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Letzte Änderung: November 26, 2024

Richtlinie 6110: Spenden und Fundraising

Download Richtlinie 6110: Spenden- und Fundraising-Richtlinie

Zweck

Die Spenden- und Fundraising-Richtlinie des Provo School District fördert kommunale Partnerschaften, die Schulprogramme stärken und verbessern, und schafft ein Klima der Beteiligung und Zusammenarbeit zwischen kommunalen Organisationen, Privatpersonen und den Schulen des Distrikts:

  • Gemeinsame Nutzung von Ressourcen, die den Schülern zugute kommen und die Bildungsprogramme verbessern.
  • Einbindung der Schulen und des Privatsektors in Kooperationsbemühungen, die die Qualität der Bildung für Schüler auf allen Ebenen verbessern.
  • Schutz von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulverwaltungen vor übermäßiger Kommerzialisierung und Spendenaktionen, die ausbeuterisch, zwanghaft, störend für den Bildungsprozess, bedrohlich für die Gesundheit und das Wohlergehen der Schüler oder pädagogisch nicht sinnvoll sind.
  • Einführung eines reibungslosen und geordneten Verfahrens, bei dem Schulen und Gemeinden zusammenarbeiten und Ressourcen gemeinsam nutzen können.
  • Sicherstellung, dass öffentliche Gelder geschützt und ordnungsgemäß und transparent verbucht werden.
  • Der Distrikt verwaltet, beschränkt oder lehnt Gelder, Geschenke oder Fundraising-Aktivitäten ab, um sicherzustellen, dass Fundraising und Ausgaben den geltenden Distrikt-, Landes- und Bundesgesetzen und -richtlinien entsprechen, einschließlich Titel IX.
  • Diese Richtlinie gilt für alle Verwaltungsangestellten des Distrikts, lizenzierte Pädagogen, Mitarbeiter, Schüler, Organisationen, Freiwillige und Einzelpersonen, die Fundraising-Veranstaltungen oder -Aktivitäten für Veranstaltungen oder Aktivitäten initiieren, genehmigen oder daran teilnehmen, die von einer Schule angeboten, gesponsert oder unterstützt werden, oder die Spenden, Geschenke oder Sponsoring für den Distrikt oder einzelne Schulen erhalten, genehmigen, annehmen, bewerten oder aufzeichnen. Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter des Distrikts und der Schulen bei allen Geschäften ethisch handeln und dabei die Ethikschulung des Distrikts, die Utah Educator Standards (R277-217), das Gesetz über die Ethik von Amtsträgern und Angestellten (Utah Code § 67-16-1 et seq.) und das staatliche Beschaffungsrecht (Utah Code § 63G-6a-101 et seq.) beachten.

Definitionen

"Bezirk" oder "Schulbezirk" bedeutet hier den Provo City School District.

"Superintendent" bezieht sich auf den Superintendenten des Provo City School District.

Die Begriffe "Board", "School Board" oder "Board of Education" beziehen sich auf das Board of Education des Provo City School District.

"Schulen" bezieht sich auf die einzelnen Schulen, die vom Provo City School District betrieben werden.

"Spender" bezieht sich auf jede Einzelperson, Gruppe, Vereinigung, Geschäftsorganisation oder Wohltätigkeitsorganisation, die daran interessiert ist, dem Bezirk oder einer seiner Schulen Geld- oder Sachspenden zukommen zu lassen.

Der Begriff "private Fundraising-Aktivitäten" umfasst Aktivitäten, die von Schulfördervereinen und/oder anderen externen Organisationen wie PTAs und PTOs veranstaltet werden, die nicht speziell vom Distrikt oder einer seiner Schulen gesponsert werden oder unter deren organisatorischer Kontrolle stehen, wie in B2.1 definiert. 

Utah State Code 51-7-3 Absatz (25) definiert öffentliche Mittel wie folgt: "Öffentliche Gelder" sind Gelder, Fonds und Konten, unabhängig von der Quelle, aus der die Gelder, Fonds und Konten stammen, die Eigentum des Staates oder einer seiner Gremien, Kommissionen, Institutionen, Abteilungen, Abteilungen, Agenturen, Büros, Laboratorien oder anderer ähnlicher Einrichtungen oder eines Landkreises, einer Stadt, eines Schulbezirks, einer politischen Untereinheit oder einer anderen öffentlichen Einrichtung sind oder von diesen verwaltet werden.

