Letzte Änderung: Dezember 6, 2023
Richtlinie Nr. 3510 Studentische Aktivitäten
Schüleraktivitäten ergänzen das akademische Programm des Schulbezirks und bieten den Schülern die Möglichkeit, das Lernen im Klassenzimmer zu erweitern, individuelle Fähigkeiten zu entwickeln, den Wert von Gruppenarbeit zu erfahren und die Zeit konstruktiv zu nutzen.
Die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, an der Schülervertretung und an anderen außerschulischen Aktivitäten bringt den Schülern wichtige Vorteile für ihre Ausbildung und ihr Leben. Es gibt jedoch kein verfassungsmäßiges oder gesetzlich geschütztes Recht auf die Teilnahme an diesen Arten von außerschulischen Aktivitäten. Schüler, die an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen, werden zu Vorbildern für andere in der Schule und der Gemeinschaft. Diese Schüler spielen oft eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Standards für akzeptables Verhalten in der Schule und in der Gemeinschaft und bei der Schaffung und Aufrechterhaltung des Rufs der Schule und des Vertrauens und der Unterstützung der Gemeinschaft, die der Schule zuteil wird. Dementsprechend müssen Schüler, die an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen, die Richtlinien der Schule und des Schulbezirks, die Regeln des Teams und der Organisation sowie die geltenden lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze in Bezug auf ihr Verhalten und Benehmen einhalten.
Schüleraktivitäten, die vom Schulleiter empfohlen werden, müssen vom Superintendenten oder einem von ihm Beauftragten genehmigt werden und von einem entsprechend beauftragten Berater oder Betreuer beaufsichtigt werden.
Der Superintendent legt Verfahren für die Teilnahme an sportlichen und außerschulischen Aktivitäten fest. Die akademische Mindestanforderung für die Teilnahme an sportlichen und anderen ko-curricularen Aktivitäten ist ein Notendurchschnitt von 2,0 für den vorangegangenen Schuljahrgang, mit nicht mehr als einer nicht bestandenen Note. Schüler, die diesen akademischen Standard nicht halten, werden als nicht teilnahmeberechtigt betrachtet, bis sie diesen Standard erreichen.
Genehmigt durch den Bildungsrat
Februar 10, 2015
Verfahren und Formulare
3510 Verfahren 1 Studentische Aktivitäten
3510 Formular 1 Verhaltenskodex für studentische Aktivitäten