (Schulleiter, stellvertretende Schulleiter, Moderatoren, Hausmeister und andere, die vom Schulleiter oder Verwalter der Einrichtung genehmigt wurden)
    • Dieser Zugang ist unbegrenzt, und es werden Berechtigungsnachweise zugewiesen, die diesen Personen rund um die Uhr Zugang zu den ihnen zugewiesenen Gebäudeebenen geben.
  4. Eingeschränkter Zugang auf Gebäudeebene: (Lehrer, Berater und andere von der Gebäudeverwaltung genehmigte Personen)
    • Dieser Zugang ist auf die Zeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr an Wochentagen und Wochenenden auf die ihnen zugewiesene Gebäudeebene beschränkt.

Alle Außentüren zu den Gebäuden sind außerhalb der festgelegten Öffnungs- und Schließzeiten der Schule stets zu verschließen. Die Außentüren dürfen nicht aufgestoßen werden, und der Türdrücker darf sich nicht in der unverschlossenen Position befinden. Jeder Mitarbeiter, der gegen dieses Verfahren verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

Der Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen außerhalb der normalen Betriebszeiten muss mit dem Gebäudeverwalter abgestimmt werden. Die Gebäudenutzung muss einen pädagogischen Schwerpunkt haben, ein Schulsportprogramm beinhalten oder vom Gebäudeverwalter genehmigt werden. Außerhalb der normalen Betriebszeiten ist der Zugang zum Gebäude jederzeit gesichert, außer bei genehmigten Veranstaltungen. Außerhalb der normalen Betriebszeiten ist der Zutritt nur über den gesicherten Eingang möglich, der der Alarmanlage am nächsten liegt. Beim Betreten schaltet der Mitarbeiter das Alarmsystem aus und trägt sich in das Logbuch für den Feierabend ein. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass andere Mitarbeiter, die das Gebäude betreten oder verlassen, das Alarmsystem nicht auslösen, während sich noch andere im Gebäude befinden. Es liegt in der Verantwortung des Mitarbeiters, dafür zu sorgen, dass beim Verlassen des Gebäudes alle Lichter ausgeschaltet werden und die Alarmanlage wieder scharf geschaltet wird.

Nach Erhalt einer Kopie des genehmigten und unterzeichneten Mietvertrags benennt der Gebäudeverwalter Personal, das das für die Mietnutzung erforderliche Gebäude öffnet und verschließt. Der Verwalter trifft Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Tätigkeit, für die der Zugang gewährt wird, auf die vorgesehenen Bereiche beschränkt bleibt. Die Stundensätze für das Personal sind im Mietvertrag enthalten. Es werden keine Schlüssel oder Zugangsberechtigungen an eine Mietgruppe ausgegeben. Der mit der Beaufsichtigung der Mietgruppe beauftragte Mitarbeiter hat die volle Befugnis, die Richtlinien des unterzeichneten Mietvertrags durchzusetzen. Keine Mietgruppe darf das Gebäude nach 22.00 Uhr nutzen, damit das Hausmeisterpersonal genügend Zeit hat, die gemieteten Räume in Vorbereitung auf den nächsten Schultag zu reinigen.

Es liegt in der Verantwortung des Gebäudeverwalters, die Alarmcodes seiner Mitarbeiter jährlich zu überprüfen. Zu dieser Überprüfung gehört auch die Benachrichtigung der technischen Abteilung über alle Personal-, Code- oder Namensänderungen. Alarmcodes müssen eine 6-stellige Nummer sein, die nicht leicht zu erraten ist, und dürfen keine Mitarbeiter-ID-Nummer oder das Geburtsdatum sein. Alarmcodes sind ein Privileg, und der Zugang wird vom Gebäudeverwalter festgelegt. Alarmcodes dürfen nicht mit anderen geteilt werden. Zuwiderhandlungen führen zum Verlust des Zugriffs auf die Alarmcodes und möglicherweise zu Disziplinarmaßnahmen. Betritt ein Mitarbeiter ein Gebäude während der Sperrzeiten, was mehr als dreimal zu einem Alarmzustand führt, wird der zugewiesene Ausweis an die Personalabteilung zurückgegeben, und dem Mitarbeiter kann eine Servicegebühr von bis zu $150,00 auferlegt werden. Der Ausweis wird dem Mitarbeiter frühestens nach 6 Monaten und nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Gebäudeverwalter und die Personalabteilung wieder ausgehändigt.

