Letzte Änderung: November 26, 2024
Richtlinie Nr. 4158: Teilnahme nicht eingeschriebener Schüler an Distriktaktivitäten
Definitionen:
"Akademisches Auswahlgremium" ist ein dreiköpfiges Gremium, das vom Superintendenten des Distrikts aus Nominierungen ausgewählt wird, die von nationalen, bundesstaatlichen oder regionalen Organisationen eingereicht werden, deren Mitglieder Heimschüler und Eltern sind. Zu den drei Mitgliedern des Gremiums gehören:
- ein Mitglied mit Erfahrung im Unterrichten an einer öffentlichen Schule als lizenzierter Lehrer und im Heimunterricht von Schülern im Highschool-Alter;
- ein Mitglied mit Erfahrung in der Lehre an einer Hochschuleinrichtung und in der Heimerziehung; und
- ein Mitglied mit Erfahrung in der Heimbeschulung von Schülern im High-School-Alter.
"Verein" bedeutet eine Organisation, die die Teilnahme eines Schülers an einer interschulsportlichen Aktivität regelt oder reguliert.
"Außerschulische Aktivität" bedeutet eine Aktivität, einen Kurs oder ein Programm, das:
- Nicht direkt mit der Erteilung des erforderlichen Unterrichts verbunden;
- Es handelt sich nicht um eine curriculare oder co-curriculare Aktivität; und
- Von der LEA bereitgestellt, gesponsert oder unterstützt
"Erstmalige Festlegung der Teilnahmevoraussetzungen" bedeutet, dass der Schüler die Teilnahmevoraussetzungen, Richtlinien, Verfahren und Versetzungsregeln eines Verbandes erfüllt, um in einer High-School-Sportmannschaft mitzuwirken, wie es in Klasse 9 oder 10 erforderlich ist, wenn der Schüler für die Mitgliedschaft in einer High-School-Sportmannschaft ausgewählt wird.
"Online-Bildung" bedeutet die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, um Bildungsangebote für Schüler an einem anderen Ort als einer Schule bereitzustellen.
"Online-Schüler" ist ein Schüler, der an einem Online-Bildungsprogramm teilnimmt, das vom State Board of Education, einem Schulbezirk oder einer Charter-Schule gesponsert oder unterstützt wird, und der dem Schulbezirk oder der Schule gemäß Utah Code § 53F-2-102(4) und den State Board of Education Rules Mittel verschafft.
"Qualifizierter Online-Schüler" ist ein Online-Schüler, der an einer außerschulischen Aktivität an einer Bezirksschule teilnehmen möchte:
- innerhalb der Schulbezirke, in denen der sorgeberechtigte Elternteil des Schülers wohnt (und für die Teilnahme an Sportwettkämpfen zwischen den Schulmannschaften wurden die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung des Schülers nicht vorher festgelegt); oder
- von dem sich der Online-Student abgemeldet hat, um an einem Online-Bildungsprogramm teilzunehmen.
"Qualifizierter Charterschüler" ist ein Charterschüler, der an einer außerschulischen Aktivität teilnehmen möchte, die nicht an der Charterschule des Schülers, sondern an einer Bezirksschule angeboten wird:
- innerhalb der Schulbezirke, in denen der sorgeberechtigte Elternteil des Schülers wohnt (und für die Teilnahme an Sportwettkämpfen zwischen den Schulmannschaften wurden die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung des Schülers nicht vorher festgelegt); oder
- von dem sich der Charterschüler abgemeldet hat, um die Charterschule zu besuchen; oder
- wenn sich die Charterschule des Schülers auf dem Gelände dieser Distriktschule befindet oder die Genehmigung der Schulbehörde hat, sich auf dem Gelände dieser Schule niederzulassen; oder
- wie in den vom Bildungsministerium des Bundesstaates Utah erlassenen Vorschriften vorgesehen.
"Qualifizierter Privatschüler" ist ein Privatschüler, für den die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer außerschulischen Aktivität an einer Bezirksschule noch nicht festgelegt wurden:
- innerhalb der Schulbezirke, in denen der sorgeberechtigte Elternteil des Schülers wohnt; oder
- von dem sich der Schüler der Privatschule abgemeldet hat, um eine Privatschule zu besuchen.
Ein "qualifizierter Heimschüler" ist ein Heimschüler, für den die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer außerschulischen Aktivität an einer Bezirksschule noch nicht erfüllt sind:
- innerhalb der Schulbezirke, in denen der sorgeberechtigte Elternteil des Schülers wohnt; oder
- von dem sich der Heimschüler abgemeldet hat, um die Heimschule zu besuchen.
"Qualifizierter Schüler" ist ein qualifizierter Heimschüler, eine Privatschule, eine Charter-Schule oder ein Online-Schüler, wie oben definiert.
Ein "nicht-qualifizierender Schüler" ist ein Schüler, der nicht an einer Schule des Distrikts eingeschrieben ist und nicht zu den qualifizierten Schülern im Sinne der obigen Definition gehört.