Leitprinzipien

Alle durch Spendenaktionen gespendeten oder gesammelten Gelder, Güter oder Waren werden zu öffentlichen Geldern und zum Eigentum des Distrikts und sollten für den Zweck, für den sie gespendet wurden, und in Übereinstimmung mit den staatlichen und Distrikt-Richtlinien verwendet werden. Spenden, ob in Form von Sachleistungen, Bargeld oder anderweitig, sind vollständige Übertragungen von Eigentumsrechten, Rechten, Privilegien und/oder Titeln an den gespendeten Waren oder Dienstleistungen und gehen mit der Übergabe in das ausschließliche Eigentum des Distrikts über. Der Distrikt und die einzelnen Schulen sind letztlich für die Ausgabe und Zuweisung aller Gelder verantwortlich, die durch von Schülern oder Schulen organisierte Spendenaktionen gesammelt und ausgegeben werden.

Der Distrikt sorgt für ein gesundes Umfeld für eine angemessene Spendensammlung, indem er die Sicherheit der Schüler fördert, den Druck auf die Schüler reduziert und die Aussicht auf eine übermäßige oder doppelte Spendensammlung verringert.

Um den oben genannten Zweck zu fördern, lässt sich der Distrikt von den folgenden Grundprinzipien leiten:

Der Distrikt ermutigt die Beiträge großzügiger Spender, die die Mittel und die Neigung haben, die Programme des Distrikts durch Philanthropie zu verbessern. Der Distrikt ist bestrebt, mit solchen Spendern effektiv zusammenzuarbeiten, um:

Spendenquittungen auszustellen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, eine angemessene Anerkennung zu fördern und die wohltätigen Absichten des Spenders zu unterstützen, sofern diese mit den Bildungszielen des Distrikts in Einklang stehen und von den zuständigen Distriktmitarbeitern genehmigt wurden. Auf Spendenquittungen für Sachspenden sind nur die gespendeten Gegenstände aufzuführen. Der Distrikt darf Sachspenden auf der Spendenquittung oder -bestätigung keinen Wert zuweisen.

Von Schülern darf nicht verlangt werden, dass sie im Rahmen der Teilnahme an vom Distrikt gesponserten Aktivitäten um Spenden bitten. Jegliche Anforderung von Spenden zur Finanzierung von Aktivitäten unterliegt der Genehmigung durch die Gebührenordnung des Distrikts.

Der Distrikt möchte den Prozess des Fundraisings und der Annahme von Spendengeldern angemessen regeln. Eine solche Regelung sollte Grundsätze der Rechenschaftspflicht, der Aufbewahrung von Aufzeichnungen und geeignete Protokolle zum Schutz von Spendengeldern und vertraulichen Informationen sowie die ordnungsgemäße Verwendung des Status der Steuerbefreiung umfassen.

Der Distrikt verteilt die staatlich genehmigten Steuergelder für die primären Bildungsaufgaben seiner Schulen gerecht. Mit diesen Mitteln soll sichergestellt werden, dass jede Schule die für die Ausbildung aller Schüler erforderlichen grundlegenden Lehrmittel, Materialien, Unterrichtsausstattungen und das entsprechende Personal erhält.

Fundraising ist innerhalb des Distrikts erlaubt, um dem Distrikt und den Schulen die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Mittel für akademische und außerschulische Programme zu beschaffen und private Bürger und Gemeindeorganisationen in die Verbesserung der Bildung und der Chancen der Schüler des Distrikts einzubinden. 

Der Distrikt ist sich bewusst, dass die Bemühungen und Ergebnisse bei der Mittelbeschaffung von Schule zu Schule unterschiedlich sein können. Der Distrikt verpflichtet sich jedoch zu einer angemessenen Verteilung der nicht zweckgebundenen Mittel und zur Verwaltung der Mittelbeschaffung, um sicherzustellen, dass die Bildungschancen aller seiner Schüler einigermaßen ähnlich sind und den geltenden gesetzlichen Standards entsprechen. Der Distrikt verpflichtet sich außerdem, Schulverwaltungen und -mitarbeiter bei der Anwendung bewährter, erfolgreicher Fundraising-Prinzipien und -Praktiken zu unterstützen und zu ermutigen, die es den Schulen ermöglichen, ihre budgetierten Programme durch Spendengelder zu ergänzen.

