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Letzte Änderung: Januar 5, 2024

4040 P1 Berufliche Weiterbildung für Pädagogen: Anrechnung von Spurwechseln auf die berufliche Weiterbildung

Pädagogen des Distrikts können ihren Kollegen Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten. Wenn solche Kurse ausreichend lang und anspruchsvoll sind, können sie für eine Anrechnung auf die Distriktspur wechseln. Um eine Anrechnung von Fortbildungsmaßnahmen auf die Distriktspur zu ermöglichen, muss der Sponsor des Kurses vor Beginn der Aktivitäten die Genehmigung des Unterrichtsrates einholen.

Pädagogen können beim Bildungsrat beantragen, dass ihr Weiterbildungskurs für die Anrechnung auf die Distriktspur geändert wird, indem sie mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses einen digitalen Antrag einreichen. Der Antrag findet sich auf der Website Lehren und Lernen im Abschnitt Berufliche Entwicklung (Link unter http://bit.ly/2pC5rXh).

Die Anträge müssen Folgendes enthalten:

  1. Ein beschreibender Überblick über den Kurs
  2. Ein Zeitplan mit den Daten, Zeiten und Orten der Treffen 
  3. Lesestoff zum Kurs 
  4. Klassenzimmer/Unterrichtseinsatz
  5. Anforderungen an den Unterrichtsplan der Teilnehmer
  6. Ein Plan zur Verfolgung des Nachweises der Umsetzung
  7. Berufliche Vita/Lebenslauf des Ausbilders

Die Kriterien für die Genehmigung durch den Bildungsrat sind:

  1. Ausrichtung der Inhalte an den Distriktzielen und dem Distriktverbesserungsplan
  2. Strenge natürlich
  3. Fachwissen des Ausbilders
  4. Wahrscheinlichkeit der Nutzung/Umsetzung von Kursinhalten

Genehmigt

April 18, 2017

Politik

Richtlinie 4040: Berufliche Weiterbildung für Pädagogen

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