Letzte Änderung: März 26, 2025
Richtlinie 5320 P7 Vergütungen und Leistungen: Zuschläge und Zusatzverdienste
Stipendien und Zusatzverdienste sind Zahlungen, die den Mitarbeitern zusätzlich zu ihrem normalen Grundgehalt gewährt werden. Alle Angestellten, die keine Bezirksangestellten sind und für außerschulische Aufgaben ein Stipendium erhalten, gelten als Freiwillige. Stipendien und Zusatzverdienste sind keine garantierten Einkommen und können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden.
Gelegentlich besteht die Notwendigkeit, Mitarbeiter für die Erfüllung von Aufgaben zu entschädigen, die über ihre reguläre Aufgabe hinausgehen. Es gibt mehrere Kategorien für die Vergütung von Sonderaufgaben, darunter Leistungs-, Zeit- und Verantwortungszuschläge. Zu den Sondervergütungen gehören Tätigkeitsvergütungen, Vergütungen für zusätzliche Leistungen, Prämien und Leistungsprämien. Alle Zahlungen von Sondervergütungen für Mitarbeiter müssen überprüft und genehmigt werden, bevor sie dem Mitarbeiter mitgeteilt werden.
Zusätzliche Vergütungen sind nicht Teil des Grundgehalts des Bediensteten, sondern werden zusätzlich zu seinem Grundgehalt gezahlt.
Die Funktionszulage stellt eine zusätzliche Vergütung für einen Bediensteten dar, der vorübergehend die Hauptverantwortung für eine freie Stelle in einer höheren Gehaltsgruppe als der seiner derzeitigen Stelle übernommen hat und diese ausübt. Die Übernahme dieser Verantwortung erfolgt in der Regel zusätzlich zu seinen Hauptaufgaben.
Eine zusätzliche Vergütung kann für die Erledigung von Arbeiten gezahlt werden, die über den Aufgabenbereich des Bediensteten hinausgehen und/oder außerhalb des üblichen Arbeitstages liegen. Die Zuschläge werden von der Personalabteilung genehmigt und richten sich nach dem Stipendienplan des Distrikts.
Prämien sind einmalige, pauschale Sonderzahlungen, die an Mitarbeiter geleistet werden. Eine Prämie kann das Ergebnis einer Gesetzgebung oder einer anderen ausgehandelten Vereinbarung sein.
Eine Leistungsprämie ist den Prämien vorbehalten, die im Rahmen eines formellen, dokumentierten und genehmigten Leistungsprämienplans festgelegt werden. Diese Pläne müssen in Absprache mit dem Schulleiter oder Vorgesetzten entwickelt und vom stellvertretenden Superintendenten genehmigt werden. Die Auszahlung dieser Prämien basiert auf der Leistung, die an den schriftlichen Zielen des Plans gemessen wird.
Bescheinigte Angestellte erwerben durch den zusätzlichen Dienst keine Aussicht auf eine weitere Beschäftigung oder einen Karrierestatus. Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet Zusatzdienst eine Anstellung, die zusätzlich zum regulären Schulalltag erfolgt, wie z.B. eine Anstellung als Trainer oder Leiter von Leichtathletik, Chören, Bands, Orchestern, Debattierprogrammen, Theater, Tanz und ähnlichen außerschulischen Aktivitäten. Der Schulbezirk behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit die Ernennung von Lehrkräften für zusätzliche Aufgaben und die Bezahlung dieser Aufgaben zu beenden.
Alle zusätzlichen Aufgaben müssen direkt vom Schulleiter mit Genehmigung des stellvertretenden Superintendenten genehmigt werden.
Rechtlicher Hinweis
Utah Code R277-107 Bildungsdienstleistungen außerhalb der regulären Beschäftigung des Erziehers
Zugehörige Richtlinien, Verfahren und Formulare
- 5320 Arbeitnehmerentgelt und Sozialleistungen
- 5320 Verfahren 1 Gehaltsabrechnung
- 5320 Verfahren 2 Versicherung
- 5320 Verfahren 3 Überstunden
- 5320 Verfahren 4 Gehaltsstufenaufstiegsaktivitäten für lizenzierte Fachkräfte im Bildungswesen
- 5320 Verfahren 5 Gleitzeit
- 5320 Verfahren 6 Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter und des Distrikts
- 5320 Verfahren 7 Zuschläge und Zusatzverdienste
- 5320 Verfahren 8 Vorbereitungszeitraum Buy Out
- 5320 Formular 1 Ermächtigung zur direkten Einzahlung
- 5320 Formular 2 Antrag auf Gehaltsstufenaufstieg
- 5320 Formular 3 Begründung von Überstunden
- 5320 Formular 4 Stipendienvereinbarung
- 5320 Formular 5 Vorbereitungszeit Buy Out Vereinbarung