Der Distrikt ist den Grundsätzen der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet und wird seine Einrichtungen, nicht zweckgebundenen Spenden und andere Distriktmittel in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen verwenden (Titel IX). Der Distrikt erkennt an, dass die Mittelbeschaffung von der Spendenneigung der Spender abhängt und dass private Spenden von einzelnen Spendern angewiesen oder eingeschränkt werden können. Der Distrikt ist letztendlich für die Ausgabe und Zuweisung aller Gelder verantwortlich, einschließlich der Gelder, die durch Fundraising und Geschenke erhalten wurden.

Offiziell sanktionierte Fundraising-Aktivitäten

Schulen, Schülerclubs und -organisationen, Sportteams, einzelne Klassen, Fördervereine, PTAs und PTOs sowie die Gemeinderäte im Provo City School District können Spendenaktionen zugunsten der Schulen, Schüler und Schülerorganisationen im Distrikt durchführen. Diese Richtlinie enthält Richtlinien für diese Spendenaktionen und ein Verfahren zur Genehmigung solcher Aktivitäten.

Die Inanspruchnahme von externen Organisationen zum Sammeln von Geldspenden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Distriktverwaltung gestattet. Es ist die Absicht des Distrikts, die Spenden für die Schüler in Provo zu maximieren und dafür zu sorgen, dass die von externen Organisationen erhobenen Gebühren minimal sind.

 Ermächtigung und Beaufsichtigung

Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 6 müssen Fundraising-Aktivitäten der Schule schriftlich vom Schulleiter oder Superintendenten genehmigt werden und von einem Mitglied des Lehrkörpers beaufsichtigt werden, das vom Schulleiter oder Superintendenten zu diesem Zweck ernannt wurde. Die durch Spendenaktionen gesammelten Gelder müssen auf ein spezielles Konto eingezahlt werden, das der direkten Kontrolle der Schule oder des Schulbezirks untersteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Provo City School District Foundation. Schulleiter dürfen gespendete oder gesammelte Gelder nicht in einer Weise transferieren oder anderweitig ausgeben, die den Einschränkungen des Spenders oder dem Zweck der Spendensammlung zuwiderläuft.

Fundraising-Aktivitäten, auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft, sind Schul- und Distrikt-Fundraising-Aktivitäten und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Schulleiters oder Superintendenten:

  • Die Verwendung eines Schul- oder Bezirksnamens, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung vor.
  • Die Nutzung von Schülern, die unter der Verantwortung der Schule oder des Bezirks stehen.
  • Die Nutzung von Lehrkräften oder Angestellten der Schule oder des Bezirks, während sie von der Schule oder dem Bezirk bezahlt werden.
  • Die Nutzung von Schuleigentum oder Distrikteigentum oder -einrichtungen, es sei denn, das Eigentum und/oder die Einrichtungen wurden ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den Mietrichtlinien des Distrikts gemietet.

Private Fundraising-Aktivitäten müssen eindeutig als Fundraising-Aktivitäten unter einem anderen Namen als dem der Schule oder des Distrikts gekennzeichnet sein, und Schüler und Angestellte der Schule oder des Distrikts dürfen sich bei den Fundraising-Bemühungen nicht als Schüler oder Angestellte der Schule oder des Distrikts ausweisen.

Die Erlaubnis, den Namen der Schule oder des Bezirks zu verwenden, kann vom Vorstand oder Superintendenten für private Spendenaktionen schriftlich erteilt werden, indem das Formular 6110 F1 eingereicht wird, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Finanzen sind öffentlich transparent und werden mindestens einmal jährlich in einer öffentlichen Sitzung erläutert.
  • Die Finanzunterlagen können auf Anfrage zu angemessenen Zeiten und an angemessenen Orten eingesehen werden.
  • Soweit möglich, werden für alle Spenden vornummerierte Quittungen ausgestellt.
  • Aus der Spendensammlung geht eindeutig hervor, dass die Mittel an eine private Einrichtung gehen.