Die Zugangsberechtigung ermöglicht den Mitarbeitern den Zugang zu den Außentüren des ihnen zugewiesenen Gebäudes/der Schule. Die Berechtigungsnachweise werden dem einzelnen Mitarbeiter zugewiesen und dürfen nicht weitergegeben werden. Die Mitarbeiter sind für die Handlungen verantwortlich, die mit dem ihnen zugewiesenen Ausweis verbunden sind. Die Personalabteilung weist die Berechtigungsnachweise zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts des Mitarbeiters zu. Der Zugang wird durch die Verantwortlichkeiten in der Position oder durch eine administrative Genehmigung bestimmt. Der Verlust eines Berechtigungsnachweises muss sofort dem Administrator gemeldet werden. Bei Verlust oder Diebstahl wird der Ausweis von der Technologieabteilung deaktiviert. Die Kosten für einen verlorenen oder gestohlenen Berechtigungsnachweis betragen $10.00. Defekte Berechtigungsnachweise werden dem Mitarbeiter kostenlos ersetzt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die Berechtigungsnachweise automatisch deaktiviert. Die Ausweise müssen vor der letzten Gehaltsabrechnung an die Personalabteilung zurückgegeben werden. Für nicht zurückgegebene Ausweise wird eine Gebühr von $10,00 erhoben.

Die Personalabteilung und die Gebäudeverwalter kontrollieren die Verteilung der Schlüssel. Die Schlüssel werden je nach Position zugewiesen und müssen jährlich abgerechnet werden. Die Schlüssel müssen vor dem Ende des Schuljahres abgerechnet werden. Wenn ein Mitarbeiter die Schule verlässt, muss der Schlüssel vor Beginn der Sommerferien zurückgegeben werden. Die Mitarbeiter sind für die Handlungen verantwortlich, die mit dem/den ihnen zugewiesenen Schlüssel(n) verbunden sind. Die Schlüssel dürfen zu keiner Zeit weitergegeben werden. Der Verlust eines Schlüssels muss unverzüglich dem zuständigen Gebäudeverwalter gemeldet werden. Die Kosten für den Ersatz eines verlorenen oder gestohlenen Schlüssels sind die Kosten für den Austausch der Schlösser, zu denen der Schlüssel Zugang hat. Der Mitarbeiter ist für diese Kosten verantwortlich, es sei denn, die Gebäudeverwaltung verzichtet aufgrund individueller Umstände darauf. Die Schlüssel müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor der Auszahlung des letzten Gehaltsschecks an die Gebäudeverwaltung zurückgegeben werden. Nachschlüssel dürfen nur vom Schlüsseldienst des Bezirks angefertigt werden. Stark abgenutzte oder kaputte Schlüssel werden im Austauschverfahren ersetzt. Angestellten, die wissentlich Nachschlüssel anfertigen, duplizieren, duplizieren lassen oder in ihrem Besitz haben, ohne dazu berechtigt zu sein, werden die Schlüsselprivilegien entzogen und es drohen Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung.

Die Ausgabe von Hauptschlüsseln für die Gebäudeebene ist auf folgende Personen zu beschränken: Schulleiter, stellvertretende Schulleiter (Vermittler), leitende Hausmeister, Wartungs- und Technikabteilungen. Die Hauptschlüssel werden auch in speziellen Eingangskästen für die Feuerwehr und Polizei von Provo City aufbewahrt.

Die Gebäudeverwalter müssen jede Ausnahme von diesem Verfahren genehmigen und ein schriftliches Protokoll über die Ausnahmen führen.

Gegen jeden Mitarbeiter, der gegen dieses Verfahren verstoßen hat, können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.

Genehmigt durch den Bildungsrat 

März 9, 2015

Zugehörige Richtlinien, Verfahren und Formulare

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