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Letzte Änderung: März 21, 2025

Richtlinie 4020 P6 Einstellung und Ausbildung von außerschulischen Betreuern

Betreuer und Berater für außerschulische Aktivitäten sind geschätzte Mitglieder des Schulbezirks und spielen bei ihrer Arbeit mit den Schülern eine wichtige Rolle. Die Einstellung und Schulung von qualifizierten Betreuern und Beratern ist ein wichtiger erster Schritt für Schulverwaltungen. Die folgenden Schritte sollten befolgt werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass ein Coach erst dann mit Schülern arbeiten darf, wenn alle Schritte abgeschlossen sind.

  1. Schreiben Sie die Stelle über die Personalabteilung aus. Stellen sollten für mindestens 10 Arbeitstage ausgeschrieben werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall (z. B. Einstellung nach Beginn der Saison); in diesem Fall kann über den Direktor der Personalabteilung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
  2. Prüfen Sie die Bewerbungen. Alle Bewerbungen sollten von mindestens zwei Personen geprüft werden. Bewerbungen, die auf eine kriminelle Vergangenheit hinweisen, sollten gestrichen werden, und es können weitere Informationen angefordert werden.
  3. Kandidaten befragen. Dem Gesprächsausschuss sollten mindestens zwei Personen angehören. Die Interviewfragen sollten auf mögliche Voreingenommenheit überprüft werden, und allen Bewerbern sollten die gleichen Fragen gestellt werden.
  4. Referenzen prüfen. Es müssen mindestens zwei Referenzen eingeholt werden, und das Formular "Reference Check" muss ausgefüllt werden. Ein negatives Zeugnis kann die Kontaktaufnahme mit der Personalabteilung erforderlich machen und je nach Situation zur Ablehnung der Stelle führen. Arbeiten Sie in diesem Fall eng mit der Schulleitung zusammen.
  5. Bieten Sie eine Stelle an und reichen Sie die ATE-Unterlagen bei der Personalabteilung ein. Sobald eine Stelle angeboten wurde, muss die Schulleitung die ATE-Papiere bei der Personalabteilung einreichen, damit der Ausbildungsprozess beginnen kann. Es muss betont werden, dass ein Angebot es nicht erlaubt, die Arbeit mit Schülern aufzunehmen, bevor die Zuverlässigkeitsüberprüfung und alle Schulungen abgeschlossen sind.
  6. Der neue Mitarbeiter trifft sich mit der Personalabteilung, um einen Background Check durchzuführen. Nachdem der ATE bei der Personalabteilung eingereicht wurde, vereinbart der Personalverantwortliche einen Termin für die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Bezirksamt. Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt $40. Wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestanden, kann die Stelle entzogen werden.
  7. Der Mitarbeiter absolviert die folgenden Schulungen im Rahmen von Safe Schools. Der Zugang zu Safe Schools erfolgt über die Personalabteilung.
    • Verhaltenskodex
    • Kindesmissbrauch: Obligatorische Berichterstattung
    • Prävention der Exposition gegenüber blutübertragenen Krankheitserregern
    • Bewusstsein für Schikanen und Prävention
    • Gehirnerschütterung*
    • Erste Hilfe*
    • HLW*
    • Finanzbuchhaltung
    • NFHS Fundamentals of Coaching (nicht erforderlich bei einem Haupt- oder Nebenfach im Bereich Coaching) - die mit der Schulung verbundene $60-Gebühr ist vom Auftraggeber zu tragen, kann aber nach erfolgreichem Abschluss vom Distrikt über die Kreditorenbuchhaltung erstattet werden.
  8. Der Sportdirektor erhält von der Personalabteilung eine Mitteilung über den Abschluss der Ausbildung und der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Der Sportdirektor kann dann die Einstellung zur Aufnahme der Arbeit ankündigen.
  9. Alle Schulungen MÜSSEN vor der Arbeit mit Schülern abgeschlossen sein. Die genauen Termine werden von den Sportdirektoren in Abstimmung mit der Personalabteilung festgelegt. Die allgemeinen Fristen für jede Saison sind Mitte Juli für den Herbst, Anfang November für den Winter und Ende Februar für das Frühjahr.
  10. Notfallsituation (z. B. Einstellung nach Saisonbeginn). Mit Genehmigung des Leiters der Personalabteilung und des Schulleiters kann für jede Einstellung nach Beginn der Saison eine Ausnahme von der Fortbildungspflicht gemacht werden, wenn die Schulungen (a-d) vor Arbeitsbeginn und die Schulungen (e-i) innerhalb der ersten zwei Wochen der Beschäftigung abgeschlossen werden. Werden nicht alle Schulungen innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens absolviert, kann die betreffende Person von der Arbeit ausgeschlossen werden.

*Die eingestellte Person muss ein Folgetreffen mit dem Sporttrainer oder der Schulkrankenschwester absolvieren, um die praktischen Elemente der Ausbildung zu erfüllen.

Rechtliche Hinweise

  • Utah Code 26-53-201
  • Verwaltungsvorschrift von Utah R277-515
  • Utah Verwaltungsgesetzbuch R277-605
  • Verwaltungsvorschrift von Utah R277-614
  • UHSAA-Richtlinien 5.1.1

Genehmigt durch den Bildungsrat

Verabschiedet: Juni 9, 2020

Synopse

  • Richtlinie zu Gehirnerschütterungen und Kopfverletzungen
  • Berufsstandards für Erzieher in Utah
  • Coaching-Standards
  • Athleten und Studenten mit Kopfverletzungen
  • Zertifizierung von Trainern

Verwandte Richtlinien, Verfahren und Formulare

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