Kriterien für die Zulassung 

 Die Schulen und der Bezirk können sich an Spendenaktionen beteiligen, um das Angebot zu erweitern:

  • Akademische Programme.
  • Reisen im Zusammenhang mit akademischen Studien, sportlichen Wettkämpfen oder Leistungswettbewerben.
  • Sport und andere verwandte Sport- und Freizeitprogramme.
  • Die berufliche Entwicklung der Schüler.
  • Leistungsmöglichkeiten.
  • Einrichtungen und Ausrüstungen, die die Möglichkeiten und Programme für Studenten verbessern.
  • Humanitäre Projekte.

Allgemeine Fundraising-Standards

Individuelle Mittelbeschaffung

Schulen/Lehrer können Schülern die Möglichkeit bieten, die Kosten für akademische Programme, Reisen oder die Teilnahme an anderen Aktivitäten auszugleichen. Die Teilnahme an individueller Mittelbeschaffung ist streng freiwillig. Die Nichtteilnahme an individuellen Spendenaktionen darf einen Schüler nicht von der Teilnahme an einer von der Schule gesponserten Aktivität ausschließen.

Lehrkräfte, die individuelle Spendenaktionen durchführen, müssen die allgemeinen Richtlinien für Spendenaktionen in diesem Verfahren befolgen. Die Lehrkräfte müssen den Schülern klare Anweisungen geben und sich an das Verbot von Tür-zu-Tür-Verkäufen halten. Alle gesammelten Gelder sollten direkt beim Finanzsekretariat der Schule für eine ordnungsgemäße Buchführung hinterlegt werden.

Beträge, die durch individuelles Fundraising aufgebracht werden sollen, müssen auf der vom Schulbezirk genehmigten Gebührenordnung aufgeführt werden.

Gruppen-Fundraising

Schulen können von Gruppen Spendenaktionen verlangen, um die Kosten für Reisen, Auftritte oder die Teilnahme an anderen von der Schule geförderten Aktivitäten zu decken. Die Schüler, die an der Spendenaktion teilnehmen, profitieren gleichermaßen von den Erlösen der Spendenaktion. Schülerinnen und Schüler, die nicht an der geforderten Spendenaktion teilnehmen, können von Gruppenreisen ausgeschlossen oder von der Teilnahme an einem Programm ausgeschlossen werden. Die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an Gruppen-Spendenaktionen hat keinen Einfluss auf die Note des Schülers. Die Eltern müssen vor der Spendenaktion über die für jedes Programm vorgeschriebene Spendenaktion informiert werden.

Die Beträge, die durch die geforderten Spendenaktionen der Gruppen aufgebracht werden sollen, müssen auf dem Gebührenblatt angegeben werden. Alle Einnahmen, die den genehmigten Betrag übersteigen, werden in das Programm eingezahlt und für allgemeine Programmbedürfnisse oder für die Anpassung der Gebühren im folgenden Jahr verwendet. Die Eltern können die Rückerstattung der direkt gezahlten Gebühren beantragen, wenn die einzelnen Spendeneinnahmen den Gesamtbetrag der Gebühren übersteigen.

Allgemeine Leitlinien

Die Nichtteilnahme an einer Spendensammlung darf sich nicht auf die Note des Schülers auswirken.

Von den Schülern darf nicht verlangt werden, dass sie sich an Spendenaktionen beteiligen, um einem Team, einem Club oder einer Gruppe anzugehören; auch darf sich die Spendenaktion eines Schülers nicht auf seine Teilnahmezeit oder seinen Rang in einem solchen Team, Club oder einer solchen Gruppe auswirken.

Die Schulleitung muss die Vergabe von Belohnungen oder Preisen an Gruppen, Klassen oder Schüler, die an einer Spendenaktion teilnehmen, genehmigen. Von wettbewerbsorientierten Verlockungen für die Teilnahme wird jedoch abgeraten.

Die Schulen dürfen keine Verkaufsquoten (oder ähnliches) als Teil von Fundraising-Bemühungen auferlegen, und die Schüler müssen nicht für nicht verkaufte Artikel, die an die Schule zurückgegeben werden, bezahlen.

Tür-zu-Tür-Verkäufe sind für alle Schüler der Grund- und Mittelschulen des Distrikts verboten. Schüler der Oberstufe sind von diesem Verbot ausgenommen, aber die Schulen, die Verwalter und die Aufsicht führenden Lehrkräfte müssen geeignete Verfahren anwenden, um Schüler, die von Tür zu Tür gehen, zu schützen.

Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen, die Schulprogramme und -aktivitäten ergänzen, werden gefördert.

