Letzte Änderung: Januar 16, 2025
6605 Verfahren 2 Genehmigung zur Änderung der zugewiesenen Bushaltestelle
Der Direktor der Verkehrsabteilung oder ein von ihm Beauftragter entwickelt Regeln für die Genehmigung von Änderungen der zugewiesenen Haltestellen für Schüler und die Erlaubnis für Schüler, nicht zugewiesene Busse zu benutzen.
Änderung der zugewiesenen Bushaltestelle
Jedem Schüler, der den Schulbezirk benutzt, wird gemäß den staatlichen Vorschriften und Richtlinien eine Haltestelle zugewiesen, an der er abgeholt und abgesetzt wird. Im Allgemeinen befinden sich diese Haltestellen am selben Ort. Jede Änderung der zugewiesenen Haltestelle muss vom Verkehrsdirektor oder einem Beauftragten genehmigt werden und darf nicht zu zusätzlichen Kilometern oder Minuten führen und nicht für einen anderen Bus oder eine andere Route gelten. Das Formular 6605 F1 muss bei der Verkehrsabteilung eingereicht und vom Verkehrsdirektor oder einem Beauftragten unterschrieben/genehmigt werden.
Erlaubnis zur Fahrt mit einem nicht zugewiesenen Bus
In bestimmten Fällen und nur dann, wenn Sitzplätze verfügbar sind, kann es Schülern gestattet werden, mit dem Bus zu fahren, wenn sie in einem Gebiet wohnen, das zu Fuß erreichbar ist. Die Erlaubnis muss im Voraus vom Verkehrsdirektor oder einem von ihm Beauftragten genehmigt werden und darf keine zusätzlichen Haltestellen, Kilometer oder Minuten zu den bestehenden Routen hinzufügen. Eine solche Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn in dem beantragten Bus ein Sitzplatz verfügbar ist und der Antrag die folgenden Kriterien erfüllt:
- Aus Höflichkeit kann ein Geschwisterkind eines Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der Anspruch auf Beförderung hat, mit demselben Bus wie der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf fahren, wenn beide Schüler dieselbe Schule besuchen. Der zusätzliche Schüler darf nur mitfahren, wenn der beförderungsberechtigte Sonderschüler im Bus anwesend ist.
- Aus Höflichkeit können Geschwister von PUPs-Schülern, die die PHS besuchen, mit demselben Bus wie der PUPs-Schüler fahren. Das Geschwisterkind muss ebenfalls in irgendeiner Form die PHS besuchen. Der Nicht-PUPs-Schüler darf nur mitfahren, wenn der beförderungsberechtigte PUPs-Schüler im Bus anwesend ist.
Das Formular 6605 F2 muss bei der Verkehrsabteilung eingereicht und vom Leiter der Verkehrsabteilung oder einem Beauftragten für die oben genannten Umstände unterzeichnet/genehmigt werden. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt keine Sitzplätze mehr verfügbar sind, muss das Geschwisterkind den Gefälligkeitsbus abbestellen, um die der Buslinie zugewiesenen Schüler zu befördern.
Rechtliche Hinweise:
- Utah Administrative Code R277-600 Schülerbeförderungsstandards
- Richtlinie 6605: Sicherer Weg zur und von der Schule
- Verfahren 1 Verhalten von Schülern in Schulbussen
Datum der Genehmigung
- November 18, 2014
- Revidiert: Februar 14, 2017