Letzte Änderung: März 26, 2025
Richtlinie 5325 P1 Einstufung neuer Mitarbeiter in die Gehaltsskala
Vertragsbedienstete
Vertragsbedienstete, die neu in den Bezirk kommen, werden bis zu sieben Jahre lang in einer vergleichbaren Position in den Gehaltsplan entsprechend ihrer Ausbildung und Erfahrung eingestuft.
Ausgezeichnete Bewerber, die ausgewählt werden, können sich auf Antrag des einstellenden Vorgesetzten zusätzliche Jahre an Erfahrung in einer ähnlichen Position anrechnen lassen, indem sie dem stellvertretenden Superintendenten nachprüfbare Nachweise über die Qualität ihrer früheren Arbeit vorlegen.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Ein Antragsschreiben des Vorgesetzten, der den neuen Mitarbeiter einstellt, in dem die Qualität der bisherigen Arbeit des neuen Mitarbeiters beschrieben wird. Die Beschreibung muss spezifische, überprüfbare Nachweise (Dokumente) enthalten, wie z. B.: signifikante Leistungssteigerungen bei den Schülern, Anerkennungspreise, Führungspositionen oder die Leitung von Fortbildungsmaßnahmen.
- Ein Lebenslauf des neuen Mitarbeiters.
Einem Antrag auf Gewährung zusätzlicher Stufen im Gehaltsschema kann auch für schwer zu besetzende Stellen stattgegeben werden. Die Person, die den neuen Mitarbeiter einstellt, kann dem stellvertretenden Superintendenten ein Schreiben vorlegen, in dem die Gründe beschrieben werden, warum der Pool potenzieller Mitarbeiter für die Stelle schlecht war. Das Schreiben muss Folgendes enthalten:
- Die Anzahl der Versuche, die Stelle zu besetzen
- Anzahl der Bewerber für die Stelle bei jedem Versuch, die Stelle zu besetzen
- die Qualität der Bewerber bei jedem Versuch, die Stelle zu besetzen
- Jedes Ersuchen wird individuell nach seinen eigenen Vorzügen behandelt. Solche Ersuchen sind naturgemäß einmalig, so dass keine frühere Entscheidung in einem anderen Fall eine künftige Entscheidung beeinflussen kann.
Stündlich Beschäftigte
Neue Angestellte auf Stundenbasis werden in die Stufe Null (0) der Gehaltstabelle eingestuft. Derzeitige Angestellte, die in eine andere Position innerhalb des Distrikts wechseln und mindestens ein (1) Jahr im Distrikt beschäftigt sind, werden in Stufe eins (1) der Gehaltstabelle eingestuft.
Genehmigt durch den Bildungsrat
Juni 16, 2015
Überarbeitet: Oktober 2017