Jegliche Nutzung von Schulen, Einrichtungen oder Ausrüstungen des Distrikts für private Spendenaktionen muss vom Superintendenten oder Schulleiter der vorgeschlagenen Einrichtung genehmigt werden und unterliegt den Richtlinien des Distrikts für die Anmietung von Einrichtungen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Verzichtserklärung des Superintendenten vor und eine ordnungsgemäße Versicherung wurde nachgewiesen. 

Fundraising-Aktivitäten, die intensive Verkaufsstrategien beinhalten oder die Schüler und andere Teilnehmer dem Risiko von Personenschäden oder Haftungsansprüchen aussetzen würden, werden nicht genehmigt.

Es sollten keine Fundraising-Aktivitäten genehmigt werden, die die Schule oder den Bezirk dem Risiko eines finanziellen Verlusts oder einer Haftung aussetzen würden, wenn die Aktivität nicht erfolgreich ist.

Spendenaktionen der Schule und des Distrikts werden über die etablierten Buchhaltungssysteme und -verfahren der Schule und des Distrikts abgerechnet. Aufzeichnungen über Fundraising-Aktivitäten, einschließlich genauer Berichte über die Beteiligung und die finanziellen Ergebnisse, sind den Eltern, Schülern und Spendern zugänglich zu machen. Nichts hierin ist so auszulegen, dass es die Freigabe persönlich identifizierbarer, durch FERPA geschützter Informationen erfordert oder erlaubt. 

Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Schulleiters oder des Superintendenten des Distrikts dürfen Spendenaktionen der Gemeinde nicht vom Distrikt oder seinen Schulen unterstützt oder gefördert werden. Materialien, die für gemeinschaftliche Spendenaktionen werben, können im Schulbüro oder an anderen, vom Schulleiter oder Superintendenten bestimmten Orten ausgelegt werden.

Kriterien für die Beaufsichtigung

Alle vorgeschlagenen Fundraising-Projekte müssen dem Schulleiter oder Superintendenten schriftlich vorgelegt werden, bevor eine Fundraising-Aktivität beginnt. Genehmigte Projekte sollten über das gesamte Schuljahr verteilt werden, um Konflikte, Verwirrung und übermäßigen Druck bei der Mittelbeschaffung zu vermeiden.

Die allgemeine Beaufsichtigung erfolgt unter der Leitung des Schulleiters oder des Superintendenten, die spezielle Beaufsichtigung durch ein Mitglied des Lehrkörpers oder einen anderen, vom Schulleiter oder Superintendenten zu diesem Zweck ernannten Distriktmitarbeiter.

Fundraising-Gelder dürfen weder direkt noch indirekt einzelne Lehrer oder Schulbezirksmitarbeiter durch direkte oder indirekte Zahlungen, Provisionen oder Sachleistungen entschädigen. Spendengelder können für Reisen von Lehrkräften oder Schulbezirksangestellten verwendet werden, die Schüler auf vom Bezirk genehmigten Reisen beaufsichtigen oder begleiten, wenn die Spendenaktion die beabsichtigte Verwendung der Gelder vollständig offenlegt.

Großspenden und große Fundraising- oder Kapitalkampagnen

Wie in den Beschaffungsrichtlinien und -verfahren des Distrikts festgelegt, haben Schulleiter eine Einnahme- und Ausgabebefugnis von bis zu $10.000. Jede Spendensammlung, die darauf abzielt, Spenden von vielen Spendern oder von einer ausgewählten Gruppe oder Einzelperson zu erhalten, und deren Ziel es ist, mehr als zehntausend Dollar ($10.000) zu sammeln, erfordert die Genehmigung des Superintendenten und des Business Administrators. Spendenaktionen mit dem Ziel, mehr als fünfzigtausend Dollar ($50.000,00) zu sammeln, müssen vom Bildungsausschuss des Provo City School District genehmigt werden.

Freiwillige Spenden von Privatpersonen oder Organisationen (wie z.B. Booster Clubs, PTAs, PTOS, District Foundation usw.), die $10.000 übersteigen, müssen vom Superintendenten genehmigt werden. Freiwillige Spenden von Privatpersonen oder Organisationen in Höhe von mehr als fünfzigtausend Dollar ($50.000,00) müssen vom Bildungsausschuss des Provo City School District genehmigt werden. Der Schulbezirk bittet darum, dass größere Spenden und Zuwendungen über die Provo School District Foundation erfolgen.