Qualifizierende Teilnahme von Schülern an außerschulischen Aktivitäten
Ein qualifizierter Schüler, der nicht an einer Bezirksschule eingeschrieben ist, kann an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen.
Nicht-qualifizierende Teilnahme von Schülern an außerschulischen Aktivitäten -
Eine Schule kann einem nicht-qualifizierenden Schüler die Teilnahme an einer von der Schule geförderten und unterstützten außerschulischen Aktivität gestatten, wenn (a) der Schüler die unten aufgeführten allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und (b) der Schüler die Voraussetzungen für eine offene Einschreibung gemäß Richtlinie 3118 vorbehaltlich der folgenden zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt:
- Bei einem interschulischen Wettbewerb von Sportmannschaften erfüllt ein Schüler einer Privatschule, einer Heimschule, einer Charter-Schule oder eines Online-Kurses die Voraussetzungen für die erstmalige Feststellung der Teilnahmeberechtigung.
- Bei schulübergreifenden Wettbewerben für Musik-, Theater- oder forensische Gruppen oder Teams bietet die Privatschule des Schülers die Aktivität nicht an und die Privatschule erfüllt die Teilnahmebedingungen.
- Für einen schulübergreifenden Wettbewerb oder eine Konkurrenz für Musik-, Theater- oder Forensikgruppen oder -teams erfüllt der Heimschüler, der Charterschüler oder der Online-Schüler die Teilnahmebedingungen.
Voraussetzungen für die Teilnahme von nicht eingeschriebenen Schülern an außerschulischen Aktivitäten
Nicht eingeschriebene Schüler, denen die Teilnahme an einer außerschulischen Aktivität gemäß den obigen Bestimmungen gestattet wird, unterliegen allen Anspruchsvoraussetzungen:
- auf einen voll eingeschriebenen Schüler der Bezirksschule angewendet;
- der Bezirksschule, an der der Schüler an einer außerschulischen Aktivität teilnimmt; und
- für die außerschulische Aktivität, an der der Schüler teilnimmt.
Abgesehen von den oben genannten grundlegenden Teilnahmevoraussetzungen dürfen die Schulen des Distrikts keine zusätzlichen Anforderungen an nicht eingeschriebene Schüler stellen, um an einer außerschulischen Aktivität teilzunehmen, die nicht auch für voll eingeschriebene Schüler der Distriktschule gelten.
Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten für Homeschool-Schüler
Die auf dem Schulbesuch beruhenden Anspruchsvoraussetzungen gelten nicht für Schüler, die zu Hause unterrichtet werden.
Ein Heimschüler erfüllt die akademischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer außerschulischen Aktivität, wenn er:
- der Schüler den Stoff jedes Kurses oder Faches beherrscht, in dem er unterrichtet wird, und
- die Schülerin oder der Schüler macht zufriedenstellende Fortschritte auf dem Weg zum Abschluss oder zur Beförderung.
Um die akademische Eignung eines Heimschülers festzustellen, muss ein Elternteil, ein Lehrer oder eine Organisation, die den Schüler unterrichtet, dem Schulleiter eine eidesstattliche Erklärung über die akademische Eignung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Schüler die Anforderungen für die akademische Eignung erfüllt. Nach Vorlage dieser Erklärung muss ein Heimschüler:
- die akademischen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; und
- die akademische Berechtigung für alle außerschulischen Aktivitäten während der Aktivitätssaison, für die die eidesstattliche Erklärung vorgelegt wird, behalten, bis:
- ein Gremium für die akademische Eignung feststellt, dass der Schüler der Heimatschule die Anforderungen für die akademische Eignung nicht erfüllt; oder
- die Person, die die eidesstattliche Erklärung über die akademische Eignung abgegeben hat, dem Schuldirektor schriftlich mitteilt, dass der Schüler die Anforderungen für die akademische Eignung nicht mehr erfüllt.
Ein Heimschüler, der die akademische Berechtigung gemäß Unterabschnitt (2)(b) verliert, darf nicht an einer außerschulischen Aktivität teilnehmen, bis die Person, die die eidesstattliche Erklärung gemäß Unterabschnitt (2)(b) abgegeben hat, dem Schulleiter schriftlich mitteilt, dass der Heimschüler die akademische Berechtigung wiedererlangt hat. Wenn ein Heimschüler die akademische Eignung wie oben beschrieben wiederhergestellt hat, kann der Heimschüler für den Rest der Aktivitätssaison an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen.
Eine Person, die den begründeten Verdacht hat, dass ein Heimschüler die akademischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dem Schulleiter eine eidesstattliche Erklärung vorlegen:
- die Behauptung, dass der Heimschüler die akademischen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt; und
- Informationen, aus denen hervorgeht, dass der Schüler der Heimatschule die akademischen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Der Schulleiter prüft die eidesstattliche Erklärung, und wenn er feststellt, dass sie Informationen enthält, die einen hinreichenden Grund für die Annahme liefern, dass ein Schüler, der zu Hause unterrichtet wird, die akademischen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, fordert der Schulleiter ein Gremium an, das die Erfüllung der akademischen Zulassungsvoraussetzungen durch den Schüler überprüft.