Organisationen und Schulen, die sich um die Genehmigung von Großspenden oder großen Spendenaktionen (über $10.000) bemühen, müssen dem Distrikt alle vom Distrikt oder seinem beauftragten Verwalter angeforderten Informationen vorlegen, bevor sie in Betracht gezogen werden können. Diese Informationen können u.a. Baupläne, vorgeschlagene Namensgebungsmöglichkeiten, Einzelheiten zur Strukturierung von Spenden, Zahlungsvereinbarungen, Darlehen oder Finanzierungen oder andere Informationen umfassen, die es dem Distrikt ermöglichen, die Vorzüge der vorgeschlagenen Spendenaktion oder des Geschenks genau zu bewerten und zu bestimmen. Spender können anonym bleiben.

Der Distrikt behält sich das Recht vor, die in diesem Abschnitt beschriebenen Spenden oder großen Fundraising-Bemühungen unter Vorbehalt zu genehmigen, einschließlich der Anforderung, dass einige Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor eine Spende angenommen oder eine große Fundraising-Bemühung gestartet wird.

Der Distrikt behält sich außerdem das Recht vor, seine Vermögenswerte, Einrichtungen und Ressourcen zu kontrollieren. Vorgeschlagene Verbesserungen an Schuleigentum im Distrikt erfordern, dass der Distrikt diese Verbesserungen verwaltet und kontrolliert und dass der umgesetzte Plan Überlegungen zur Bewältigung aller erhöhten Wartungs- und/oder Instandhaltungskosten, die durch die vorgeschlagenen Verbesserungen erforderlich sind, enthält. Alle Verbesserungen auf Distrikteigentum müssen den staatlichen Beschaffungsgesetzen entsprechen.

Der Superintendent des Distrikts muss Schilder, Banner oder andere Formen der Werbung, die größer als fünfzig Quadratmeter sind und an der Außenseite der Einrichtungen oder des Geländes des Distrikts angebracht werden sollen, vorab genehmigen. 

Schulen dürfen keine Fundraising-Kampagne starten oder eine in diesem Abschnitt beschriebene Spende annehmen, ohne zuvor die nach diesem Abschnitt erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Vertreter der Schulen sollten Spendern, die Großspenden (im Sinne dieses Abschnitts) machen wollen, keine Zusicherungen oder Versprechungen machen, bevor die Genehmigung der vorgeschlagenen Spende durch den Superintendenten vorliegt.

Die Bezirksverwaltung bemüht sich nach Kräften, bei der Annahme von Spenden sicherzustellen, dass es keine erheblichen Ungleichheiten zwischen den Schulen gibt. Spenden, die zu erheblichen Ungleichheiten führen, können abgelehnt werden, oder der Bezirk behält sich das Recht vor, die Spenden entsprechend auf die Schulen zu verteilen, um Ungleichheiten zu vermeiden.

Benennungsmöglichkeiten und -beschränkungen

Die physischen Einrichtungen aller Schulen des Distrikts sind Eigentum des Distrikts und werden von diesem betrieben. Kein Teil einer Schuleinrichtung oder -ausstattung darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vorstands von oder für einen Spender benannt werden. Der Vorstand wird nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall Namensrechte für Spenden in Betracht ziehen.

Allen Spenden mit Namensnennung muss eine Absichtserklärung (oder ein ähnliches Dokument, in dem die Einschränkungen, Bedingungen und Einzelheiten des gewährten Rechts festgelegt sind) beigefügt werden.

Der Distrikt gewährt nur solche Benennungsmöglichkeiten, die mit dem Auftrag und den Werten des Distrikts und der Gemeinde, der er dient, übereinstimmen, und diese Möglichkeiten müssen mit den Bildungszielen des Distrikts in Einklang stehen. 

Kompatibilität mit anderen Distriktrichtlinien und -verordnungen

Die Entscheidung des Vorstands zur Lösung von Konflikten ist endgültig, wenn eine Bestimmung dieser Richtlinie mit anderen bereits bestehenden Richtlinien des Provo School District kollidiert, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie in Kraft waren oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Rechtliche Hinweise     

Genehmigt

  • Februar 9, 2021

Technische Anpassungen

  • 12. November 2024
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