Der Superintendent des Schulbezirks ernennt ein Gremium, das auf Antrag des Schulleiters prüft, ob ein Schüler, der zu Hause unterrichtet wird, die Voraussetzungen für die schulische Förderung erfüllt. Ein Gremium muss:
- die eidesstattliche Erklärung überprüfen und sich mit der Person, die die eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, beraten;
- den Schüler der Heimatschule auffordern, dem Gremium Testergebnisse oder eine Mappe mit Arbeiten vorzulegen, die die akademischen Leistungen des Schülers belegen;
- die Testergebnisse oder die Mappe mit den Arbeiten zu überprüfen; und
- festzustellen, ob der Heimschüler die akademischen Zulassungsbedingungen erfüllt.
Wenn das Gremium feststellt, dass der Heimschüler die akademischen Zulassungsbedingungen erfüllt, behält der Schüler die akademische Zulassung für alle außerschulischen Aktivitäten während der Aktivitätssaison, für die eine eidesstattliche Erklärung eingereicht wurde. Die Feststellung eines Gremiums, dass ein Heimschüler die akademischen Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, gilt für eine Aktivitätssaison und alle außerschulischen Aktivitäten, für die akademische Zulassungsbedingungen gelten.
Gebühren für außerschulische Aktivitäten
Nicht eingeschriebene Schüler, die an einer außerschulischen Aktivität an einer Bezirksschule teilnehmen, müssen die gleichen Gebühren zahlen, die von voll eingeschriebenen Bezirksschülern für die Teilnahme an einer außerschulischen Aktivität verlangt werden.
Wenn der Distrikt eine obligatorische Aktivitätsgebühr für einen an einer Distriktschule eingeschriebenen Schüler erhebt, kann diese Gebühr auch von einem nicht eingeschriebenen Schüler erhoben werden, der an einer außerschulischen Aktivität an einer Distriktschule teilnimmt, wenn die gleichen Vorteile der Zahlung der obligatorischen Aktivitätsgebühr, die einem voll eingeschriebenen Distriktschüler zur Verfügung stehen, auch einem nicht eingeschriebenen Schüler, der an einer außerschulischen Aktivität an der Distriktschule teilnimmt, zur Verfügung stehen.
Alle Gebühren, einschließlich der Teilnahmegebühren für Schulen, Schüler und Aktivitäten, müssen vor der Teilnahme der Schüler bezahlt werden. Schulgebühren werden von der Charter- oder Online-Schule an die Distriktschule gezahlt, damit ein Schüler an der Distriktschule teilnehmen kann, wie in den Bestimmungen des Utah State Board of Education vorgesehen. Bei den Teilnahmegebühren für Schüler handelt es sich um die spezifischen Gebühren, die von allen Schülern erhoben werden, die an der Aktivität teilnehmen. Die Schulgebühren für nicht angemeldete Schüler werden vom Distrikt erlassen, wenn dies nach dem Gesetz von Utah und den Richtlinien des State Board of Education erforderlich ist. Die Online- oder Charter-Schule des Schülers ist jedoch für die Zahlung der Schulgebühren für Schüler verantwortlich, die sich für eine Gebührenbefreiung qualifizieren, und zahlt auch die Teilnahmegebühr für Schüler an den Distrikt.
Rechtliche Hinweise
- Utah Code § 53G-6-703(10) (2023)
- Utah Code § 53G-6-703(1)(b) (2023)
- Utah Code § 53G-7-1101(3) (2019)
- Utah Code § 53G-6-703(1)(c) (2023)
- Utah Code § 53G-7-501 (2024)
- Utah Code § 53G-6-703(1)(d) (2023)
- Utah Code § 53G-6-705(1)(d) (2023)
- Utah Code § 53G-6-705(1)(e) (2023)
- Utah Code § 53G-6-705(2) (2023)
- Utah Code § 53G-6-704(2), (3) (2023)
- Utah Code § 53G-6-703(2)(c) (2023)
- Utah Code § 53G-6-703(2)(a) (2023)
- Utah Code § 53G-6-704(2) (2023)
- Utah Code § 53G-6-705(2) (2023)
- Utah Admin. Regeln R277-494-3 (Oktober 11, 2023)
- Utah Admin. Regeln R277-494-5 (Oktober 11, 2023)
- Utah Code § 53G-6-703(2)(d) (2023)
- Utah Code § 53G-6-704(4) (2023)
- Utah Code § 53G-6-705(3) (2023)
- Utah Code § 53G-6-703(3)(a), (b) (2023)
- Utah Code § 53G-6-704(5), (6) (2023)
- Utah Code § 53G-6-705(4), (5) (2023)
- Utah Code § 53G-6-703(4) bis (14) (2023)
- Utah Code § 53G-6-703(3)(c) (2023)
- Utah Admin. Regeln R277-438-4 (Dezember 8, 2016)
- Utah Admin. Regeln R277-494-2(8), (9) (Oktober 11, 2023)
- Utah Admin. Regeln R277-494-3(7) (Oktober 11, 2023)
Vorstand Genehmigt
- 22. Oktober 2024